VR Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Westphal seit 10.11.2022 | Prokura |
René Friedrichs seit 10.11.2022 | Prokura |
Marco Seidel seit 10.11.2022 | Vorstandsmitglied |
Uwe Hoffmann seit 10.11.2022 | Prokura |
Andreas Wiegels seit 10.11.2022 | Prokura |
Stefan Krähe seit 10.11.2022 | Prokura |
Jan-Arne Hoffmann seit 10.11.2022 | Vorsitzender des Vorstands |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR Bank Mecklenburg eGRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023VR Bank Mecklenburg eG, Rostock Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet, welches Mecklenburg umfasst. Die Bank hat als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Die Deckung der Finanzbedarfe der Kunden erfolgt über bankeigene Produkte und das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Genossenschaft unterhält keine Zweigniederlassungen. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Entwicklung der Gesamtwirtschaft Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Entwicklung der Kreditgenossenschaften Die 697 deutschen Genossenschaftsbanken haben im Geschäftsjahr 2023 nach vorläufigen Zahlen ihren Jahresüberschuss vor Steuern um 6,2 Milliarden Euro auf 10,7 Milliarden Euro gesteigert. Ein im Vergleich zum Vorjahr höherer Zins- und Provisionsüberschuss sowie der Wegfall temporärer Wertberichtigungen auf die eigenen Wertpapieranlagen haben die Ergebnissituation deutlich verbessert. Zudem stieg das bilanzielle Eigenkapital um 3,2 % auf 64 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund mehrerer belastender Faktoren wie einem stark rückläufigen Wohnungsneubau und einer schwachen Kreditnachfrage der Firmenkunden infolge der wirtschaftlichen Stagnation hat sich das Kundengeschäft zufriedenstellend entwickelt. Die Kreditbestände insgesamt stiegen um 2,6 % auf 777 Milliarden Euro. Der Marktanteil erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 18,1 %. Der Bestand an Firmenkundenkrediten wuchs um 3,8 % auf 414 Milliarden Euro. Der Marktanteil legte um 0,5 Prozentpunkte auf 22,4 % zu. Auf der Privatkundenseite wuchsen die Kreditbestände um 1,3 % auf 363 Milliarden Euro. Die Marktanteile erhöhten sich um 0,2 Prozentpunkte auf 24,1 %. Auf der Einlagenseite eröffnete das gestiegene Zinsniveau den Kunden der Genossenschaftsbanken wieder attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in höher verzinsliche Produkte um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis blieben die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken mit 860 Milliarden Euro nahezu konstant (minus 0,2 %). Bei Termineinlagen lag das Plus bei 166,3 % oder 93 Milliarden Euro. Bei Sparbriefen sogar bei 260,1 %, was einem Plus von 15 Milliarden Euro entspricht. Täglich fällige Einlagen hingegen sanken erwartungsgemäß um 77 Milliarden Euro oder 12,3 %. Im Berichtszeitraum ist der Zinsüberschuss um 15,4 % auf 20,6 Milliarden Euro gestiegen. Dabei vervierfachten sich die Zinsaufwendungen auf 7,2 Milliarden Euro, vor allem aus Umschichtungen von Kundengeldern in höherverzinsliche Einlagen. Die Zinserträge wuchsen um 41,5 % auf 27,8 Milliarden Euro. Der Provisionsüberschuss legte unter anderem wegen eines regen Vermittlungsgeschäfts gemeinsam mit den Verbundpartnern um 4,3 % auf 6,5 Milliarden Euro zu. Der allgemeine Verwaltungsaufwand stieg um 5,5 % auf 16,6 Milliarden Euro. Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit (Teilbetriebsergebnis) wuchs um 25,7 % auf 10,5 Milliarden Euro. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg um 23,1 % auf 11,6 Milliarden Euro. Das Bewertungsergebnis erreichte minus 698 Millionen Euro. Bei der Risikovorsorge im Wertpapierbereich zeigten sich mit 1,4 Milliarden Euro erste Wertaufholungen, nachdem im Jahr 2022 mit minus 5,7 Milliarden Euro noch sehr hohe Abschreibungen im Depot A infolge der Zinswende das Ergebnis reduzierten. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft spiegelt die gedämpften Konjunkturaussichten, den Zinsanstieg und die Zunahme der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen wider. Die Abschreibungen im Kreditgeschäft der Genossenschaftsbanken summieren sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf minus 1,5 Milliarden Euro. Der Jahresüberschuss vor Steuern stieg deutlich um 6,2 Milliarden Euro auf beachtliche 10,7 Milliarden Euro. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken werden voraussichtlich 4 Milliarden Euro zugeführt. Nach Steuern bleibt damit ein Jahresüberschuss von 3,5 Milliarden Euro. Die Genossenschaftsbanken haben ihre gute Ergebnisentwicklung dazu genutzt, ihr Eigenkapital weiter zu stärken. So stieg das bilanzielle Eigenkapital im Berichtszeitraum um 3,2 % auf 64 Milliarden Euro. Die Geschäftsguthaben (gezeichnetes Kapital) legten um 4,8 % auf 17 Milliarden Euro zu. Die regulatorischen Eigenmittel nach CRR wuchsen um 3,9 % auf 111,5 Milliarden Euro. Das Kernkapital legte um 3,9 % auf 103,2 Milliarden Euro zu. Die (harte) Kernkapitalquote stieg um 0,32 Prozentpunkte auf komfortable 15,63 %. Im Jahresvergleich hat sich die Gesamtkapitalquote von 16,54 % um 0,35 Prozentpunkte auf 16,89 % erhöht. Die Institute sind insgesamt gut kapitalisiert für weiteres Wachstum und für die Bewältigung von Risikoszenarien. Regionale Entwicklung In Mecklenburg-Vorpommern stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 3,3 % (Vorjahr 0,2 %). Die Region, in der die VR Bank Mecklenburg eG innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns tätig ist, ist geprägt von Landwirtschaft, Tourismus, verarbeitendem Gewerbe und dem Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Baugewerbe. Diese Wirtschaftszweige entwickelten sich in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich. Während die Wirtschaftszweige "verarbeitendes Gewerbe" (+19,3 %), "Handel, Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe, Information und Kommunikation" (+9,2 %), "Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister sowie Grundstücks- & Wohnungswesen" (+0,4 %) Zuwächse der Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen hatten, mussten die Wirtschaftszweige "Baugewerbe" (-4,1 %) und "Land- und Forstwirtschaft" (-0,6 %) Rückgänge in der Wirtschaftsleistung verzeichnen. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. Sie stellt den Prozentsatz der Eigenmittel des Institutes an dessen Gesamtrisikobetrag dar. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Daneben haben wir die Kundenreichweite als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator definiert. Diese ermitteln wir als Verhältnis der Anzahl Privatkunden zu den Einwohnern unseres Geschäftsgebietes. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser BE vor Bewertung/dBS betrug 1,45 % (Vorjahr 0,87 %). Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 48,0 % (Vorjahr: 61,0 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 18,11 %; ein Zuwachs von 0,81 % gegenüber dem Vorjahr. Unsere Kundenreichweite lag 2023 bei 13,75 % (Vorjahr 14,1 %). Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren liegt überwiegend über unseren Erwartungen. Ursächlich für die Planabweichung ist ein deutlich gestiegenes Zinsergebnis sowie gesteigerte Provisionserlöse und Kostensenkungen aufgrund von Synergieeffekten aus der Fusion mit der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank in 2022.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme hat sich insbesondere aufgrund des Rückgangs der Kundeneinlagen um 3,4 % auf 3.283.298 TEUR reduziert. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen unter Vorjahresniveau, da getrennt bilanzierte Credit Linked Notes der Liquiditätsreserve und Derivatgeschäfte reduziert bzw. fällig wurden und die offenen Kreditzusagen um 42.557 TEUR zurück gegangen sind.
