Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 1925
Vorher
Altstadtsanierungsgesellschaft Spremberg mbH
Eingetragen
25.7.2005
Branche
Erschließung von unbebauten GrundstückenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Projekte der städtebaulichen Entwicklung innerhalb und außerhalb von städtebaulichen Sanierünsgebieten als Sanierungsträger fördern, vorbereiten, betreuen, einschließlich entsprechender Dienstleistungen durchführen oder die Durchführung dieser Maßnahmen leiten sowie Grundbesitz erwerben, pachten, nutzen, veraußern oder dinglich belasten; die Beratung und Unterstützung des Gesellschafters "Zweckverband Indutriepark Schwarze Pumpe" (ZV ISP) in der Förderung und Entwicklung des lndustrieparks durchführen sowie die Beratung und Unterstützung der Gesellschafter Stadt Spremberg und Gemeinde Spreetal in Bezug auf die Wirtschaftsförderung im umfassenden Sinn sowie die Unterstützung bei der Gewerbeansiedlung jeder Art in den Gemeindegebieten von Spremberg und Spreetal vornehmen; im Geltungsbereich des lndustrieparks Schwarze Pumpe die Vorbereitung und/oder Durchführung von Infrastrukturvorhaben, die Betreibung und/oder Betriebsführung von Infrastruktureinrichtungen der Abwasserund Niederschlagswasserentsorgung, die Trinkwasserversorgung, die Brauchwasserversorgung, die Straßen und verkehrstechnischen Anlagen und die jeweils dazugehörigen Netze und Nebenanlagen sowie die Aufgaben des lndustrieparkmanagements, wie die Leitung, Organisation und Koordinierung von Infrastruktureinrichtungen realisieren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Petra Axel
seit 10.5.2017
Geschäftsführer
Roland Peine
seit 8.1.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP)
51.00%
Stadt Spremberg
39.00%
Gemeinde Spreetal
10.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadt Spremberg
Germany
92.034 €
90.00%
Gemeinde Spreetal
Germany
10.226 €
10.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASG Spremberg GmbH

Spremberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

für die ASG Spremberg GmbH

Gliederung des Lageberichtes

1. Unternehmensgrundlagen

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Wirtschaftliche Lage

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.a. Prognosebericht

3.b. Chancen- und Risikobericht

3.c. Finanz- und Leistungsbeziehungen der ASG Spremberg GmbH mit der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal

1. Unternehmensgrundlagen

Die ASG Spremberg GmbH, vormals Altstadtsanierungsgesellschaft Spremberg mbH, wurde am 01.04.1992 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.

Sitz der ASG Spremberg GmbH ist seit dem 01.12.2013, 03130 Spremberg, An der Heide / Straße A-Mitte.

Gesellschafter der ASG Spremberg GmbH sind seit dem 19.12.2014

- der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe mit 51%

- die Stadt Spremberg mit 39%

- die Gemeinde Spreetal mit 10%

Anteilen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Rahmenbedingungen

Am 19.12.2017 wurde in der Gesellschafterversammlung die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der ASG Spremberg GmbH (UR-Nr. 1121 und 1122) beurkundet. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beinhaltet insbesondere den § 3 Zweck und Gegenstand des Unternehmens. Die Handelsregistereintragung beim Amtsgericht Cottbus wurde am 23.01.2018 vorgenommen.

1. Der Zweck des Unternehmens ist

a) die Tätigkeit als Sanierungsträger gemäß Bundes- und Landesgesetzgebung für die Stadt Spremberg und die Gemeinde Spreetal,

b) alle Tätigkeiten der Wirtschaftsförderung für den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP), die Stadt Spremberg und die Gemeinde Spreetal und c) die Betreibung des Industrieparks Schwarze Pumpe, einschließlich der in ihm befindlichen Infrastrukturanlagen, für den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP).

