Herschel Grundbesitz Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Heß seit 21.6.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 27.27% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hess Raumgestaltung GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGAnhang für das Geschäftsjahr 2015 Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Hess Raumgestaltung GmbH zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,- wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Nr. 1: Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Nr. 9c: Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt. Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Herr Wolfgang Hess, Kaufmann, Königswinter Nr. 19: Finanzanlagen, die über dem beizulegenden Wert ausgewiesen werden Keine. Sonstige Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
Gesellschafter Gesellschafter sind: Herr Wolfgang Hess (50%) Frau Monika Hess (25%) Herr Carsten Hess (25%) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Dieser Betrag in Höhe von € 68.696,24 wird durch zwei Gesellschafter-Darlehen, denen im Bedarfsfalle eigenkapitalersetzende Funktion zukäme, in Höhe von € 35.743,01 zu mehr als der Hälfte ausgeglichen. Der Restbetrag von TDM 33 sollte im kommenden Berichtsjahr wieder ausgeglichen werden können. Da die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommen konnte, wurden Maßnahmen im insolvenzrechtlichen Sinne daher nicht erwogen. Abschlussvermerk Ich habe auftragsgemäß den vorliegenden Jahresabschluss der Hess Raumgestaltung GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die mir übergebene Buchhaltung, die mir darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Nach den Erkenntnissen anlässlich der Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2015 sind hinsichtlich der Gliederung des Jahresabschlusses, des Ansatzes und der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie hinsichtlich der Organisation der Buchführung keine Einwendungen zu erheben. Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Ahrbrück, 25. November 2016 Ellen Wolf-Bourauel Rechtsanwältin
Ahrbrück, den 25. November 2016 gez. Ellen Wolf-Bourauel (Rechtsanwältin) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.12.2016 |
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