VMH
GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
138,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
138,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
567.724,66 |
610.884,47 |
| I.
Vorräte |
314.428,75 |
307.484,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.638,42 |
222.539,08 |
| davon
gegen Gesellschafter |
100,16 |
159,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.657,49 |
80.860,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.900,00 |
1.988,70 |
| Aktiva |
569.629,66 |
613.011,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
491.837,59 |
392.826,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
367.826,14 |
216.044,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
99.011,45 |
151.781,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.100,00 |
23.057,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.692,07 |
197.128,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
73.692,07 |
197.128,03 |
| Passiva |
569.629,66 |
613.011,17 |
Anhang
der Firma VMH GmbH
zum 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben
Die VMH GmbH hat ihren Sitz in
Saarbrücken-Eschringen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105903 eingetragen.
Dieser Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, sowie unter Beachtung der Vorschrift des
§ 264 Abs. 2 HGB, ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu
vermitteln, aufgestellt.
Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit
gemäß § 265 Abs. 1 und 2 HGB in der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht
durchbrochen.
Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des §
267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Anhang
wurden die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Jahresabschluss enthält gem. § 246 HGB
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge.
Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von
Aufwendungen und Erträgen wurden nicht
durchgeführt.
Entsprechend den Grundsätzen des § 252 HGB
wurden die Vermögensgegenstände und Schulden
einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der
Unternehmensfortführung berücksichtigt. Alle bis
zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und drohende
Verluste wurden berücksichtigt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
2.1 Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend §
253 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgten
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern in Anlehnung an die AfA-Tabellen nach der
linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden entsprechend den steuerlichen Regelungen der
§§ 6 Abs. 2 und 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben.
2.2 Umlaufvermögen
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB mit
dem Nennwert zu Anschaffungskosten angesetzt.
b) Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind nach § 253 HGB
mit dem Nennwert zu Anschaffungskosten angesetzt.
2.3 Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen
Für die am Bilanzstichtag noch nicht
abgerechneten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag waren
Rückstellungen zu bilden.
b) Sonstige Rückstellungen
Für die am Bilanzstichtag aufgetretenen Risiken
und noch nicht abgerechneten Kosten, die im laufenden
Geschäftsjahr bzw. in den Vorjahren entstanden sind,
wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in ausreichendem Umfang Rückstellungen
gebildet. Angesetzt wurde hierbei nach § 253 Abs. 1
HGB der notwendige Erfüllungsbetrag.
2.4 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1
HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht am
Bilanzstichtag.
3. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss
3.1 Weitere Angaben zur Bilanz
a) Forderungen
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen durchweg weniger
als ein Jahr.
In den Forderungen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von Euro 100,16 (Vj. Euro
159,56) enthalten.
b) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
3.2 Weitere Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Wesentliche außergewöhnliche Erträge
oder wesentliche außergewöhnliche Aufwendungen
liegen im Geschäftsjahr nicht vor.
3.3 Arbeitnehmer
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt: 1 (Vorjahr: 1).
4. Unterzeichnung
Saarbrücken, den 17.
Mai 2024
VMH GmbH
gez.
Martin Voigt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024
festgestellt.
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