2. Im Gesellschaftsvertrag der ASG Spremberg GmbH ist der Gegenstand des Unternehmens wie folgt festgeschrieben:

a) Projekte der städtebaulichen Entwicklung innerhalb und außerhalb von städtebaulichen Sanierungsgebieten als Sanierungsträger fördern, vorbereiten, betreuen, einschließlich entsprechender Dienstleistungen durchführen oder die Durchführung dieser Maßnahmen leiten sowie Grundbesitz erwerben, pachten, nutzen, veräußern oder dinglich belasten;

b) die Beratung und Unterstützung des Gesellschafters Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP) in der Förderung und Entwicklung des Industrieparks durchführen sowie die Beratung und Unterstützung der Gesellschafter Stadt Spremberg und Gemeinde Spreetal in Bezug auf die Wirtschaftsförderung im umfassenden Sinn sowie die Unterstützung bei der Gewerbeansiedlung jeder Art in den Gemeindegebieten von Spremberg und Spreetal vornehmen; c) im Geltungsbereich des Industrieparks Schwarze Pumpe die Vorbereitung und/oder Durchführung von Infrastrukturvorhaben, die Betreibung und/oder Betriebsführung von Infrastruktureinrichtungen der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, die Trinkwasserversorgung, die Brauchwasserversorgung, die Straßen und verkehrstechnischen Anlagen und die jeweils dazugehörigen Netze und Nebenanlagen sowie die Aufgaben des Industrieparkmanagements, wie die Leitung, Organisation und Koordinierung von Infrastruktureinrichtungen realisieren.

Maßnahmen im vorgenannten Sinne sind u.a.:

a) Vorbereitende Untersuchungen zur Erlangung von Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung sowie über die sozialen, strukturellen oder städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge.

b) Die Auswertung der Ergebnisse vorbereitender Untersuchungen in Bezug auf städtebauliche und bauliche Missstände sowie die Prüfung der Möglichkeiten der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.

c) Aufstellung und Fortschreibung des Sozialplanes im Sinne § 180 Baugesetzbuch (BauGB).

d) Mitwirkung bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen , soweit es Sanierungsmaßnahmen betrifft.

e) Maßnahmen, die der Vorbereitung und Durchführung der Ordnungs- und Baumaßnahmen innerhalb und auch außerhalb eines Sanierungsgebietes dienen, insbesondere den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum und deren Veräußerung.

f) Sanierung bebauter Grundstücke, insbesondere Maßnahmen der Objektsanierung.

g) Bebauung von Grundstücken nach städtebaulichen Gesichtspunkten, insbesondere Maßnahmen der Flächensanierung.

h) Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Maßnahmen erworben wurden.

i) Bewirtschaftung von Städtebaufördermitteln und anderen öffentlichen und privaten Mitteln.

j) Vorbereitung und Durchführung anderer mit der Stadterneuerung und Stadtentwicklung im Zusammenhang stehender Aufgaben inklusive der Erbringung entsprechender Dienstleistungen.

k) Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der städtebaulichen Entwicklung inklusive der Erbringung entsprechender Dienstleistungen.

3. Die Gesellschaft kann für die Aufgaben im Sinne von Abs. 2 und 4 bis 7

a) im eigenen Namen und für eigene Rechnung, also im Unternehmensverhältnis,

b) im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, also im Treuhandverhältnis,

c) im fremden Namen und für fremde Rechnung, also im Betreuungsverhältnis tätig werden.

4. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar dienen, beteiligen, wobei die Zustimmungen der Stadtverordnetenversammlung des Gesellschafters Stadt Spremberg, der Verbandsversammlung des Gesellschafters "Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe" (ZV ISP) und des Gemeinderates des Gesellschafters Gemeinde Spreetal vorliegen müssen und sichergestellt sein muss, dass in deren Gesellschaftsverträgen zwingend die Regelungen des § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) getroffen werden. Deren Änderung bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter.

5. Die Gesellschaft kann sich zur Erledigung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Dies gilt nicht für Abs. 2, lit. i).

6. Die Gesellschaft kann Aufgaben für Dritte erfüllen, soweit diese nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen der BbgKVerf zulässig sind.

7. Das Unternehmen ist zu allen Maßnahmen befugt, die mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen.

2.2. Geschäftsverlauf

Die ASG Spremberg GmbH kann insgesamt auf ein positives Geschäftsjahr zurückblicken.

