The
Friendship Racing Division GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
689,00 |
915,00 |
| I.
Sachanlagen |
689,00 |
915,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.774,76 |
50.967,13 |
| I.
Vorräte |
13.745,00 |
15.840,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.029,76 |
34.895,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
231,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
512,92 |
891,34 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
29.504,30 |
22.040,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.480,98 |
74.813,95 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
158.000,00 |
158.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
205.040,48 |
199.783,35 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
7.463,82 |
5.257,13 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
29.504,30 |
22.040,48 |
| B.
Rückstellungen |
5.966,00 |
6.046,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.514,98 |
68.767,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
80.514,98 |
68.767,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.480,98 |
74.813,95 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der The Friendship Racing
Division GmbH zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2015 die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von
§ 267 HGB auf.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind
die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke im Anhang aufgeführt.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind gemäß § 265 (2) HGB
die entsprechenden Beträge des vorhergehenden
Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§
265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter
Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 S. 2 HGB ist beachtet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinn sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar,
grundsätzlich um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sowie die übrigen
Aktiva sind zu Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet
und beinhalten alle erkennbaren Risiken, soweit diese im
abgelaufenen Geschäftsjahr wirtschaftlich verursacht
sind und mit einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
zu rechnen ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit den marktüblichen Eigentumsvorbehalten
versehen. Weitere Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf
Seite 4 dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Rückstellungen wurden insbesondere
für die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses
und der Steuererklärungen für die Jahre 2014 und
2015 gebildet.
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2015:
Herr Alexander Bruhn, Weil am Rhein
Weil am Rhein, 30. Dezember 2016
Geschäftsführer
gez. Alexander Bruhn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.01.2017 festgestellt.
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