Hess Raumgestaltung GmbH

Alaunbachweg 2, 53229 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 5683
Eingetragen
21.6.2002
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Tapeten und Bodenbelägen (ohne Teppiche)
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Tapeten, Farben und Heimtextilien

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Heß
seit 21.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
27.27%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Königswinter
67.500 €
45.00%
Königswinter
45.000 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hess Raumgestaltung GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

8.430,00

11.647,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

295.835,99

336.596,81

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.461,62

10.149,13

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

12.989,33

9.259,74

C. Rechnungsabgrenzungsposten

766,92

400,63

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

68.696,24

0,00

Summe Aktiva

397.181,10

368.054,31



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-378,04

-10.979,95

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-93.882,79

10.601,91

VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

68.696,24

0,00

B. Rückstellungen

26.747,85

29.464,20

C. Verbindlichkeiten

370.433,25

313.403,56

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

397.181,10

368.054,31

ANHANG

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Hess Raumgestaltung GmbH zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,- wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Nr. 1: Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Nr. 9c: Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt.

Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Herr Wolfgang Hess, Kaufmann, Königswinter

Nr. 19: Finanzanlagen, die über dem beizulegenden Wert ausgewiesen werden

Keine.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen:

Mietverträge zwei Hallen

Leasingverträge Kfz und Einrichtung

Gesellschafter

Gesellschafter sind:

Herr Wolfgang Hess (50%)

Frau Monika Hess (25%)

Herr Carsten Hess (25%)

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Dieser Betrag in Höhe von € 68.696,24 wird durch zwei Gesellschafter-Darlehen, denen im Bedarfsfalle eigenkapitalersetzende Funktion zukäme, in Höhe von € 35.743,01 zu mehr als der Hälfte ausgeglichen. Der Restbetrag von TDM 33 sollte im kommenden Berichtsjahr wieder ausgeglichen werden können. Da die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommen konnte, wurden Maßnahmen im insolvenzrechtlichen Sinne daher nicht erwogen.

Abschlussvermerk

Ich habe auftragsgemäß den vorliegenden Jahresabschluss der Hess Raumgestaltung GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die mir übergebene Buchhaltung, die mir darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die mir erteilten Auskünfte.

Nach den Erkenntnissen anlässlich der Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2015 sind hinsichtlich der Gliederung des Jahresabschlusses, des Ansatzes und der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie hinsichtlich der Organisation der Buchführung keine Einwendungen zu erheben.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Ahrbrück, 25. November 2016

Ellen Wolf-Bourauel

Rechtsanwältin

 

Ahrbrück, den 25. November 2016

gez. Ellen Wolf-Bourauel (Rechtsanwältin)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.12.2016

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