Die Einnahmen der ASG Spremberg GmbH resultieren im Wesentlichen aus der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Ver- und Entsorgungsanlagen des Zweckverbandes, der Standortentwicklung/ Altlastensanierung im Rahmen der Aufgaben der Industrieparkerschließung, des Industrieparkmanagements, der Wirtschaftsförderung sowie der Projektsteuerung von Infrastrukturmaßnahmen.

Die Umsatzerlöse lagen mit 16.682.685 € um 6.523.568 € unter dem Vorjahresniveau und unter den Planzahlen. Wesentliche Abweichungen zum Vorjahr ergaben sich im Bereich Abwasserentsorgung aufgrund des vereinbarten Kostenerstattungsprinzips mit einem Großkunden und der nicht, wie befürchtet, eingetretenen Kostensteigerungen.

Die größte Schwankung zum Vorjahr in Höhe von - 4.896.943 € war, aufgrund der Gewinnrealisierung mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme, allerdings bei den Erlösen aus Projektsteuerung zu verzeichnen.

Die Umsatzerlöse aus Biogas konnten gegenüber dem Vorjahr (1.552.460 €) um 571.295 € auf 2.123.755 € gesteigert werden. Diese Steigerung ist allerdings auf einen höheren realisierten Verkaufspreis und nicht auf gesteigerte Mengen zurückzuführen.

Mit Stichtag 31.12.2023 sind in der ASG Spremberg GmbH 79 Mitarbeiter, davon 33 weiblichen und 46 männlichen Geschlechts, beschäftigt. Zum Vorjahresstichtag waren es 74 Mitarbeiter. Zusätzlich sind zwei Mitarbeiter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung vertraglich gebunden.

Der Geschäftsverlauf der ASG Spremberg GmbH ist im Wesentlichen durch nachfolgende Verträge und Tätigkeiten bestimmt:

Konzessions-, Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag jeweils vom 29.12.2014 sowie Pachtvertrag vom 24.02.2023 zwischen dem Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe und der ASG Spremberg GmbH

Der ASG Spremberg GmbH wurden seitens des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe folgende Aufgaben zur Durchführung im bzw. für den Industriepark Schwarze Pumpe übertragen:

- Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der entsprechenden Netze und Kompetenzzentrum "Industriewasser"

- Brauch- und Rohwasserversorgung einschließlich der dazugehörigen Netze

- Industrieparkmanagement

- Straßenbewirtschaftung

- Trinkwasserversorgung einschl. der dazugehörigen Netze.

Eigentümer der Abwasserbehandlungsanlagen I, II, der Niederschlagswasserentsorgungsanlage, der Roh- und Brauchwasserversorgungsanlage einschließlich aller dazugehörigen Netze und der Straßen im Verbandsgebiet ist der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP).

Der ZV ISP hat die Aufgaben der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, Roh-, Brauch- und Trinkwasserversorgung zur Durchführung auf eigene Rechnung an die ASG Spremberg GmbH mit Sitz in 03130 Spremberg, An der Heide / Straße A-Mitte als Konzessionärin mit Konzessionsvertrag vom 29.12.2014 übertragen.

Die Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) wird, außer der Abreinigung von kontaminiertem Grundwasser der LMBV, auf der Grundlage von Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB SW/ AEB NW) der Konzessionärin, ASG Spremberg GmbH, durchgeführt.

Die Trinkwasser- bzw. die Brauchwasserversorgung erfolgt auf der Grundlage von Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB TW bzw. AVB BW) der Konzessionärin ASG Spremberg GmbH.

Die Aufgabenerfüllung der Straßenbewirtschaftung sowie die Durchführung des Industrieparkmanagements durch die ASG Spremberg GmbH sind im Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag vom 29.12.2014 zwischen dem ZV ISP und der ASG Spremberg GmbH festgeschrieben.

