mbp Munich Business Partner GmbH
Schwedensteinstraße 3B, 81827 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried Rong seit 6.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mbp Munich Business Partner GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011mbp Munich Business Partner GmbH, MünchenAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011der mbp Munich Business Partner GmbH, MünchenA. AllgemeinesDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss, der die Bilanz zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 und den Anhang 2011 umfasst, wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Folgenden dargestellt (vgl. Anlagespiegel). Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das vorangegangene und das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz1. Anlagevermögen Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Finanzanlagen (Beteiligung) sind mit Ihren Anschaffungskosten bilanziert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei dieser Position handelt es sich im wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,Guthaben aus Steuern und bargeldlosem Zahlungsverkehr. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten die Rückstellung für die externen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und der Steuererklärungen 2011. 4. Verbindlichkeiten Mit Ausnahme der Bank- und Gesellschafterdarlehen haben alle in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. E. Sonstige AngabenAls Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Wilfried Rong Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer Industriemeister allgemeine Elektrotechnik Von den größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 i.V.m. § 267 Abs, 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird Gebrauch gemacht. Angabepflichtige Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB bestehen aus dem jährlichen Mietaufwand in Höhe von rd. Euro 13.500.
München, im Mai 2011 gez. Wilfried Rong |
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