Telejet H2 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Dr. Harr seit 26.9.2011 | Liquidator |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASTEQ Applied Space Techniques GmbHKelkheimJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BilanzAktiva
Passiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital-gesellschaft im Sinne der §§ 264, 264 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden im Grundsatz angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Anwendungen des BilMoG ergeben keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches im Geschäftsjahr und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Poste der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden nach der linearen als auch nach der degressiven Methode abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll als Betriebsausgaben abgesetzt. Für Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der in den vier folgenden Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung bestehen nicht. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB), sofern die Abzinsung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. IV. sonstige Angaben Organe Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2010 von Herrn Dr. Michael Harr, Kaufmann, Kelkheim, ausgeübt. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Kelkheim, den 15. September 2011 gezeichnet: Dr. Michael Harr |
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