E-Tec
GmbH
Viöl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.576,00 |
4.963,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.194,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
44.382,00 |
4.963,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
542.524,62 |
441.001,62 |
| I.
Vorräte |
149.700,90 |
374.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.650,19 |
12.712,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
334.173,53 |
54.188,84 |
| Aktiva |
589.100,62 |
445.964,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
434.445,89 |
12.905,62 |
| I.
eingefordertes Kapital |
20.000,00 |
20.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-5.000,00 |
-5.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-7.094,38 |
| III.
Bilanzgewinn |
414.445,89 |
|
| B.
Rückstellungen |
69.164,96 |
9.510,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.489,77 |
423.549,00 |
| Passiva |
589.100,62 |
445.964,62 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 15814 unter der Firma E-Tec
GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Viöl.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten
und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und
des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, Einzelkosten sowie
angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten)
bewertet.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
3.568,45
|
6.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
7. Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
8. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
9. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 423.549,00 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 85.489,77 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gem.
§285 Nr. 3a HGB aus Pacht- und Mietverträgen. Die
Pachtverträge haben eine unbestimmte Laufzeit, es gilt
die gesetzliche Kündigungsfrist. Jährliche
Pachtauwendungen fallen in Höhe von € 8.400,00
an. Bei den Mietverträgen handelt es sich um
KFZ-Mietverträge mit einer Laufzeit bis 31.07.2024.
Aus den jährlichen Mietverträgen wird die
Kapitalgesellschaft mit € 7.200,00 belastet.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Sebastian Scholz und Herr Florian
Volquardsen (§ 285 Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sebastian Scholz
gez. Florian Volquardsen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024
festgestellt.
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