Der mit Wirkung zum 01.01.2021 an die Stelle des bisher geltenden Pachtvertrages getretene, vollständig überarbeitete Pachtvertrag vom 24.02.2023 regelt die Pacht für nachfolgende Anlagen:

- Schmutzwasserbehandlungsanlagen (ABA I) einschließlich den zugehörigen Netzen

- Schmutzwasserbehandlungsanlagen (ABA II) einschließlich den zugehörigen Netzen

- Niederschlagswasserentsorgungsanlagen einschließlich den zugehörigen Netzen

- Trinkwasserversorgungsanlagen einschließlich den zugehörigen Netzen

- Roh- und Brauchwasserversorgungsanlagen einschließlich den zugehörigen Netzen sowie

- Anlagen des Industrieparkmanagements

Die Nutzung des Pachtgegenstandes durch die ASG Spremberg GmbH als Konzessionärin und Dienstleisterin bzw. Geschäftsbesorgerin erfolgt im Rahmen der Erfüllung der mit Konzessionsvertrag sowie Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag übertragenen Aufgaben.

Im Rahmen der Altlastensanierung und Standortentwicklung war die ASG Spremberg GmbH (ASG) durch die LMBV mbH (LMBV) für den Ausführungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 beauftragt, verunreinigte bzw. kontaminierte Wässer aus der Grundwassersanierung der LMBV im Industriepark Schwarze Pumpe in der ABA II abzureinigen.

Mit der Verlängerung des Leistungszeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 dokumentieren die Vertragspartner die Langfristigkeit der Leistungsbeziehung, einhergehend mit einer grundlegenden Planungssicherheit für eine erfolgreiche Umsetzung weiterer Sanierungsmaßnahmen. Damit wird die Weiterentwicklung und Wiedernutzbarmachung von Flächen im Industriepark Schwarze Pumpe im Rahmen des bereits stattfindenden Strukturwandels fortgeführt.

Treuhändervertrag zwischen dem ZV ISP und der ASG Spremberg GmbH zur Vorbereitung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen gemäß 7. Nachtrag vom 20.12.2013 und 8. Nachtrag vom 24.06.2019 sowie dem 9. Nachtrag vom 30.12.2022

Der Treuhändervertrag regelt die Durchführung von Investitionen im Treuhandvermögen des ZV ISP sowie die Mitwirkung bei der Betreibung und Vermarktung des Industriestandortes Schwarze Pumpe zur Ansiedlung von Investoren. Der Treuhänder handelt hierbei im eigenen Namen und auf fremde Rechnung.

Treuhändervertrag zwischen der Gemeinde Spreetal und der ASG Spremberg GmbH

Im Treuhändervertrag sind die Maßnahmen zur Durchführung der infrastrukturellen Erschließung und Mitwirkung bei der Betreibung und Vermarktung des Industriestandortes Schwarze Pumpe zur Ansiedlung von Investoren festgelegt.

Treuhändervertrag zwischen der Stadt Spremberg und der ASG Spremberg GmbH - Sanierungsgebiet "Erweiterter Stadtkern Spremberg"

Die Sanierungsmaßnahmen und die Gesamtabrechnung für das Sanierungsgebiet sind abgeschlossen. Der Bescheid ist am 02.08.2022 ergangen. Das anschließende Anhörungsverfahren ist beendet. Die Gesamtmaßnahme konnte mit dem Neufestsetzungsbescheid vom 13.04.2023 des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg abgeschlossen werden.

Treuhändervertrag zwischen der Stadt Döbern und der ASG Spremberg GmbH (Umlandprojekte)

Die Sanierungsmaßnahme ist abgeschlossen. Der abschließende Bescheid steht aus. Mit Vorliegen des Bescheides wird die Stadt Döbern um Auflösung des Treuhändervertrages gebeten.

Wirtschafts- und Standortentwicklung / Entwicklung Industriepark Schwarze Pumpe

Auf der Grundlage des vierseitigen Vertrages zwischen der Stadt Spremberg, der Gemeinde Spreetal, dem Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe und der ASG Spremberg GmbH vom 15.12.2016 wurde die Wirtschaftsförderung für die Stadt Spremberg und die Gemeinde Spreetal im Verlauf des Jahres 2023 fortgesetzt.

Damit bietet die ASG Spremberg GmbH nicht nur Unternehmen und Institutionen der Stadt Spremberg ihre Dienst- und Serviceleistungen an, sondern darüber hinaus auch Unternehmen der Gemeinde Spreetal und des Industrieparks Schwarze Pumpe (ISP).

