kitz
consult GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.645.860,90 |
10.683.352,72 |
| I.
Sachanlagen |
6.185,00 |
21.733,00 |
| II.
Finanzanlagen |
8.639.675,90 |
10.661.619,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.056.758,29 |
11.157.727,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.987.792,47 |
10.992.428,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68.965,82 |
165.298,96 |
| Aktiva |
21.702.619,19 |
21.841.079,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.666.385,24 |
21.737.509,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.012.509,58 |
21.210.803,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
628.875,66 |
501.706,49 |
| B.
Rückstellungen |
10.909,00 |
35.274,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.324,95 |
68.296,34 |
| Passiva |
21.702.619,19 |
21.841.079,92 |
Anhang
(Fassung für Offenlegung)
Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der kitz consult GmbH,
Grünwald (Amtsgericht München, HRB 187143) wird
nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Alle im Jahresabschluss
ausgewiesenen Beträge lauten auf EUR.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 S. 3,
274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde überwiegend
Gebrauch gemacht.
Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den Vorschriften der §§ 266 und
275 Abs. 2 HGB.
Soweit Mitzugehörigkeitsvermerke geboten waren,
wurden diese in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung vermerkt.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die Bewertung zu Herstellungskosten richtet sich nach dem
handelsrechtlichen Mindestumfang.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR
250,00 bis EUR 1.000,00 werden übereinstimmend mit
steuerlichen Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) in einem
Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20%
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Finanzanlagen werden ebenfalls mit ihren
Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem
Nennbetrag abzüglich notwendiger Wertberichtigungen
angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden nach
§ 256a HGB umgerechnet.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlautzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten
in Fremdwährung wurden gemäß § 256a
HGB umgerechnet.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit unter einem Jahr.
Es bestehen Forderungen i.S.v. § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von TEUR 4.018. Die hingegebenen Kredite haben
in der Regel eine Laufzeit von über 5 Jahren.
sonstige Berichtsbestandteile
Grünwald, im September 2024
Dr. Nico Brunner, Unternehmensberater
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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