August Schmelzer & Sohn GmbH
Auf der Acht 1, 55743 Idar-Oberstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Auner-Fellenzer seit 17.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
August Schmelzer & Sohn GmbHIdar-ObersteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Die August Schmelzer & Sohn GmbH mit Sitz in 55743 Idar-Oberstein, Auf der Acht 1, eingetragen im Handelsregister Bad Kreuznach unter der Registernummer HRB 10284 stellt folgenden Anhang auf: I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Von der Möglichkeit, Angaben statt in der Bilanz im Anhang zu zeigen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Bilanzierung und Bewertung Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 200,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter über Euro 200,00 Euro bis Euro 800,00 wird von der Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern dier Marktwerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit erforderlich, durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag angesetzt. Liquide Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungsbildung aus Pensionsverpflichtungen wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Steuerrückstellungen werden unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei der Rückstellungsbewertung wurden unter Beachtung der Restlaufzeit Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Vermögensgegenstände gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von Euro 2.724.892,01 (Vj. Euro 2.699.258,19) wurden mit Pensionsverpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von Euro 1.531.022,00 (Vj. 1.611.234,00) verrechnet. Eigenkapital Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres enthalt einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 2.416.624,24. Rückstellungen Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB n. F. mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abzuzinsen. Nach § 253 Abs. 6 HGB i.d.F. des BilRUG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich aus den vergangenen zehn bzw. sieben Geschäftsjahren ergibt, in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Bewertungsmethode: Teilwertverfahren Biometrie: Richttafeln 2018 G Fluktuation: unberücksichtigt Rechnungszins zum Ende des Geschäftsjahres: Durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre: 1,83% Durchschnittlicher Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,75% Rechnungszins zum Beginn des Geschäftsjahres: 1,79%
Idar-Oberstein, den 08.08.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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