RUBIN 23.
GmbH
Gräfelfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
341.689,15 |
814.409,66 |
| I.
Sachanlagen |
241.689,15 |
814.409,66 |
| II.
Finanzanlagen |
100.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
721.700,39 |
982.292,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.199,37 |
3.800,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.780,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
673.501,02 |
978.492,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.574,14 |
2.490,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.065.963,68 |
1.799.192,62 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
768.685,24 |
619.822,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
594.822,44 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
148.862,80 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
594.822,44 |
| B.
Rückstellungen |
52.057,98 |
235.306,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
245.130,46 |
943.973,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.703,45 |
25.717,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
213.427,01 |
918.255,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,00 |
90,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.065.963,68 |
1.799.192,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der RUBIN 23. GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Weiterhin
erfüllt die Gesellschaft die Größenmerkmale
für eine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß
§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise die
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch
genommen.
Zur Bilanzgliederung wurde von der Regelung des
§ 265 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 wurde Gebrauch gemacht
(§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben und zugleich wurde ihr
Abgang unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Bank- und
Kassenguthaben wurden zu Nennwerten bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, soweit
vorhanden, entsprechend abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie
Geschäftsvorfälle in fremder Währung lagen
nicht vor.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse im Sinne der §§
251 und 268 Abs. 7 HGB bestanden nicht. Vorschüsse
oder Kredite im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB
wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht
gewährt und bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Ursula Rudolph, Gräfelfing
Herrn Sebastian Jagiella, B.A. International
Management, Groitzsch
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 148.862,80 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 16. August 2018
gezeichnet Sebastian Jagiella und Ursula Rudolph
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2018 festgestellt.
|