Die Kundenforderungen sind mit einem Wachstum von 0,1 % gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Das Wachstum fällt wesentlich geringer als in den Vorjahren aus und liegt deutlich unter der Planung. Die Hauptursache für das geringe Wachstum ist insbesondere im Immobiliengeschäft begründet (u.a. höhere Zinsen, hohe Immobilienpreise, hohe Baukosten, Verunsicherung hinsichtlich energetischer Anforderungen, die zu einer Investitionszurückhaltung und dem Abbruch diverser Vorhaben führten). Die Branchen- und Größenklassenstruktur unseres Kreditportfolios bewegt sich im Rahmen unserer Strukturlimitvorgaben und ist deshalb ausgewogen. Die Veränderung der Wertpapieranlagen ist maßgeblich geprägt durch Fälligkeiten und Verkäufe. Die Reduktion der Forderungen an Kreditinstitute ist in der Verringerung der Kundeneinlagen auf der Passivseite und einer damit einhergehender Liquiditätsveränderung begründet.
Wesentliche Veränderungen im Passivgeschäft sind insbesondere zurückzuführen auf Umschichtungen in Verbundprodukte und auf Einlagenabflüsse. Aufgrund des historischen Zinsanstiegs hat sich das Kundenverhalten spürbar geändert. Die Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 15,9 % gestiegen.
Das Dienstleistungsgeschäft ist im Wesentlichen geprägt durch Vermittlungs- und Zahlungsverkehrserträge. Weitere Erläuterungen der Entwicklung der Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft erfolgen unter Punkt B.4.a) Ertragslage. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 abzüglich GuV-Posten 17 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Unser Zinsergebnis hat sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr weiter deutlich verbessert. Der höhere Zinsüberschuss liegt zum einen am gestiegenen Zinsniveau und Höherverzinsung der Positionen im Kundenkreditgeschäft und im Eigengeschäft und zum anderen darin begründet, dass der Zinsaufwand in nur geringerem Umfang gestiegen ist. Im Zinsüberschuss sind zudem 3 Mio. € Erlöse aus dem vorzeitigen Verkauf von Zinsderivaten in 12/2023 enthalten - dies ist ein Einmaleffekt. Das Provisionsergebnis liegt spürbar über dem Ergebnis des Vorjahres und war maßgeblich geprägt von einer Erhöhung der Erträge aus dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung. Diese entwickelten sich spürbar positiv gegenüber dem Vorjahr (+21,9 %). Das Vermittlungsgeschäft mit den Verbundpartnern hat sich unterschiedlich entwickelt. Positiv gestaltete sich die Provision aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft (+825 TEUR) - negativ entwickelte sich insbesondere das Vermittlungsgeschäft von Fonds (-507 TEUR). Die Erträge aus der Vermittlung von Krediten (-123 TEUR), Leasing (-12 TEUR) und Versicherungen (-235 TEUR) sind ebenfalls gesunken, während die Vermittlungserträge aus Bausparen (+130 TEUR) leicht gestiegen sind. Der Sachaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 438 TEUR leicht verringert. Ursache hierfür waren geringere Raumaufwendungen, geringere Beiträge sowie Prüfungs- und Beratungsaufwendungen und Synergieeffekte aus der Fusion. Den Einsparungen stehen deutlich gestiegene Werbeaufwendungen und Aufwendungen für Fremdpersonal gegenüber. Der Personalaufwand ist insgesamt leicht angestiegen. Dies ist auf tarifliche Anpassungen zurückzuführen. Dennoch ist der Personalaufwand niedriger ausgefallen als geplant (Planwert: 26.041 TEUR). Es konnten nicht alle offenen Stellen im abgelaufenen Geschäftsjahr besetzt werden. Insgesamt konnte das Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich gesteigert werden, was überwiegend auf ein gestiegenes Zins- und Provisionsergebnis zurückzuführen ist. Die Veränderung des Bewertungsergebnisses ist überwiegend auf den Verlust aus dem Abgang von Wertpapieren des Anlagevermögens und Veränderungen bei den Einzelwertberichtungen im Kreditgeschäft zurückzuführen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der VR Bank Mecklenburg eG besteht zu 82,5 % aus Kundenverbindlichkeiten, zu 6,3 % aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Eigenkapital und Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen zu 66,9 % aus Sicht- und sonstigen täglich fälligen Einlagen, zu 17,8 % aus Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist sowie zu 15,2 % aus Termineinlagen. Die durchschnittliche Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist leicht gestiegen und bewegt sich im Berichtsjahr um 0,216 %. Investitionen Im Berichtsjahr wurde weiterhin in mobile IT-Technik investiert. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 143 % aus. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen sowie dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen sowie zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich von 9,2 % auf 10,3 % erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Kapitalbestandteile im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,12 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Bei den Wertpapieranlagen handelt es sich um verzinsliche EURO-Wertpapiere von Kreditinstituten, öffentlichen Schuldnern und namhaften Industrieunternehmen, die zum Zeitpunkt der Anlage mindestens über Investmentgrade verfügten, sowie um Geldanlagen bei der DZ BANK AG als zuständige Zentralbank und in geringem Umfang um Aktien. Die Bewertung der Wertpapieranlagen der Liquiditätsreserve erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip und die der Wertpapieranlagen des Anlagevermögens nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden Abschreibungen, die im Wesentlichen durch den Zinsanstieg verursacht wurden, vermieden. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den stillen Lasten nicht um dauerhafte Wertminderungen handelt. Um eine weitere Risikostreuung zu erreichen und unabhängiger von der allgemeinen Zinsentwicklung zu sein, werden Teile der Eigenanlagen (Aktiva Position 6) durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet. Diese Spezialfonds (DEVIF Fonds Nr.161 und Nr. 406) setzen sich aus EURO-Anlagen sowie aus Publikums- und Eigenanlagefonds zusammen. Die limitmäßigen Begrenzungen werden durch den Anlageausschuss der Spezialfonds festgelegt. Zur Ertragsoptimierung und Risikobegrenzung werden Derivate in begrenztem Umfang eingesetzt. Ziel der Anlage und somit der Fonds ist es, Chancen und Risiken aus Papieren mit längerfristigem Anlagehorizont professionell managen zu lassen und damit das Ergebnis der Bank zu verstetigen. Beide Spezialfonds sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Aufgrund der liquiden Märkte und der Steuerungsinstrumentarien erwartet die Bank, Zinsänderungsrisiken auf ein geringeres Maß reduzieren zu können. Ausgehend von den im Kapitel C erläuterten Messverfahren erfolgt aufgrund der ermittelten Ergebnisse eine regelmäßige Aussteuerung von Cash-Flows. Dabei werden historisch effiziente Cash-Flow-Strukturen angestrebt. Zur Erreichung dieser werden Zinsswaps zur Aktiv-Passiv-Steuerung anlassbezogen eingesetzt. Zum Bilanzstichtag betrug das Swapvolumen 215 Mio. EUR. Weiterhin bestehen Zinsbegrenzungsvereinbarungen mit einem Nominalvolumen von 20 Mio. EUR. Die gezahlte Prämie wird über die Laufzeit verteilt. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr als gut. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region stagnierte bzw. ging zurück. Während die Kundenforderungen stabil waren (+0,1 %), verringerten sich die Kundeneinlagen um 4,7 %. Ein Teil des Rückganges der bilanziellen Kundeneinlagen wurde hierbei in Anlageprodukte unserer Verbundpartner investiert. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten. Den erkennbaren und latenten Risiken in den Kundenforderungen ist durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen worden. Es wurde in den Vorjahren bereits eine Pauschalwertberichtigung unter Berücksichtigung steuerlicher Richtlinien sowie eine Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 (in Höhe des erwarteten Verlusts auf 12-Monats-Sicht) gebildet, welche im Berichtsjahr angepasst wurde (+883 TEUR). Außerdem wurden in den Vorjahren Pauschalrückstellungen nach IDW RS BFA 7 für Kreditrisiken aus Bürgschaften und widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen gebildet, welche im Berichtszeitraum angepasst wurden (-377 TEUR). Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des historischen Zinsanstiegs im Jahr 2022, der leicht rückläufigen jedoch weiterhin hohen Inflation sowie der sich mit der Fusion ergebenden strukturellen Vorteile hat sich die Ertragslage der Bank deutlich positiv entwickelt. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategie- und Planungsprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäfts- und Risikostrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten im Mitglieder- und Kundengeschäft. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategie- und Planungsprozesses regelmäßig mindestens jährlich überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz entsprechend. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständige Organisationseinheit Finanzen berichtet unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von fünf Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Planungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 120 %. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 208 %. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Das bankintern festgelegte Mindestniveau der NSFR beträgt 110 %. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 117 %. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen regelmäßig erstellt. Diese berücksichtigen jährlich die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie vierteljährlich eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von sechs Monaten definiert. Dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Das Adressenausfallrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich relevant ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechender Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Risikobudget zum 31.12.2023 liegt bei 110 Mio Euro und hat eine Auslastung von 69 %. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Marktrisiko Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Das Risikobudget zum 31.12.2023 liegt bei 110 Mio Euro und hat eine Auslastung von 52,8 %. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir die klassische historische Simulation. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Innerhalb des Marktrisikos der Spezialfonds wird eine Korrelation zwischen den Risikoarten Zinsänderungsrisiko, Aktienrisiko, Währungsrisiko und sonstigen Marktrisiken angewendet. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich niedriges Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich sehr geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Das Risikobudget zum 31.12.2023 liegt bei 5 Mio Euro und hat eine Auslastung von 29,9 %. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Kurzfristige Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank mit Hilfe eines Liquidity at Risk überwacht. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich niedrig ein. Das Risikobudget zum 31.12.2023 liegt bei 5 Mio Euro und hat eine Auslastung von 73,8 %. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden und Beinaheschäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken monatlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe von VR-Control ORM berechnet. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank dem BVR Institutssicherungsystem (BVR ISG Sicherungssystem) an. Das BVR ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR ISG Sicherungssystem tätig. Bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Chancen im Hinblick auf den voraussichtlichen Geschäftsverlauf ergeben sich, wenn abweichend von der bestehenden Zinsannahme (konstant) die Differenz zwischen kurzfristigen und langfristigen Zinsen weiterhin nachhaltig ansteigt oder wenn sich das Zinsniveau insgesamt wieder verringert. D. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird von einem im Vergleich zum Vorjahr ansteigenden, wenn auch geringen Wachstum des Bruttoinlandsproduktes ausgegangen. Im Zusammenhang mit den aktuellen Rahmenbedingungen gehen wir von einem sich wieder leicht erholenden Kreditwachstum im aktuellen Jahr aus. Die Europäische Zentralbank signalisiert über Zinssenkungen nachzudenken, sollte sich die abschwächende Inflation wieder um die 2%-Marke einpegeln. Wir gehen zunächst für das Jahr 2024 von einem konstanten Zinsniveau aus. In unserer Prognose gehen wir davon aus, dass sich der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr in 2024 insbesondere durch einen weiter ansteigenden Zinsaufwand rückläufig entwickelt und dann jährlich leicht steigt. Beim Provisionsüberschuss gehen wir von einer leichten Steigerung aus. Die Kosten erhöhen sich aufgrund der Umsetzung weiterer Investitionsmaßnahmen im Kontext der Transformation zur digitalen Regionalbank, aber auch aufgrund der Nachwirkungen der Inflation (z.B. Tarifabschlüsse für Löhne und Gehälter bei den meisten Branchen). Im Bereich der Eigenanlagen erwarten wir keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen. Konjunkturbedingt erwarten wir, dass die aktuellen Entwicklungen im Kundenkreditgeschäft zu höheren Belastungen im Bewertungsergebnis führen werden. Insbesondere aufgrund der Kostenentwicklung und des Rückgangs des Zinsüberschusses in 2024 geht die Bank für die kommenden zwei Geschäftsjahre von einem leicht geringeren Betriebsergebnis aus. Die Bank ist weiterhin in der Lage, allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig den Förderauftrag einer Genossenschaft zu erfüllen. Gemäß der Planung werden für die finanziellen Leistungsindikatoren folgende Werte erwartet: Die Kennzahl Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird 1,08 % erreichen, die CIR 58,6 % und die harte Kernkapitalquote 17,3 % sowie die Gesamtkapitalquote 18,80 %. Das Eigenkapital wird in den Folgejahren weiter gestärkt. Aus der Kapitalplanung für die kommenden zwei Jahre ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei haben wir die erhöhten Anforderungen ab dem 01.01.2025 aus der Umsetzung der CRR III (höhere Anrechnung bestimmter Produkte beim Gesamtrisikokapital) berücksichtigt. Das Liquiditätsrisiko wird auch weiterhin beherrschbar bleiben, da die Bank über eine breite Refinanzierungsbasis mit Kundeneinlagen verfügt und in den genossenschaftlichen Finanzverbund eingebunden ist. Der anhaltende Ukraine-Krieg sowie der Konflikt im Nahen Osten haben weiterhin auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte sowie mittelbar auch wirtschaftliche Auswirkungen auf unsere Kunden. Dies kann dazu führen, dass sich die Annahmen, die unserer Prognoseberechnung zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen bzw. mit Unwägbarkeiten behaftet sind. Dabei sind die konkreten mittel- und langfristigen Auswirkungen derzeit noch nicht abschätzbar. Wir analysieren daher laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden gegebenenfalls unsere Prognosen anpassen, soweit dies erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche negative Auswirkungen an den Finanzmärkten, die Auswirkungen des Spreadrisikos auf die Eigengeschäfte sowie in Bezug auf etwaige Bewertungsrisiken bei Wertpapieren. Die für unsere Kunden relevanten Entwicklungen beobachten wir intensiv. Insbesondere die Entwicklungen an den Finanz- und Beschaffungsmärkten bzw. die Konjunkturentwicklung in Deutschland können beispielsweise dazu führen, dass unsere prognostizierte Steigerung des Kreditwachstums nicht eintrifft, was zu niedrigeren Zinserträgen oder auch einem höheren negativen Bewertungsergebnis führen könnte.
