Listmann GmbH & Co. KGLiquidiert

55131 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRA 340
Eingetragen
31.1.1889

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Listmann GmbH & Co. KG

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 422.312,98 457.133,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 3.292,00
II. Sachanlagen 316.562,98 348.091,98
III. Finanzanlagen 105.750,00 105.750,00
B. Umlaufvermögen 2.013.726,47 1.858.506,13
I. Vorräte 1.807.713,04 1.654.052,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.902,03 89.861,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 107.111,40 114.592,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.038,24 2.278,33
Aktiva 2.443.077,69 2.317.918,44

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 580.014,56 164.223,01
I. Kapitalanteile 580.014,56 164.223,01
1. Kapitalanteile Kommanditisten 580.014,56 164.223,01
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 380.230,45 349.735,41
C. Verbindlichkeiten 1.482.832,68 1.803.960,02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.257.881,00 1.054.008,34
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 37.451,68 37.451,68
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 295.642,30
Passiva 2.443.077,69 2.317.918,44

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Listmann GmbH & Co. KG, Mainz (Mainz, HRB 340) zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Hobby- und Künstlerbedarfsartikeln.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung Ihrer Verwertbarkeit angesetzt.

Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit eingeschränkter Verwertbarkeit (Überbestände, Lagerhüter) angemessene Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Neben branchenüblichen Eigentumsvorbehalten übereignete die Firma Vorräte in Höhe von Euro 400.000,00 als Sicherheiten für laufende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbare Risiken im Forderungsbestand wurden durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages durch ein versicherungsmathematisches Gutachten mit entsprechendem Berechnungsverfahren bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen zum Bilanzstichtag EUR 123.460,00.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Eigenkapital - Entwicklung:
Kapitalkonten
   01.01.2023
Gewinn
Entnahmen/
Einlagen

    31.12.2023


EUR
EUR
EUR
EUR
Variables Kapital
Komplementär

0,00
0,00
0,00
0,00
Festkapital
Kommanditist

360.000,00
0,00
0,00
360.000,00
Variables Kapital
Kommanditist


+ Jahresüberschuss

= Stand nach Verwendung

-195.776,99


0,00

212.826,74

202.964,81


7.187,82
                    
212.826,74
220.014,56
Insgesamt
164.223,01
212.826,74
202.964,81
580.014,56



3.2  Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

3.3  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten wie folgt auf:


Stand am
Davon mit einer Restlaufzeit von

31.12.2023
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
mehr als 5 Jahre

EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
187.500,00
125.000,00
62.500,00
0,00
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
95.531,54
95.531,54
0,00
0,00
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
116.643,62
116.643,62
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
77.922,71
77.922,71
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten
0,00
0,00
0,00
0,00
sonstige Verbindlichkeiten
1.005.234,81
1.005.234,81
0,00
0,00

1.482.832,68
1.420.332,68
62.500,00
0,00


4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist die Listmann Beteiligungs mbH, Mainz vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Oliver Listmann, Mainz.

4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 141,00 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern  gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

·  Verbindlichkeiten Listmann Beteiligungs mbH: EUR 77.922,71

4.4  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres  gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

4.5  Haftungsverhältnisse gemäß § 251 / 268 Abs. 7 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden keine sonstigen Haftungsverhältnisse.

4.6  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Neben den in der Bilanz abgebildeten Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von EUR 3.284.345,52.

Mainz, 07. November 2024
Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt.

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