RTI Surgical GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anastasia Reinhold seit 4.11.2025 | Prokura |
Johannes Jörg seit 4.11.2025 | Prokura |
Kevin David Breeden seit 16.9.2025 | Geschäftsführer |
Christine Heil-Korpowski seit 8.11.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
RTI Surgical Inc | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tutogen Medical GmbHNeunkirchen am BrandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Bamberg HRB 2336Lagebericht
für das Geschäftsjahr
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| Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte |
4.307,89 | 7 | |
| 2. Entgeltlich erworbene
Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
65.868,71 | 100 | |
| 70.176,60 | 107 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
2.143.822,40 | 2.233 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 77.389,04 | 72 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.127.686,88 | 969 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 200.664,17 | 157 | |
| 3.549.562,49 | 3.431 | ||
| 3.619.739,09 | 3.538 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.633.480,92 | 1.515 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 3.445.707,06 | 3.706 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse | 1.332.649,87 | 1.485 | |
| 6.411.837,85 | 6.706 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.725.821,68 | 1.557 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.355.771,70 | 8.319 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 784.632,69 | 298 | |
| 12.866.226,07 | 10.174 | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 339.627,87 | 955 | |
| 19.617.691,79 | 17.834 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 132.621,74 | 177 | |
| 23.370.052,62 | 21.549 |
P a s s i v a
| Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 255.646,00 | 256 | |
| II. Kapitalrücklage | 15.203.874,68 | 15.204 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Gewinnrücklagen | 69.094,41 | 69 | |
| IV. Gewinnvortrag (Vj. Verlustvortrag) | 988.294,14 | -631 | |
| V. Jahresüberschuss | 783.329,26 | 1.620 | |
| 17.300.238,49 | 16.517 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 79.596,00 | 88 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 447.274,80 | 174 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 1.080.637,27 | 1.150 | |
| 1.607.508,07 | 1.412 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 489.166,24 | 589 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.515.571,82 | 2.780 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 428.332,73 | 220 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
| davon aus Steuern:
EUR 108.487,74 (Vj. TEUR 127) |
|||
| davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit:
EUR 19.550,08 (Vj. TEUR 30) |
|||
| 4.433.070,79 | 3.589 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 29.235,27 | 31 | |
| 23.370.052,62 | 21.549 |
| Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 18.714.584,93 | 19.032 | |
| 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -412.659,99 | -637 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 104.941,81 | 491 | |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vj. TEUR 7) | |||
| 4. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -2.824.849,36 | -2.214 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -8.205.331,34 | -8.413 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.532.866,17 | -1.597 | |
| davon für Altersversorgung EUR 137.428,08 (Vj. TEUR 144) | |||
| -9.738.197,51 | |||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -495.729,50 | -466 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.218.583,74 | -4.417 | |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 12.189,92 (Vj. TEUR 0) | |||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.460,58 | 1 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 0) | |||
| davon aus Abzinsung EUR 1.460,58 (Vj. TEUR 1) | |||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -335.100,64 | -145 | |
| 10. Ergebnis nach Steuern | 795.866,58 | 1.635 | |
| 11. Sonstige Steuern | -12.537,32 | -15 | |
| 12. Jahresüberschuss | 783.329,26 | 1.620 |
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde bis 31. Dezember 2022 nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt, seit diesem Geschäftsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Der Wechsel des Gliederungsschemas erfolgte zur Anpassung an konzerneinheitliche Grundsätze, wobei dadurch auch die Beurteilung der Ertragslage verbessert wird. Vorjahresbeträge wurden vollumfänglich ebenfalls nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Die Ansatz-, Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Dies schließt auch das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung von selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten ein.
Der Anhang enthält die gesetzlich erforderlichen Angaben, wobei von dem Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht wurde.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 2a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Zu den in die Herstellungskosten einbezogenen Bestandteile verweisen wir auf die Ausführungen zu den Vorräten.
Die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungs-kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Patente sowie der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Software, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung vorgenommen. Die Nutzungsdauern der Warenzeichen, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen, wurden mit 15 Jahren angesetzt. In den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen waren beizubehalten.
Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung vorgenommen. Die laufenden Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Diese beträgt je nach Anlagegut zwischen drei und 40 Jahren. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht überschreiten, werden im Jahr des Zugangs sofort erfolgswirksam abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Rohstoffe sind mit fortlaufend ermittelten durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bezüge in Fremdwährung werden zum aktuellen Devisenkassamittelkurs erfasst, Kursdifferenzen werden bei Zahlung berücksichtigt. Der Reichweite sowie einer fehlenden Verwertbarkeit der Rohwaren wird durch Bewertungsabschläge Rechnung getragen.