Die Hauptaufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung bestehen vorrangig in der Unterstützung und Förderung aller Bestandsunternehmen sowie der Erschließung aller Möglichkeiten, um dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Themenbezogene Stammtische, regelmäßige Unternehmensbesuche, Betreuung von Neuansiedlungen, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgeberatungen, Beratungen zu Fördermitteln für Investitionen, Clusterbildung und Vernetzung sind ein aktiver Beitrag zur Unternehmensansiedlung und -stärkung. Durch Projekte wie die Ausbildungsbörse, Schülerpraktika, die Errichtung der Anlauf- und Servicestelle für Rückkehrer, die Koordinierungsstelle Ausbau Glasfasernetz und den Newsletter wird dies umgesetzt.

Unverändert steht die Entwicklung von weiteren vermarktungsfähigen Flächen sowie die Etablierung von zukunftsfähigen, innovativen Ansiedlungen im Rahmen des sich bereits vollziehenden Strukturwandels im Vordergrund.

Entsorgungstätigkeiten

Die gesetzliche Grundlage für die Entsorgung von verunreinigtem Wasser aus der Grundwassersanierung ergibt sich aus § 8 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 63 Abs. 6 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG).

Neben der vorrangigen Pflichtaufgabe der ABA II zur Erfüllung der ordnungsgemäßen Schmutzwasserentsorgung im Industriepark Schwarze Pumpe erfolgt eine weitere Nutzung der Bestandsanlagen der ABA II im Rahmen freier Reinigungskapazitäten zur Entsorgung kontaminierter Grundwässer für die LMBV. Für diese kontaminierten Grundwässer besteht jedoch keine Entsorgungspflicht durch den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP).

Die zeitbefristete Nutzung der ABA II durch die ASG als Dienstleisterin für die LMBV im Rahmen der Grundwassersanierung stellt eine durch den ZV ISP geduldete Anlagenutzung dar. Hierfür entrichtet die ASG gemäß den Regelungen des am 03.08.2018 abgeschlossenen Nutzungsvertrages ein Nutzungsentgelt an den Eigentümer ZV ISP.

Industrieparkmanagement und Standortentwicklung / Altlastensanierung

Mit in Kraft getretenen bilateralen Verträgen zur Regelung der Kostenumlage im ISP zum 01.01.2017, ist die ASG gegenüber dem jeweiligen Grundeigentümer am ISP vertragliche Verpflichtungen als Leistungserbringer eingegangen. Diese umfassen im Wesentlichen die Erbringung von:

• Sicherheitsdiensten am ISP

- Wachschutz (Tor- / Anmelde- / Streifendienste)

- Betreibung Ausweisstelle ISP und Leitstelle Unternehmensschutz

• Bereitstellung und Betreibung von Sicherungsanlagen inkl. technischem Service (Postenhäuser, Video-/ Kamerasysteme, Schrankenanlagen, Fahrrad-/Fußgängerschleusen, Tore) an Zugangsanlagen zum ISP, dem Werkszaun und der Lkw-Zulaufsteuerung

• betriebliche und bauliche Unterhaltung technischer Infrastruktur des ZV ISP

- Winterdienst

- Straßenreinigung mit Straßeneinläufen

- Abfallwirtschaft und Unterhaltung sanitärer Anlagen auf infrastrukturellen Anlagen (Parkplätzen/ Truck-Terminals) am ISP

- Servicebereitschaft und Instandhaltung für Straßenbeleuchtungsanlagen inkl. dazugehöriger Elt-Anlagen (Kabel, Verteilerschränke)

- Pflege und Unterhaltung infrastruktureller Grünanlagen und straßenbegleitender Grünflächen sowie Sichtdreiecke an Bahnübergängen

- Bauliche Unterhaltung von Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Wege, Plätze inkl. Verkehrszeichen und -leitsystemen)

- Betriebsführung und Instandhaltung von Bahnübergängen (aktuell B383 und B384).

In Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben koordiniert die ASG betriebsübergreifende Angelegenheiten des Industrieparks einschließlich der Ermittlung und Umlegung von Kosten im Zusammenhang mit diesen Standortdienstleistungen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die anteilig dem Industriepark in seiner Gesamtheit zugutekommen, aber vom Leistungserbringer nach Maßgabe bilateraler Verträge wie auch der Industrieparkordnung verauslagt werden. Die von der ASG zu erbringenden Standortdienstleistungen entsprechen mindestens den in der Industrieparkordnung (IPO), Punkt A9, beschriebenen Leistungen.

Nach dem Rückzug der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) aus der betriebsübergreifenden Bewirtschaftung des Industrieparks Schwarze Pumpe zum 31.12.2021 hat die ASG die Aufgaben des Industrieparkmanagements und der Standortentwicklung wie Altlastensanierung, die Führung und Organisation der Interessengemeinschaft der Grundeigentümer im Industriepark sowie die Schaffung entsprechender Ordnungen und Satzungen innerhalb des Verbandsgebietes des ZV ISP vollumfänglich übernommen.

Grunderwerb

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte kein Grunderwerb durch die ASG.

Stand der im Bau befindlichen Anlagen

Die im Bau befindlichen Anlagen werden zum 31.12.2023 mit 31.162,79 € ausgewiesen (Vorjahr: 4.674,60 €). Dies betrifft Anzahlungen für das Projekt Digitalisierung und die Errichtung einer Backup-Internetverbindung.

Stand 01.01.2023 4.674,60 €
Zugänge 2023 31.162,79 €
Abgänge 0,00 €
Umbuchungen auf fertige Anlagen 2023 4.674,60 €
Stand 31.12.2023 31.162,79 €

2.3. Wirtschaftliche Lage

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von 7.069 € ab und liegt damit deutlich unter dem Vorjahresniveau und unter der Ergebnisplanung lt. Wirtschaftsplan.

Geschäftsverlauf und Lage sind unter Beachtung nachfolgender Ausführungen insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.

Die Umsatzerlöse (finanzieller Leistungsindikator) in Höhe von insgesamt 16.682.685 € gegenüber 23.206.252 € im Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus der Betriebsführung der Anlagen zur Versorgung mit Roh- und Brauchwasser sowie Trinkwasser und über die Anlagen zur Entsorgung von Abwasser (Niederschlags- und Schmutzwasser), wobei auch im Jahr 2023 in den einzelnen Bereichen eine differenzierte Entwicklung zu verzeichnen war.

Bereich Abwasserentsorgung:

Aufgrund des vertraglich vereinbarten Kostenerstattungsprinzips bei der Entsorgung von Papierabwässern führen gesunkene Aufwandspositionen, insbesondere bei Energie und Chemikalien (-2.406.733 €), zu niedrigeren Entsorgungsentgelten.

Bereich Roh- und Brauchwasser

Beim gehobenen Rohwasser aus den Brunnengalerien Wasserfassung Groß Luja und Wasserfassung IG Ost und deren Aufbereitung über die Brauch- und Prozesswasserreinigungs- und -verteilungsanlage (BPRVA) im Eigentum des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe zeichnet sich zwar eine rückläufige Entwicklung ab, welche aber auf stabil hohem Niveau verbleibt. Das hier produzierte sulfatarme Wasser (SAW) wird den am Standort befindlichen Unternehmen für produktions- und verfahrenstechnische Prozesse zur Verfügung gestellt.

Gegenüber dem Jahr 2022 ist die gelieferte Brauchwassermenge (SAW) von ca. 4.400.000 m 3 auf rd. 4.000.000 m 3 gesunken. Es ist davon auszugehen, dass nach Ausschöpfung verschiedener Maßnahmen für einen effizienteren Ressourceneinsatz bei den Unternehmen sowie dem Erreichen der gegenwärtig bestehenden Kapazitäten und Genehmigungen der zukünftige Bedarf von SAW zumindest auf diesem hohen Niveau verbleibt und durch avisierte Neuansiedlungen sogar wieder leicht ansteigen wird.

