Listmann
GmbH & Co. KG
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
422.312,98 |
457.133,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3.292,00 |
| II.
Sachanlagen |
316.562,98 |
348.091,98 |
| III.
Finanzanlagen |
105.750,00 |
105.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.013.726,47 |
1.858.506,13 |
| I.
Vorräte |
1.807.713,04 |
1.654.052,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.902,03 |
89.861,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.111,40 |
114.592,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.038,24 |
2.278,33 |
| Aktiva |
2.443.077,69 |
2.317.918,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
580.014,56 |
164.223,01 |
| I.
Kapitalanteile |
580.014,56 |
164.223,01 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
580.014,56 |
164.223,01 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
380.230,45 |
349.735,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.482.832,68 |
1.803.960,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.257.881,00 |
1.054.008,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.451,68 |
37.451,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
295.642,30 |
| Passiva |
2.443.077,69 |
2.317.918,44 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der Listmann GmbH
& Co. KG, Mainz (Mainz, HRB 340) zum 31.12.2023 wurde
auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und
Vertrieb von Hobby- und Künstlerbedarfsartikeln.
2.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu
Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von
der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung Ihrer Verwertbarkeit angesetzt.
Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit
eingeschränkter Verwertbarkeit
(Überbestände, Lagerhüter) angemessene
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Neben branchenüblichen Eigentumsvorbehalten
übereignete die Firma Vorräte in Höhe von
Euro 400.000,00 als Sicherheiten für laufende
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbare Risiken im Forderungsbestand wurden durch
angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten mit entsprechendem
Berechnungsverfahren bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen zum Bilanzstichtag EUR
123.460,00.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Eigenkapital
Eigenkapital - Entwicklung:
|
Kapitalkonten
|
01.01.2023
|
Gewinn
|
Entnahmen/
Einlagen
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Variables Kapital
Komplementär
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Festkapital
Kommanditist
|
360.000,00
|
0,00
|
0,00
|
360.000,00
|
Variables Kapital
Kommanditist
+ Jahresüberschuss
= Stand nach Verwendung
|
-195.776,99
|
0,00
212.826,74
|
202.964,81
|
7.187,82
212.826,74
220.014,56
|
Insgesamt
|
164.223,01
|
212.826,74
|
202.964,81
|
580.014,56
|
3.2
Anlagevermögen
Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen
gemäß § 268 Abs. 2 HGB
ist als Anlage dem Anhang beigefügt.
3.3
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den
Restlaufzeiten wie folgt auf:
|
Stand am
|
Davon mit einer Restlaufzeit von
|
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
mehr als 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
|
187.500,00
|
125.000,00
|
62.500,00
|
0,00
|
Erhaltene Anzahlungen
auf
Bestellungen
|
95.531,54
|
95.531,54
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
116.643,62
|
116.643,62
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
77.922,71
|
77.922,71
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kommanditisten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.005.234,81
|
1.005.234,81
|
0,00
|
0,00
|
|
1.482.832,68
|
1.420.332,68
|
62.500,00
|
0,00
|
4.
Ergänzende Angaben
4.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Persönlich haftende Gesellschafterin und
Geschäftsführerin ist die Listmann Beteiligungs
mbH, Mainz vertreten durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Herrn Oliver Listmann, Mainz.
4.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 141,00 Arbeitnehmer beschäftigt.
4.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
· Verbindlichkeiten Listmann
Beteiligungs mbH: EUR 77.922,71
4.4
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des
Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf
des Geschäftsjahres
i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die
zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind
nicht zu verzeichnen.
4.5
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 /
268 Abs. 7 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine sonstigen
Haftungsverhältnisse.
4.6
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Neben den in der Bilanz abgebildeten
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
in Höhe von EUR 3.284.345,52.
Mainz, 07. November 2024
Geschäftsführung:
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024
festgestellt.
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