C.
Möller GmbH
(vormals:
C. Möller EDV-Systeme mbH)
Salzkotten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.177,00 |
25.451,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16,00 |
123,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.161,00 |
25.328,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.382,27 |
8.008,67 |
| I.
Vorräte |
1.338,56 |
1.031,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
476,90 |
2.316,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.566,81 |
4.660,93 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.283,42 |
23.640,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.842,69 |
57.100,16 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
49.205,08 |
57.205,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
357,07 |
8.000,88 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
23.283,42 |
23.640,49 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.042,69 |
56.300,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.350,06 |
2.403,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.842,69 |
57.100,16 |
Anhang
Der Jahresabschluss der C. Möller GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten
die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den
unmitelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzdauer der
Vermögensgegenstenden linear und degressiv
vorgenommen. Die Abschreibung erfolge pro ratatemporis.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
410,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Ablauf des Berichtjahres noch nicht verantlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2012 festgestellt.
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