Die Unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemein-kosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Die Zuordnung der Fertigungsgemeinkosten erfolgt nach Fertigungsstufen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Für Artikel mit geringer Umschlagshäufigkeit werden Bewertungsabschläge zur Berücksichtigung der Verfallsdaten im erfor-derlichen Umfang vorgenommen. Ferner werden Abschläge aufgrund Überalterung, Reichweite, fehlender Verwertbarkeit sowie der verlustfreien Bewertung vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten, vermindert um notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, angesetzt. Der als sonstiger Vermögensgegenstand ausgewiesene Rückdeckungsanspruch aus Pensionssicherungen ist mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich einer Überschussbeteiligung bewertet.
Die Liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten ausgewiesen. Bankguthaben oder -verbindlichkeiten in Fremdwährung sind mit dem zum Stichtag maßgebenden Devisenkassamittelkurs bewertet.
Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PuC-Methode) unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,82 % p.a. auf Basis der am 20. Juli 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Rückstellungen für Altersversorgungs-verpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei wurde der Berechnung im Berichtsjahr eine jährliche Rentenanpassung von 2,00 % p.a. zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 %) beläuft sich auf EUR 586 (Vj. EUR 2.880). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages von sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden Kostensteigerungen in Höhe von 2,0 % berücksichtigt, die Abzinsung erfolgt mit fristadäquaten Zinssätzen, wie sie von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. Die zum 31. Dezember 2023 verwendeten Zinssätze betragen je nach Restlaufzeit zwischen 0,99 % und 1,80 %.
Bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Jubiläumsrückstellung nach der Anwart-schaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) werden zukünftig erwartete Gehalts-entwicklungen mit 2,0 % sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation nach Heubeck-Standard-fluktuation berücksichtigt. Zur Bestimmung des Rechnungszinses wurde eine Restlaufzeit von zehn Jahren unterstellt. Der zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß betrug zum 31. Dezember 2023 1,74 %. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremd-währung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstich-tag bewertet. Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert ausgewiesen. Sie beinhalten Auszahlungen bzw. Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Die Berechnung der Latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Aufgrund des Aktivüberhangs im Geschäftsjahr werden latente Steuern in Ausübung des Wahlrechts nach § 275 HGB nicht angesetzt.
Die Realisierung von Umsatzerlösen richtet sich nach dem aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einzelvertraglich festgelegten Gefahrenübergang der Waren und Erzeugnisse.
Aufwendungen und Erträge werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem sie wirtschaftlich angefallen sind.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag gemäß § 256 a HGB umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel.
Zum Bilanzstichtag bestehen Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 7). In Höhe dieses Betrages besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre. Im Geschäftsjahr sind keine Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen, sodass auch keine Aktivierung von Entwicklungskosten erfolgte.
Planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 496 (Vj. TEUR 466) wurden vorgenommen.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen TEUR 10.356 (Vj. TEUR 8.318) auf die Forderungen gegen den Gesellschafter RTI Surgical Inc., Delaware, USA. Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 4.921 (Vj. TEUR 3.331) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 5.435 (Vj. TEUR 4.987) aus sonstigen Forderungen.
In den Sonstigen Vermögensgegenständen ist der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 30 (Vj. TEUR 32) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten, eine Saldierung mit der Pensionsverpflichtung nach § 246 Abs. 2 HGB war nicht vorzunehmen, weil Tutogen den Versorgungsberechtigten kein Pfandrecht eingeräumt hat. Die Rückdeckungsversicherung stellt kein Planvermögen dar. Des Weiteren besteht eine Gewerbe- und Körperschaftsteuerüberzahlung für 2023 in Höhe von TEUR 285 (Vj. TEUR 7). Ferner sind Kautionen in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 8) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Sämtliche restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unverändert innerhalb eines Jahres fällig.
Das Gezeichnete Kapital beträgt EUR 255.646,00.
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.081 (Vj. TEUR 1.150) betreffen vor-wiegend Aufwendungen für ausstehenden Urlaub sowie die üblichen Verpflichtungen gegenüber dem Personal in Höhe von TEUR 486 (Vj. TEUR 612). Daneben wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von gesamt TEUR 380 (Vj. TEUR 282), für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 88 (Vj. TEUR 127) und aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen in Höhe von TEUR 127 (Vj. TEUR 129) gebildet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.516 (Vj. TEUR 2.780) und sind, wie im Vorjahr, vollumfänglich innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen keine Kreditlinien.
IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse unterteilen sich wie folgt:
| 2023 | Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | |
| Inland | 5.556 | 4.967 |
| Ausland | 13.159 | 14.065 |
| 18.715 | 19.032 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 386 gesunken. Sie enthalten u.a. periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 76). Außerdem sind Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 372) enthalten.