Der Vorstand: Jan-Arne Hoffmann Marco Seidel 1.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 23.304.824,86 | 22.272 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 0,00 | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| c) Guthaben bei Postgiroämtern | 0,00 | 23.304.824,86 | 0 | ||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar | 0,00 | (0) | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) täglich fällig | 183.069.999,09 | 247.943 | |||
| b) andere Forderungen | 136.538.612,98 | 319.608.612,07 | 148.811 | ||
| 4. Forderungen an Kunden | 1.646.774.654,15 | 1.645.304 | |||
| darunter: | |||||
| durch Grundpfandrechte gesichert | 538.931.673,71 | (483.825) | |||
| Kommunalkredite | 24.323.112,20 | (29.264) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 40.772.917,73 | 43.853 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 37.726.707,48 | (40.798) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 346.596.958,57 | 387.369.876,30 | 464.133 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 200.304.471,62 | (257.417) | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 387.369.876,30 | 0 | ||
| Nennbetrag | 0,00 | (0) | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 821.824.682,19 | 737.327 | |||
| 6a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 7. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | |||||
| a) Beteiligungen | 28.559.383,11 | 29.051 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 1.469.556,74 | (1.470) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 330.240,00 | 28.889.623,11 | 335 | ||
| darunter: | |||||
| bei Kreditgenossenschaften | 248.990,00 | (249) | |||
| bei Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| bei Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 577.428,61 | 578 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 6.452.098,05 | 7.374 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 6.452.098,05 | (7.374) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | |||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 122.918,00 | 204 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0,00 | 122.918,00 | 0 | ||
| 12. Sachanlagen | 38.641.792,01 | 40.225 | |||
| 13. Sonstige Vermögensgegenstände | 9.470.754,26 | 9.770 | |||
| 14. Rechnungsabgrenzungsposten | 261.091,57 | 430 | |||
| Summe der Aktiva | 3.283.298.355,18 | 3.397.610 | |||
Passivseite
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) täglich fällig | 7.069.502,90 | 4.945 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 201.027.819,84 | 208.097.322,74 | 211.746 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 482.519.023,79 | 558.442 | |||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 0,00 | 482.519.023,79 | 1.132 | ||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) täglich fällig | 1.814.370.769,01 | 2.266.290 | |||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 413.128.024,36 | 2.227.498.793,37 | 2.710.017.817,16 | 18.922 | |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | |||||
| Geldmarktpapiere | 0,00 | (0) | |||
| eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf | 0,00 | (0) | |||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 6.452.098,05 | 7.374 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 6.452.098,05 | (7.374) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.096.007,62 | 4.914 | |||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 543.083,18 | 618 | |||
| 6a. Passive latente Steuern | 0,00 | 0 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen | 1.881.906,00 | 2.407 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 5.519.986,80 | 1.582 | |||
| c) andere Rückstellungen | 8.196.638,99 | 15.598.531,79 | 8.047 | ||
| 8. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| 10. Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | |||
| darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 0,00 | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 183.000.000,00 | 159.500 | |||
| darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB | 0,00 | (0) | |||
| 12. Eigenkapital | |||||
| a) Gezeichnetes Kapital | 34.817.300,00 | 33.173 | |||
| b) Kapitalrücklage | 364.568,50 | 365 | |||
| c) Ergebnisrücklagen | |||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 70.490.000,00 | 69.220 | |||
| cb) andere Ergebnisrücklagen | 49.050.000,00 | 119.540.000,00 | 47.780 | ||
| d) Bilanzgewinn | 1.771.626,14 | 156.493.494,64 | 1.153 | ||
| Summe der Passiva | 3.283.298.355,18 | 3.397.610 | |||
| Geschäftsjahr | Vorjahr
|
||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a)
Eventualverbindlichkeiten aus weiter-
gegebenen abgerechneten Wechseln |
0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 19.031.208,00 | 22.637 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 19.031.208,00 | 0 | ||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- u. Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 84.526.135,08 | 84.526.135,08 | 127.083 | ||
| darunter: Lieferverpflichtungen | |||||
| aus zinsbezogenen Termingeschäften | 0,00 | (0) | |||
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 60.603.493,68 | 44.220 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 7.457.133,19 | 68.060.626,87 | 6.071 | ||
| darunter: in a) und b)
angefallene negative Zinsen |
15.452,89 | (68) | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 7.574.842,78 | 60.485.784,09 | 4.089 | ||
| darunter: erhaltene
negative Zinsen |
4.598,49 | (612) | |||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 7.065.075,08 | 4.472 | |||
| b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 762.750,84 | 777 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 7.827.825,92 | 2.600 | ||
|
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen |
0,00 | 0 | |||
| 5. Provisionserträge | 24.044.845,43 | 21.174 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 1.614.526,44 | 22.430.318,99 | 1.819 | ||
| 7. Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 2.731.071,80 | 3.272 | |||
| 9. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 19.766.943,44 | 20.191 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 5.626.206,33 | 25.393.149,77 | 4.602 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 1.941.940,29 | (991) | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 18.280.521,36 | 43.673.671,13 | 18.719 | ||
|
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
2.932.732,18 | 2.572 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 764.667,98 | 683 | |||
|
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
2.559.653,13 | 2.062 | |||
|
14. Erträge aus Zuschreibungen zu
Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus
der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
0,00 | -2.559.653,13 | 0 | ||
|
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
4.696.170,49 | 2.085 | |||
|
16. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
0,00 | -4.696.170,49 | 0 | ||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 109.042,90 | 59 | |||
| 18. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 38.739.062,99 | 25.704 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | (0) | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 11.500.207,66 | 7.156 | |||
| darunter: latente Steuern | 0,00 | (0) | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | -225.820,31 | 11.274.387,35 | 806 | ||
| 24a. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 23.500.000,00 | 14.500 | |||
| 25. Jahresüberschuss | 3.964.675,64 | 3.242 | |||
| 26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 6.950,50 | 10 | |||
| 3.971.626,14 | 3.252 | ||||
| 27. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen | |||||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) aus anderen Ergebnisrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 3.971.626,14 | 3.252 | ||||
| 28. Einstellungen in Ergebnisrücklagen | |||||
| a) in die gesetzliche Rücklage | 1.100.000,00 | 1.050 | |||
| b) in andere Ergebnisrücklagen | 1.100.000,00 | 2.200.000,00 | 1.050 | ||
| 29. Bilanzgewinn | 1.771.626,14 | 1.153 | |||
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der VR Bank Mecklenburg eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).