Die Entwicklung des Brauchwasserbezugs für Produktionsprozesse spiegelt sich in der Entwicklung der Schmutzwasserbeseitigung, insbesondere in der Entsorgung von Abwässern zur Herstellung von Papier und Pappe wider. Der hohe Auslastungsgrad führt zu einer hohen Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Gleichwohl bestehen große Herausforderungen aufgrund stetig wechselnder Schmutzwasserqualitäten aus nicht vorhersehbaren Papiersortenwechseln, welche eine ständige Neueinstellung der Abwasserbehandlungsanlagen erforderlich machen

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen muss allerdings festgestellt werden, dass der Rückgang der Umsätze in der Schmutzwasserbeseitigung gegenüber dem Jahr 2022 (-2.265.126 €) auf das vereinbarte Kostenerstattungsprinzip bei der Entsorgung von Papierabwässern und den damit im Zusammenhang stehenden gesunkenen Aufwandspositionen zurückzuführen ist.

Bereich Trinkwasser:

Der Trinkwasserbedarf stagniert unverändert auf einem Niveau von ca. 110.000 m 3 /a. Aufgrund neuer Rahmenbedingungen wurde das Entgelt für die Versorgung mit Trinkwasser ab dem Jahr 2023 neu kalkuliert und angehoben. In diesem Bereich liegt eine Zunahme der Umsätze in Höhe von 51.926 € vor.

Bereich Projektsteuerung:

Durch die Fertigstellung der restlichen im Jahr 2019 begonnenen und durch die ASG begleiteten Investitionsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 noch Projektsteuerungserlöse in Höhe von 395.637 € - nach 5.292.581 € im Jahr 2022 - abgerechnet. Die im Vorjahr realisierten hohen Projektsteuerungsumsätze haben aufgrund der geballten Ergebnisrealisation zum im Vorjahr ausgewiesenen Jahresergebnis entsprechend beigetragen. Aufgrund der Projektsteuerungsumsatzentwicklung des Geschäftsjahres hat sich der Einfluss auf das Jahresergebnis entsprechend reduziert.

Einhergehend mit der Vorbereitung und Planung neuer Investitionsmaßnahmen im Jahr 2023 steigt der Bestand an unfertigen Leistungen für Projektsteuerungsleistungen um 1.034.399 € gegenüber dem Vorjahr.

Bereich Biogasvermarktung:

Die Entwicklung der Sparte Biogas hat sich im Geschäftsjahr 2023 positiv entwickelt. Insgesamt konnte der Bereich mit 1.889.391 € zum Gesamtumsatz beitragen, nach 1.319.802 € im Vorjahr.

Auf nachfolgende weitere Besonderheiten der Ertragslage soll insbesondere hingewiesen werden:

a) Materialaufwendungen

Die Anlagen werden auf Grundlage eines Pachtvertrages (Neufassung vom 24.02.2023 mit Wirkung zum 01.01.2022) durch die ASG genutzt. Aufgrund des Umsatzbezuges werden die Pachtaufwendungen in den Materialaufwendungen ausgewiesen.

Mit dem Abschluss der Investitionsmaßnahmen zur Erweiterung der ABA I, ABA II, der BPRVA sowie der Reka erfolgte eine Überprüfung der gegenwärtigen Pachtregelung im Rahmen des Konzessionsvertrages zwischen dem Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe und der ASG Spremberg GmbH. Hierbei waren kommunal-, beihilfe- und steuerrechtliche Anforderungen an eine angemessene Pachthöhe zu beachten.

Die Pächterin ASG zahlt an den Verpächter ZV ISP einen jährlichen Pachtzins (2023 in Höhe von 2.247.157 €) für den Pachtgegenstand auf Basis von Kosten des Verpächters. Der Pachtzins ermittelt sich aus den folgenden Kosten des Verpächters bezogen auf den Pachtgegenstand:

- kalkulatorische Abschreibungen basierend auf den handelsrechtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten

- angemessene Verzinsung

- angemessenes Unternehmerwagnis

- angemessene Steuern

- angemessene Verwaltungs- und Gemeinkosten

Bei der Angemessenheit der genannten Kosten ist abgabenrechtlich zu berücksichtigen, dass die Pächterin als Konzessionärin den Pachtzins in die Kalkulation der gegenüber den Kunden erhobenen Entgelte für die Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser und Schmutzwasser), in die erhobenen Entgelte für die Wasserversorgung (Trinkwasser und Brauchwasser) sowie in die Standortkostenumlage einbezieht.

