Isoliertechnik Lauterbach GmbH
Höfen
an der Enz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.527,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
627,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
900,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
337.996,97 |
35.705,81 |
| I.
Vorräte |
72.590,58 |
23.027,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
246.861,54 |
179,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.544,85 |
12.499,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.891,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
342.415,67 |
35.705,81 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.525,66 |
24.041,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
32.525,66 |
-958,24 |
| B.
Rückstellungen |
38.691,29 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
246.198,72 |
11.664,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
246.198,72 |
11.664,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
342.415,67 |
35.705,81 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Vergleichbarkeit mit Vorjahresangaben
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der Isoliertechnik Lauterbach
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Vergleichbarkeit mit Vorjahresangaben
Allerdings handelt es sich beim Vorjahr um ein
Rumpfwirtschaftsjahr. Nur insoweit ist der
Vorjahresvergleich eingeschränkt.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Das Finanzanlagevermögen wurde unter Beachtung
von § 253 Abs. 3 HGB höchstens mit den
Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB
angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung
wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Auf zweifelhafte Forderungen erfolgten entsprechend
den erkennbaren Einzelrisiken angemessene
Einzelwertberichtigungen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 410
wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben.
III.
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke nach § 265 Abs. 3
HGB
Aus Gründen der Klarheit und
Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung
gegeben:
|
EUR
|
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
|
194.132,25
|
- davon Forderungen L/L
gg. verbundene Unternehmen
|
194.132,25
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
größer 5 Jahre EUR 0,00
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 218. Im Einzelnen handelt es sich um:
Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen etc.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Wolfgang Lauterbach, Gebäudetechniker,
geführt.
Höfen an der Enz, den 31. März 2017
Isoliertechnik Lauterbach GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Wolfgang Lauterbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2017 festgestellt.
|