Barreserve
Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert oder den Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst.
Strukturierte Schuldscheindarlehen gemäß IDW RS HFA 22 werden einheitlich bilanziert und bewertet.
Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.
Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt.
Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, in dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung.
Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.
Wertpapiere
Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen.
Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben (gemildertes Niederstwertprinzip). Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden Abschreibungen von TEUR 44.465 vermieden. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben.
Für die im Anlagevermögen gehaltenen Spezialfonds wurde der beizulegende Zeitwert für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der Vorgaben des Versicherungsfachausschusses des IDW vom 27. Oktober 2022 anhand eines stichtagsbezogenen Vereinfachungsverfahrens ermittelt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden im Fonds enthaltene Rentenpapiere, bei denen keine Indizien für eine wesentliche Bonitätsverschlechterung vorliegen, zum Nennwert angesetzt, da diese nach der Anlagestrategie des Fonds auch bis zur Fälligkeit gehalten werden (buy-and-hold-Strategie im Fonds). Als voraussichtlich dauernd wertgemindert eingestufte Schuldtitel sowie alle übrigen im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände werden mit ihren jeweiligen Börsen- oder Marktpreisen berücksichtigt.
Alle strukturierten Finanzinstrumente (Credit Linked Notes) des Anlagevermögens, die nach gemildertem Niederstwertprinzip bewertet werden, werden in ihre Komponenten zerlegt und einzeln nach den für diese geltenden Vorschriften bilanziert und bewertet.
Strukturierte Finanzinstrumente, die nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bewertet werden, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, auch wenn sie durch das eingebettete Derivat wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken und Chancen aufweisen, weil die besonderen Risiken des strukturierten Finanzinstruments durch eine objektivierte Bewertung zutreffend dargestellt werden.
Darüber hinaus bestehende strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken und Chancen aufweisen (Wertpapiere mit Kündigungsrecht des Emittenten), werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente (Swap-, und Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand dienen als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung des Zinsbuches.
Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wird die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt, sofern diese der Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienen. Dazu wird bei Fälligkeit der einzelnen Teiloptionen der auf diese entfallende Prämienanteil erfolgswirksam ausgebucht. Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsvereinbarungen zur Absicherung von zinstragenden Geschäften werden zeitanteilig abgegrenzt.
Bei den Credit Linked Notes des Anlagevermögens basiert die Bilanzierung auf der Kombination von zwei Geschäften. Die Bilanzierung der Schuldverschreibungen (erstes Geschäft) erfolgte nach den allgemeinen Bilanzierungsregeln in Position Aktiva 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" und diejenige der Sicherungsgeberposition, Credit Default Swap (zweites Geschäft), welche mit einer Bürgschaft vergleichbar ist, wurde unter dem Bilanzstrich in Position 1b "Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" ausgewiesen. Die Sicherungsgeberpositionen werden als gestellte Kreditsicherheiten nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft entwickelten Grundsätzen behandelt, so dass bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet werden.
Weitere Credit Linked Notes der Liquiditätsreserve werden als einheitlicher Vermögensgegenstand in der Bilanzposition Aktiva 5 bilanziert.
Die Bewertung der Anleihekomponenten erfolgte bei den Geschäften im Umlaufvermögen zu Kurswerten nach dem strengen Niederstwertprinzip und bei den Geschäften im Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip.
Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs
Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert.
Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird.
Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden.
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungswerten bilanziert.
Treuhandvermögen
Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, grundsätzlich linear vorgenommen. Bei Mietereinbauten wurde als Nutzungsdauer die Vertragslaufzeit angesetzt, soweit diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Für die in 2021 angeschafften und degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsgüter erfolgt weiterhin die degressive Abschreibungsmethode.
Aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen wurden bei Grundstücken außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Abschreibungen gemäß § 6b EStG sowie Sonderabschreibungen nach dem Steuerrecht gemäß § 7a EStG und nach § 4 Abs. 2 Fördergebietsgesetz (FöGbG) für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für die bei Fusion übernommenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen EUR 250 und EUR 1000 wird die Poolabschreibung fortgeführt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.
Aktive latente Steuern
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen.
Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde.(vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.).
Verbindlichkeiten
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.
Treuhandverbindlichkeiten
Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.
Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode).
Den Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie den Altersteilzeitrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften und Jubiläen wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Verpflichtungen aus Pensionen und Altersteilzeitvereinbarungen wurden mit dem Barwert bilanziert.
Für die Pensionsrückstellungen wurden grundsätzlich erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) und eine Rentendynamik in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) zugrunde gelegt.
Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Hierbei wurde der zum Zeitpunkt der Berechnung des Rückstellungsbetrages letzte von der Bundesbank veröffentlichte Zinssatz auf Basis des aktuellen Zinsniveaus und des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens bis zum Bilanzstichtag fortentwickelt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 42.
Die bis zum 1. Dezember 2020 erdienten und unverfallbaren Ansprüche der Anwartschaften aus Versorgungsverpflichtungen (Past Service) für aktiv beschäftigte Mitarbeiter sowie alle schon laufenden Leistungen und unverfallbare Anwartschaften für ausgeschiedene Mitarbeiter sind grundsätzlich auf die R+V Pensionsfonds AG ausgelagert. Der in das Trägerunternehmen eingebrachte Betrag ist im Rahmen einer Kapitalanlagestrategie in ein chancenorientiertes Sicherungsvermögen investiert worden, dessen Aktienquote maximal 50 % betragen darf. Das Sicherungsvermögen dient der Bedeckung der Deckungsrückstellungen für die entsprechenden Versorgungszusagen. Für den Fall des Eintritts einer Unterdeckung durch Reduzierung des Sicherungsvermögens unter den Deckungsrückstellungsbedarf besteht für die Bank eine Nachschusspflicht. Für das Berichtsjahr bestand keine Unterdeckung.
Als Verpflichtungen aus Versorgungszusagen in der Bankbilanz verblieben und durch Rückstellungen abzubilden sind die nach dem 1. Dezember 2020 erdienten und unverfallbar gewordenen Anwartschaften (Past Service) sowie die noch nicht erdienten und somit noch nicht unverfallbar gewordenen Anwartschaften für die aktiv beschäftigten Mitarbeiter (Future Service).
Der Rechnungszins für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 0,00 % (Vorjahr 0,42 %) wurde gemäß der Empfehlung des IDW RS HFA 30 (Rz. 57) abhängig von der durchschnittlichen Restlaufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen ermittelt. Im Rahmen der Bewertungen zum Bilanzstichtag wurde die feststehende Erhöhung gemäß Bankentarifvertrag in Höhe von 2,00 % per 01.01.2024 berücksichtigt. Da weiterhin alle Altersteilzeitvereinbarungen innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrags enden, ist der Ansatz eines weiteren Gehaltstrends nicht mehr erforderlich.
Der bei der Abzinsung der Jubiläumsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Es wurden erwartete jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) zugrunde gelegt.