In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind u.a. Aufwendungen aus der Zuführung der Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung von Forderungen in Höhe von TEUR 36 (Vj. TEUR 0) enthalten. Außerdem finden sich hier Kosten für Wartung und Instandhaltung in Höhe von TEUR 608 (Vj. TEUR 695) und Zulassungskosten in Höhe von TEUR 628 (Vj. TEUR 819) wieder.
Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 335 (Vj. TEUR 145) bestehen aus laufendem Körperschaftsteueraufwand in Höhe von TEUR 197 (Vj. TEUR 104) und Gewerbesteueraufwand in Höhe von TEUR 138 (Vj. TEUR 41).
V. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
| Gesamt | davon fällig
in 1 Jahr |
davon fällig
zwischen 2 und 5 Jahren |
davon fällig
nach 5 Jahren |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Büro- und Lagermieten | 206 | 86 | 120 | 0 |
| Gerätemieten | 75 | 46 | 29 | 0 |
| Kfz-Leasing | 104 | 52 | 52 | 0 |
| Bestellobligo | 300 | 300 | 0 | 0 |
| Wartungsverträge | 759 | 625 | 133 | 1 |
| 1.444 | 1.109 | 334 | 1 |
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2023 betrug 131 (Vj. 134), davon gewerbliche Arbeitnehmer 52 (Vj. 52) und Angestellte 79 (Vj. 82).
Einziger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Stefan Puskeppelies (kaufmännischer Geschäftsführer).
Die Angaben bezüglich der Bezüge der Geschäftsführung unterbleiben mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
Direkte Muttergesellschaft ist die RTI Surgical Inc. mit Sitz in Delaware, USA.
Die Tutogen Medical GmbH wird in den Konzernabschluss der Ardi Aggregator LP, Delaware, USA, zum 31. Dezember 2023 einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Für den Konzernabschluss besteht keine gesetzliche Offenlegungspflicht in USA.
VI. Nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Personen
Die jederzeit fälligen Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft RTI Surgical Inc., Delaware, USA, werden nicht verzinst. Zum Stichtag bestehen Nettoforderungen gegenüber der Muttergesellschaft in Höhe von rund Mio. EUR 6,8.
VII. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 783.329,26 zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Neunkirchen am Brand, den 8. August 2024
Geschäftsführer:
Stefan Puskeppelies
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| Vortrag | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 984.406,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 984.406,03 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.131.363,75 | 16.442,71 | 0,00 | 0,00 | 7.147.806,46 |
| 8.115.769,78 | 16.442,71 | 0,00 | 0,00 | 8.132.212,49 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.038.161,44 | 48.533,44 | 0,00 | 0,00 | 7.086.694,88 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.280.464,06 | 20.892,62 | 0,00 | 0,00 | 1.301.356,68 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.098.048,26 | 448.404,59 | 0,00 | -35.589,69 | 10.510.863,16 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 157.013,23 | 43.650,94 | 0,00 | 0,00 | 200.664,17 |
| 18.573.686,99 | 561.481,59 | 0,00 | -35.589,69 | 19.099.578,89 | |
| 26.689.456,77 | 577.924,30 | 0,00 | -35.589,69 | 27.231.791,38 | |
| Abschreibungen | ||||
| Vortrag | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 977.618,75 | 2.479,39 | 0,00 | 980.098,14 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.031.346,30 | 50.591,45 | 0,00 | 7.081.937,75 |
| 8.008.965,05 | 53.070,84 | 0,00 | 8.062.035,89 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.805.214,90 | 137.657,58 | 0,00 | 4.942.872,48 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.208.555,92 | 15.411,72 | 0,00 | 1.223.967,64 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.129.176,61 | 289.589,36 | -35.589,69 | 9.383.176,28 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15.142.947,43 | 442.658,66 | -35.589,69 | 15.550.016,40 | |
| 23.151.912,48 | 495.729,50 | -35.589,69 | 23.612.052,29 | |
| Buchwerte | ||
| 31.12.2023 | Vorjahr | |
| EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 4.307,89 | 6.787,28 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 65.868,71 | 100.017,45 |
| 70.176,60 | 106.804,73 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.143.822,40 | 2.232.946,54 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 77.389,04 | 71.908,14 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.127.686,88 | 968.871,65 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 200.664,17 | 157.013,23 |
| 3.549.562,49 | 3.430.739,56 | |
| 3.619.739,09 | 3.537.544,29 | |
An die Tutogen Medical GmbH, Neunkirchen am Brand
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Tutogen Medical GmbH, Neunkirchen am Brand, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-den - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tutogen Medical GmbH, Neunkirchen am Brand, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesell-schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-gens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deut-schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-grund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor-tung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu-geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan-gen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit-planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 8. August 2024
Deloitte
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Andreas
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Stefan Saber
Wirtschaftsprüfer
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