GATEC Im- und Export Handelsgesellschaft mbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 31170
Eingetragen
7.11.1989
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel und der Imund Export von Unterhaltungselektronik, Geschenkartikeln, Textilien und Waren aller Art und der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export von Edelmetallen, Gold und Schmuckwaren. Gegenstand des Unternehmens ist fernerhin die Übernahme von Vertretungen und Kommissionen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mihran Gurdikyan
seit 8.12.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GATEC Im- und Export Handelsgesellschaft mbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 5,55 2.998,55
I. Sachanlagen 5,55 2.998,55
B. Umlaufvermögen 130.416,81 116.788,42
I. Vorräte 111.942,00 75.257,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 962,43 14.941,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.512,38 26.589,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 169,50 169,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 130.591,86 119.956,47

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 110.030,19 100.500,32
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 74.935,73 69.583,83
III. Jahresüberschuss 9.529,87 5.351,90
B. Rückstellungen 16.466,00 11.000,00
C. Verbindlichkeiten 4.095,67 8.456,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.095,67 8.456,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 130.591,86 119.956,47

Anhang


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
  

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wurden die Vorjahresvergleichzahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
  

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und

§ 256 Satz 1 HGB

3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

4. Angewandte Abschreibungsmethoden

5. Vorrätebewertung

6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen


Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,- Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Im Vorjahr wurde der Anlagenspiegel integriert in der Bilanz gezeigt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
  

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Unverzinsliche und nidrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert.

Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten


Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
  

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Mihran Gurdikyan - Geschäftsführer
Frankfurt am Main, 06.12.2016
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2016 festgestellt.

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