Die Verpflichtungen aus dem LAZ-Modell sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB i.V.m. IDW RS HFA 30 Tz. 67-77 mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen angesetzt, der auch als Bewertungsmaßstab für die Aktivierung der Rückdeckungsversicherungen als Deckungsvermögen herangezogen wurde. Beim Zeitwert (=saldierungsfähiges Vermögen) handelt es sich um das geschäftsplanmäßige Deckungskapital zum Stichtag inkl. unwiderruflich zugeteilter Überschussbeteiligung.
Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.
Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zugrundeliegenden Verbindlichkeiten abzüglich Rückstellungen für akute und pauschale Risiken bei Kundenkrediten angesetzt.
Unwiderrufliche Kreditzusagen
Unwiderrufliche Kreditzusagen wurden mit dem Nennwert abzüglich Rückstellungen für pauschale Kreditrisiken angesetzt.
Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen
Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.
Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde in folgenden Fällen abgewichen:
Keine
C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
| Anschaffungs- / | Zugänge (a) | Umbuchungen (a) | Anschaffungs- / | |
| Herstellungskosten zu | Zuschreibungen (b) | Abgänge (b) | Herstellungskosten | |
| Beginn des | am Ende des | |||
| Geschäftsjahres | im Geschäftsjahr | Geschäftsjahres | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | ||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||
| b) entgeltlich erwor- | 719.443 | 2.012 (a) | 0 (a) | 715.743 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 5.712 (b) | ||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||
| c) Geschäfts- oder | 1 | 0 (a) | 0 (a) | 1 |
| Firmenwert | 0 (b) | 0 (b) | ||
| d) geleistete | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| Anzahlungen | 0 (b) | 0 (b) | ||
| Sachanlagen | ||||
| a) Grundstücke und | 67.829.930 | 641.437 (a) | -175.580 (a) | 68.295.788 |
| Gebäude | 0 (b) | 0 (b) | ||
| b) Betriebs- und | 18.375.770 | 737.568 (a) | 175.580 (a) | 18.450.860 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 838.058 (b) | ||
| Summe a | 86.925.144 | 1.381.017 (a) | 0 (a) | 87.462.392 |
| 0 (b) | 843.770 (b) | |||
| Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit | ||||||
| Abschreibungen zu | Abschreibungen | Zugängen (a) | Umbuchungen (a) | Abschreibungen am | Buchwerte | |
| Beginn des | Geschäftsjahr (a) | Zuschreibungen (b) | Abgängen (b)
|
Ende des | Bilanzstichtag | |
| Geschäftsjahres (gesamt) | Zuschreibungen
Geschäftsjahr (b)
|
Geschäftsjahres (gesamt) | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||||
| b) entgeltlich erwor- | 515.145 | 82.123 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 592.825 | 122.918 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 0 (b) | 4.444 (b) | |||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| c) Geschäfts- oder | 1 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 1 | 0 |
| Firmenwert | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| d) geleistete | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| Anzahlungen | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Sachanlagen | ||||||
| a) Grundstücke und | 30.217.891 | 1.845.785 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 32.063.675 | 36.232.112 |
| Gebäude | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| b) Betriebs- und | 15.762.737 | 1.004.824 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 16.041.180 | 2.409.680 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 0 (b) | 726.381 (b) | |||
| Summe a | 46.495.774 | 2.932.732 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 48.697.681 | 38.764.710 |
| 0 (b) | 0 (b) | 730.825 (b) | ||||
|
Anschaffungskosten zu Beginn
des Geschäftsjahres
|
Veränderungen
(saldiert)
|
Buchwerte
am Bilanzstichtag
|
|||
| EUR | EUR | EUR | |||
| Wertpapiere des | 1.221.876.343 | -33.128.990 | 1.188.747.353 | ||
| Anlagevermögens | |||||
| Beteiligungen und | 29.426.649 | -537.026 | 28.889.623 | ||
| Geschäftsguthaben | |||||
| bei Genossenschaften | |||||
| Anteile an | 577.889 | -460 | 577.429 | ||
| verbundenen Unter- | |||||
| nehmen | |||||
| Summe b | 1.251.880.881 | -33.666.476 | 1.218.214.405 | ||
| Summe a und b | 1.338.806.025 | 1.256.979.115 |
D. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute
In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 287.970.657 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten.
Forderungen an Kunden
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 27.061.667 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 69.752.622 fällig.
Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 8 enthaltenen Wertpapiere
In folgenden Posten sind enthalten:
| börsenfähig
|
davon: | |||
| börsennotiert
|
nicht börsennotiert
|
nicht mit dem Niederstwert bewertete börsenfähige Wertpapiere | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 387.369.876 | 358.746.785 | 28.623.092 | 368.305.030 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A 6) | 752.498 | 752.498 | 0 | 0 |
| Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften (A 7) | 105.679 | 0 | 105.679 | |
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet.
Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB):
| Bilanzposition | Buchwert zum 31.12.2023 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 | nicht vorgenommene Abschreibung auf Marktwert |
| EUR | EUR | EUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens (A 5) | 366.675.168 | 341.354.825 | 25.320.343 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A 6) | 821.072.184 | 801.927.885 | 19.144.299 |
Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem aktuellen Börsen- und Marktpreis. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da wir nicht von einer dauernden Wertminderung ausgehen. Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren sind nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten. Die festverzinslichen Wertpapiere sollen bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.
Darüber hinaus deuten folgende Anhaltspunkte darauf hin, dass die Wertminderungen nicht dauerhaft sind:
Bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren ergaben Untersuchungen der Rating- und der Spreadveränderungen keine Hinweise auf dauerhafte Wertminderungen.
Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden die in Frage kommenden Fonds analysiert. Auch hier ergaben sich keine Anhaltspunkte, die auf eine dauerhafte Wertminderung hindeuten.
Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den Forderungen, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
| Forderungen an | ||||
| verbundene Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| Forderungen an Kreditinstitute (A 3) | 0 | 0 | 290.159.452 | 358.639.114 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 1.970.750 | 2.107.737 | 0 | 100.000 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 0 | 0 | 135.272.149 | 192.552.047 |
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent
Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
|
|
Wert der Anteile
(Zeitwert) EUR |
Differenz
zum Buchwert (Reserve) EUR |
Erfolgte
Ausschüttung für das Geschäftsjahr EUR |
| 1. Spezialfonds DEVIF 161 | 277.157.989 | -11.609.861 | 2.026.401 |
| 2. Spezialfonds DEVIF 406 | 524.769.896 | -7.534.438 | 4.978.460 |
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen grundsätzlich nicht. Die Vertragsbedingungen enthalten ausschließlich eine Beschränkung nach § 98 Abs. 2 Satz 1 KAGB. Um eine weitere Risikostreuung zu erreichen und um unabhängiger von der allgemeinen Zinsentwicklung zu sein, werden Teile der Eigenanlagen im Anlagevermögen im Spezial-Alternativen Investmentfonds (DEVIF-Fonds Nr. 161) und im Spezial-Alternativen Investmentfonds (DEVIF-Fonds Nr. 406) durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet. Der DEVIF-Fonds Nr. 161 wurde in 2015 von einem Mischfonds in einen LCR-fähigen Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren umstrukturiert. Die Fondszusammensetzung des DEVIF-Fonds Nr. 406 ist in ein Segment mit EURO-Anleihen sowie Immobilienfonds und ein Segment mit EURO-Anleihen, Publikums- und Eigenanlagefonds aufgeteilt. Die limitmäßigen Begrenzungen werden durch den Anlageausschuss der Spezialfonds festgelegt. In begrenztem Umfang werden Derivate im DEVIF-Fonds Nr. 161 zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos und im DEVIF-Fonds Nr. 406 zur Ertragsoptimierung eingesetzt. Ziel der Anlagen ist das professionelle Management der Fondsvermögen zur Erfolgsoptimierung.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
|
|
Anteil am Gesellschafts- | Eigenkapital der Gesellschaft | Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses | ||
| Name und Sitz | kapital % | Jahr | TEUR | Jahr | TEUR |
| a) NGB AG & Co. KG,
Hannover |
1,12 | 2023 | 1.750.733 | 2023 | 37.901 |
| b) VR Grundbesitz
GmbH, Schwerin |
100,00 | 2023 | 300 | 2023 | 0 |
| c) Schweriner VR
Immobilien GmbH, Schwerin |
100,00 | 2023 | 25 | 2023 | 0 |
| d) VR IMMOBILIEN
GmbH, Schwerin |
100,00 | 2022 | 526 | 2022 | 4 |
| e) Rostocker
VR-Immobilien
GmbH, Rostock |
100,00 | 2023 | 768 | 2023 | 63 |
| f) Rostocker
VR-Versicherungskontor
GmbH -Risiko- und Vorsorgemanagementgesellschaft- i.L., Rostock |
100,00 | 2023 | 48 | 2023 | 5 |
Mit den unter Buchstaben b) - f) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis und mit den unter b) und c) genannten bestehen Ergebnisabführungsverträge. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil auf Grund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte.
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.
Treuhandvermögen
Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite (Forderungen an Kunden) ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 17.511.254 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 2.409.680 enthalten.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.510 (Vorjahr EUR 2.047) enthalten.
Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag der gewährten Kredite unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 25.650 (Vorjahr EUR 36.943).
Nachrangige Vermögensgegenstände
In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
| Posten/Unterposten | Geschäftsjahr | Vorjahr |
| EUR | EUR | |
| 4 Forderungen an Kunden | 3.040.649 | 1.231.822 |
| 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5.814.666 | 4.808.227 |
Bei den nachrangigen Forderungen im Aktivposten (A 4) handelt es sich um haftungsfreigestellte Kredite, die Kommunalkredite im aufsichtsrechtlichen Sinn sind.
Bei den nachrangigen Forderungen des Aktivpostens 5) handelt es sich um Tier-1- und Tier-2-Anleihen der DZ BANK AG.
Restlaufzeitenspiegel für Forderungen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b) (ohne Bausparguthaben) | 4.119 | 14.000.000 | 117.490.100 | 0 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 40.913.039 | 97.259.673 | 398.183.817 | 1.083.025.050 |
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.
Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) | 4.310.639 | 17.955.606 | 56.195.606 | 122.494.995 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) | 175.224.925 | 214.813.247 | 21.063.063 | 85.591 |
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 138.013.829 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten.
Treuhandverbindlichkeiten
Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 399.023 (Vorjahr EUR 427.833) enthalten.
Passive latente Steuern
Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den geringen passiven Steuerlatenzen insbesondere aus Sachanlagen stehen höhere aktive Steuerlatenzen überwiegend aus den Bilanzpositionen Forderungen an Kunden, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Immaterielle Anlagewerte, Beteiligungen, Rückstellungen und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gegenüber. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,61 % zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||
| verbundenen Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) | 0 | 0 | 138.013.829 | 145.539.075 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) | 2.541.331 | 4.986.483 | 3.155.770 | 9.819.630 |
Eigenkapital
Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
| EUR | |||
| Geschäftsguthaben | |||
| a) der verbleibenden Mitglieder | 33.990.500 | ||
| b) der ausscheidenden Mitglieder | 792.950 | ||
| c) aus gekündigten Geschäftsanteilen | 33.850 |
Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b) und c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Kapitalrücklage | Gesetzliche Rücklage | andere Ergebnisrücklagen | |
| EUR | EUR | EUR | |
| Stand 01.01.2023 | 364.569 | 69.220.000 | 47.780.000 |
| Einstellungen | 0 | ||
| - aus Bilanzgewinn des Vorjahres | 170.000 | 170.000 | |
| - aus Jahresüberschuss des Geschäftsjahres | 1.100.000 | 1.100.000 | |
| Stand 31.12.2023 | 364.569 | 70.490.000 | 49.050.000 |
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten.
Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Latente Risiken wurden mit Pauschalrückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 berücksichtigt.
Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie Haftungsverhältnisse aus getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps. Die unwiderruflichen Kreditzusagen sind überwiegend breit gestreut.
Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird.
Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
| Passivposten | Gesamtbetrag der als
Sicherheit übertragenen Vermögenswerte
in EUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) | 190.956.846 |
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte mit Zinsswaps und Caps des Nichthandelsbestands und Kreditderivate.
Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands einschließlich der Kreditderivate, die nicht als erhaltene oder gestellte Kreditsicherheiten behandelt werden, einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate und einschließlich der in strukturierte Finanzinstrumente eingebetteten und getrennt bilanzierten Derivate, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices").
(Angaben in TEUR):
|
Nominalbetrag Restlaufzeit
|
beizulegender Zeitwert
|
|||||
| <= 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | negativ | positiv | |
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| - Zins-Swap (gleiche Währung) | 10.000 | 105.000 | 100.000 | 215.000 | -1.125 | 19.151 |
| - Zinsoptionen - Käufe | 0 | 20.000 | 0 | 20.000 | 0 | 869 |
Der unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) erfasste Buchwert der Zinsbegrenzungsvereinbarungen des Nichthandelsbestands beläuft sich auf EUR 81.286.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag.
Für die Bewertung von Optionen des Nichthandelsbestands wurden Optionspreismodelle (Black-Scholes) eingesetzt.
Erhaltene Prämien in Höhe von EUR 12.642 aus Sicherungsgeberpositionen in Credit Default Swaps, die als Derivat nach den Grundsätzen der Optionsbilanzierung zu behandeln sind, werden unter den Sonstigen Verbindlichkeiten (P 5) ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestehen Credit Linked Notes mit enthaltenen Credit Default Swaps in Höhe von TEUR 15.000 (Nominalvolumen), die im Anlagevermögen zugeordnet und getrennt bilanziert werden (vgl. Abschnitt B des Anhangs). Weiterhin im Bestand befinden sich Credit Linked Notes in Höhe von nominal TEUR 4.500, die dem Umlaufvermögen zugeordnet wurden und als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert werden.
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge und Zinsaufwendungen
Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV 1) als Reduktion des Zinsertrags bzw. in den Zinsaufwendungen (GuV 2) aus Passivgeschäften als Reduktion des Zinsaufwands enthalten.
Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 13.886 (Vorjahr EUR -8.009) erhöht.
Provisionserträge
Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Bausparverträgen, Geldanlagen, Versicherungen und Krediten nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht und machen 0,2 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 29.981 (Vorjahr EUR 8.019) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 11.386 (Vorjahr EUR 74.311) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.199.123 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 2.384.685 (davon EUR 1.656.623 Personalaufwand) enthalten.
F. Sonstige Angaben
Vorstand und Aufsichtsrat
Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 107.738.
Die Gesamtbezüge früherer Organmitglieder betrugen EUR 710.708.
Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 45. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist an die R+V Pensionsfonds AG ausgelagert.
Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 142.205 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 5.868.216.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 42.017, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 7.001.356.
Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
Gegenüber der Paribus Renditefonds XXIV GmbH & Co. KG besteht eine Wiedereinlageverpflichtung gemäß § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von EUR 290.500.
Personalstatistik
Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
| Vollzeitbeschäftigte | Teilzeitbeschäftigte | |
| Prokuristen | 6 | 0 |
| Sonstige kaufmännische Mitarbeiter | 173 | 164 |
| Gewerbliche Mitarbeiter | 4 | 0 |
| 183 | 164 |
Außerdem wurden durchschnittlich 19 Auszubildende beschäftigt.
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
| Anzahl der
Mitglieder |
Anzahl der
Geschäftsanteile |
Haftsummen
EUR |
||
| Anfang | 2023 | 50.129 | 643.481 | 0 |
| Zugang | 2023 | 1.597 | 56.482 | 0 |
| Abgang | 2023 | 1.471 | 20.153 | 0 |
| Ende | 2023 | 50.255 | 679.810 | 0 |
| Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr vermehrt um | EUR | 1.816.450 |
| Höhe des Geschäftsanteils | EUR | 50 |
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
| - Abschlussprüfungsleistungen | EUR | 312.000 |
| - Andere Bestätigungsleistungen | EUR | 32.340 |
| - Steuerberatungsleistungen | EUR | 32.243 |
| - Sonstige Leistungen | EUR | 5.665 |
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten:
Genoverband e.V.
Karl-Wiechert-Allee 76 a 30625 Hannover
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf
| Hoffmann, Jan-Arne, - Vorsitzender - , Vorstand Vertrieb |
| Seidel, Marco, Vorstand Betrieb |
Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf
Manthey, Andreas, - Vorsitzender - , selbständiger Fotografenmeister und Drogist
Zeplien, Oliver, - stellvertretender Vorsitzender - , Diplom-Ingenieur, Geschäftsführer Best Beton & Stahl GmbH
Ott, Henryk, Geschäftsführer Metallbau Ott GmbH
Koß, Regina, Angestellte Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Zühlke, Anne, Assistentin der Geschäftsführung matrix Architektur GmbH
Stechert, Jens, Vorstandsmitglied der Agrar-Produkte eG Spornitz
Redmann, Torsten, selbständiger Landwirt
Haase, Jörg, Vorstand Agrar Aktiengesellschaft Gadebusch
Hinz, Erich-Alexander, Gastwirt Kurhaus am Inselsee Güstrow
Werner, Silke, selbständige Steuerberaterin
Bose, Frank, Geschäftsführer Rostocker Gehweg Reinigung Bose & Kiefer GmbH & Co. KG, (bis 18.8.2023)
Jager, Brit, Pensionärin, (bis 15.6.2023)
Angaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB
In den Aufsichtsgremien folgender großer Kapitalgesellschaften nehmen Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter unserer Bank Mandate wahr:
| Name und Sitz | Anzahl der Mandate |
| R+V Lebensversicherung AG | 1 |
Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 3.964.675,64 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 6.950,50 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 2.200.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 1.771.626,14) - wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
| Ausschüttung einer Dividende von 4,00 % | 1.351.750,51 |
| Zuweisung zu den Ergebnisrücklagen | |
| a) Gesetzliche Rücklage | 200.000,00 |
| b) Andere Ergebnisrücklagen | 200.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 19.875,63 |
| 1.771.626,14 |
| Rostock, 23. Mai 2024 | VR Bank Mecklenburg eG |
Der Vorstand
Jan-Arne Hoffmann Marco Seidel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die VR Bank Mecklenburg eG, Rostock
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der VR Bank Mecklenburg eG, Rostock (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
| 1. | Bewertung von Forderungen an Kunden | |
| 2. |
Verändertes Marktzinsumfeld und
Auswirkungen auf den Jahres-
abschluss |
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
zu 1.a)
Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 1.646,8 Mio. EUR. Dies entspricht 50,2 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten nach Abzug von Einzelrückstellungen in Höhe von 19,0 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 84,5 Mio. EUR.
Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen.
Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
zu 1.b)
Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Regelungen bzw. Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird.
In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab.
Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen berücksichtigt.
Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen.
zu 1.c)
Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf den Abschnitt B. des Anhangs "Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden".
zu 2.a)
Die im Geschäftsjahr gestiegenen Marktzinsen haben insbesondere Auswirkungen auf die künftige Zinsmarge der Genossenschaft sowie auf die Marktpreise der Wertpapiere.
Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 3.175,6 Mio. EUR bzw. 96,7 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auf der Passivseite (insgesamt 2.918,1 Mio. EUR bzw. 88,8 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-Passiv-Steuerung) abgeschlossene Zinsderivate mit einem Nominalwert von 235,0 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank.
Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikobarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre.
Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 1.209,2 Mio. EUR. Dies entspricht 36,8 % der Bilanzsumme. Davon werden 1.190,4 Mio. EUR (36,3 % der Bilanzsumme) im Jahresabschluss 2023 wie Anlagevermögen bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen in Höhe von 44,5 Mio. EUR vermieden.
Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung von Rückstellungen als auch der Beurteilung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohen Ausmaß Einschätzungen und Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessensspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
zu 2.b)
Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträgen, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumenten und Parametern zur internen Risikosteuerung überzeugt.
Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir weiter die Bestände an Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter die für Schätzwerte relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Annahmen und Datenquellen, identifiziert haben. Anhand ausgewählter Einzelfälle haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Ermessensentscheidungen und genutzten Bewertungswahlrechte risikoorientiert im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertminderung lediglich von vorübergehender Natur ist.
zu 2.c)
Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Forderungen und Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt B. "Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen:
- die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt:
- die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Bernd Müntz.
Berlin, 28. Mai 2024
Genoverband e.V.
| Bettina Hubrich | Bernd Müntz | ||
| Wirtschaftsprüferin | Wirtschaftsprüfer |
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Die Vertreterversammlung vom 11.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 3.964.675,64 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 6.950,50 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wird vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Zühlke und die Herren Manthey, Ott und Redmann aus dem Aufsichtsrat aus.
Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Rostock, 28. Mai 2024
Der Aufsichtsrat
Andreas Manthey
Vorsitzender
Die VR Bank Mecklenburg eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR Bank Mecklenburg eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die VR Bank Mecklenburg eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 93.475.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 317,5.
Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 38.739.
Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 11.500 und betreffen laufende Steuern.
Die VR Bank Mecklenburg eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
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