Opernpassagen Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra, geb. Knoll Ahern seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Marc Rudolf Balkenhol seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Opernpassagen Service Gesellschaft mbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
PASSIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Opernpassagen Service Gesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. HRB 77124). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten, verrechnet worden. Das Saldierungsgebot gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde jedoch beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände im Sinne von § 248 Abs. 2 S. 2 HGB, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bewertungsmethoden änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
4. Verbindlichkeiten
5. Rückstellungen
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Gliederung, die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 10.722,16 davon entfallen auf
Die Aufgliederung und die Restlaufzeit ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gew inn- und Verlustrechnung Von den Personalaufwendungen entfallen auf:
D. Ergänzende Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaften vor, dass Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
H. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Köln, den 17. Oktober 2019 gez. Kai Efing Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. November 2019 |
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