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SBS Software GmbHBrettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Anhang 2013
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich, sofern nicht beim entsprechenden Posten genannt, unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Im Finanzanlagevermögen wurden die sonstigen Ausleihungen (langfristige Darlehen) mit dem Nominalwert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte (Büromaterial und Prospekte) erfolgt mit einem Festwert nach Maßgabe des § 240 Abs. 3 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet, indem nicht voll werthaltige Forderungen im Geschäftsjahr entweder abgeschrieben oder mit Einzel- und Pauschalwertberichtigungen belegt wurden. Bankguthaben und Kassenbestände wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Beträge mit dem Nennwert erfasst, die als Aufwand bzw. Ertrag den auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahren zuzuordnen sind. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Sonstige Ausleihungen Der Ausweis betrifft zwei Darlehen in Höhe von 246.222,00 EUR (ursprünglich EUR 1.799.747,42 aus dem Jahre 1993) und 27.000,00 EUR (ursprünglich 270.000,00 EURO aus dem Jahr 2004) an eine Grundstücks-GbR zur Finanzierung des Firmengebäudes und der Errichtung von PKW-Stellplätzen der SBS Software GmbH. Die planmäßigen jährlichen Tilgungsraten lauten EUR 71.581,00 bzw. EUR 27.000,00, die Zinsen in Höhe von 6,5 % bzw. 4,5 % p.a. werden zum Ende eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Sicherheiten bestehen in Form einer eingetragenen Grundschuld in Höhe von TEUR 1.534. Für das erstgenannte Darlehen erfolgt nach einer in 2004, 2011 und 2013 geleisteten Sondertilgung bei weiterer planmäßiger Tilgung die letzte Tilgungsrate im Jahr 2017. Für das andere Darlehen erfolgt bei planmäßiger Tilgung die letzte Tilgungsrate im Jahr 2014. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 62.373,00 (Vj.: EUR 77.402,00). (3) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Die saldierten Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
Da die Voraussetzungen für das Vorliegen von Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllt sind, wurden folgende Saldierungen vorgenommen:
(Vj. Rückstellung für Pensionen) Zum 31.12.2013 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt EUR 122.488,08 (Vj.: EUR 38.402,75) (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert entfallen. Passive latente Steuern sind aufgrund der freiwilligen Anwendung des § 274 HGB und den daraus insgesamt resultierenden aktiven latenten Steuern nicht zu berücksichtigen. (4) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zu dem im Handelsregister eingetragenen Nominalbetrag ausgewiesen. Eine gesellschaftsvertragliche Umstellung auf EURO ist bislang noch nicht erfolgt. (5) Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen EUR 229.426,17 (Vj.: EUR 648.968,10). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 50.000,- (Vj.:EUR 0,00)
(1) Mitglieder der Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2013 von folgenden Geschäftsführern vertreten: · Herr Sepp Brock, Kaufmann, Bretten und · Herr Karl-Heinz Schwuchow, Kaufmann, Bretten. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bretten, 19.12.2014 Sepp Brock, Geschäftsführer Karl-Heinz Schwuchow, Geschäftsführer Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2013 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 25.09.2014 festgestellt.
Bretten, den 25. September 2014 gez. Sepp Brock Karl-Heinz Schwuchow Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2014 |
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