Metallbau Quosdorf GmbH
Großenhainer Straße 5, 01561 Thiendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Mehner seit 5.1.2018 | Geschäftsführer |
Matthias Mehner seit 7.4.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metallbau Quosdorf GmbHThiendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Metallbau Quosdorf GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit entgeltlich erworben - mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i. S. § 285 Nr.13 HGB ist nicht erfolgt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 betrugen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen. Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten; und die fertigen und halbfertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 HGB bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Geschäftsführer versichern, dass niedrigere Werte als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht erkennbar waren und die Erlöswerte für die nicht abgerechneten Leistungen realisierbar sind. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden i. S. v. §§ 284 Abs. 2 Nr. 5, 255 Abs. 3 HGB nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet und voll einbezahlt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus den seit 23.06.2022 bestehenden Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung nach Maßgabe des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen zum 30.06.2023 wurden für handelsrechtliche Zwecke auf Basis der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method), der sog. Anwartschaftsbarwertverfahren durch Gutachten ermittelt. Der Rechnungszins beträgt 1,8 % jährlich für die Berechnung des Erfüllungsbetrages sowie 1,57 % jährlich für die Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 682. Die sonstigen Rückstellungen und Drohverlustrückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein ausschüttungsgesperrter Gesamtbetrag i. S. v. § 253 Abs. 6 HGB liegt lediglich in Höhe des Betrages nach § 253 Abs. 6 HGB vor. Vom Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern i. S. v. § 274 Abs. 2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern i. S. v. § 274 Abs. 1 HGB waren zum Bilanzstichtag zu bilden. Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern saldiert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 30. Juni 2023 entspricht den Vorschriften der §§ 252-255 HGB. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden, soweit vorhanden unter Anwendung des § 42 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 99.246,61 EUR (Vorjahr: 74.044,80 EUR). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 34.910,35 (Vorjahr: EUR 52.867,08). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 4.748.078,14 (Vorjahr: EUR 4.627.009,72). Im wesentlichen sind hier die erhaltenen Anzahlungen für angefangene, nicht abgerechnete Leistungen und Lieferungen enthalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 25.690,44 EUR (Vorjahr: 52.867,08 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden, soweit vorhanden unter Anwendung des § 42 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer i. S. v. § 267 Abs. 5 HGB betrug 19. Angaben zur Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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