Privatrechtliche Entgelte sind hierbei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB unterworfen. Bei der Erhebung dieser Entgelte dürfen insbesondere keine überhöhten Tarife verlangt werden, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen. Nach der Rechtsprechung gelten, wenn im Bereich der Daseinsvorsorge ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird, die grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens - die Grundsätze der Kostendeckung, der Gleichbehandlung sowie der Äquivalenz. Im Ergebnis muss auch der Kostenansatz "Pachtzins" den Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens entsprechen.

Für die zeitbefristete, zusätzliche Nutzung der ABA II im Zuge des Grundwassersanierungsauftrages der LMBV wurde im Jahr 2023 eine Entsorgungsmenge in Höhe von 1.537.667 m 3 gereinigt, welche sich quantitativ innerhalb der vertraglich vereinbarten Bandbreite befindet. Das Nutzungsentgelt im Jahr 2023 verbleibt damit in Höhe der bereits geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 400.000 €.

Innerhalb der Position bezogene Leistungen war die größte Kostensteigerung im Jahr 2023 in Höhe von 404.051 € in der Position Instandhaltung/Fremdleistungen zu verzeichnen. Überwiegend begründet sich diese Steigerung in der Implementierung des Prozessleitsystems nach der Anlagenerweiterung ABA I auf ein einheitliches Prozessleitsystem. Kostensteigerungen in Höhe von 175.677 € gegenüber dem Vorjahr gab es aufgrund der Übernahme der betriebsübergreifenden Bewirtschaftung des Industrieparks Schwarze Pumpe durch die ASG bei den umlagefähigen Standortkosten. Der Pachtaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 238.261 € infolge der Fertigstellung der Erweiterung der ABA II inklusive Betriebsgebäude 4. Innerhalb der anderen Kostenpositionen kam es zu Verschiebungen.

b) Personalaufwendungen

Die Zunahme der Personalaufwendungen um 437.296 € auf 5.049.034 € ergibt sich durch die Veränderung der Personalstruktur, insbesondere durch den Aufbau weiterer gewerblicher Personalkapazitäten im Bereich Gebäudemanagement, welche auch für Aufgaben im Bereich Industrieparkmanagement zur Verfügung stehen, sowie für die Bereiche Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR) und Verfahrenstechnik der Abwasseranlagen. Des Weiteren wurde zur Durchführung des Projektes Digitalisierung der ASG eine Projektleiterin eingestellt. Die Stabsstelle Controlling konnte durch eine Mitarbeiterin weiter aufgebaut werden. Die prozentualen Gehaltsanpassungen gemäß betrieblicher Organisationsanweisung, angelehnt an den TVöD, tragen zur Steigerung bei. Der allgemeine Fachkräftemangel sowie die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen führt tendenziell zu höheren Einstiegsgehältern sowie höheren Aufwendungen, um zwingend benötigtes Fachpersonal zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden.

c) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.577.663 € unter dem Niveau des Vorjahres (1.990.357 €). Die Minderung ist auf nachfolgend beschriebene Vorjahresvorgänge zurückzuführen, die sich im Berichtsjahr nicht erneut oder in geringerem Umfang ergeben haben:

Durch die ASG getätigte Aufwendungen für Unterstützungs- und Vorbereitungsmaßnahmen "RefLau", welche das Jahresergebnis 2022 noch in Höhe von 135.792 € belastet haben, sind weggefallen. Mit Gründung der "RefLau Gesellschaft" trägt der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe als Mitgesellschafter die gemäß Beschluss verankerten Zuschüsse.

Die Beendigung des Leasingvertrages der BHKWs hat im Jahr 2022 mit Leistung einer Abstandszahlung sowie der Abschreibung aufgrund des technischen Verschleißes auf einen möglichen Verkaufswert das Ergebnis noch mit 151.855 € belastet. Der Verkaufsvorgang ist abgeschlossen.

Weitere Kostenverringerungen haben sich ergeben aus:

Im Jahr 2022 wurde die Aufbewahrungsrückstellung aufgrund der Fertigstellung des Betriebsgebäudes 4 neu bewertet und um 54.940 € erhöht.

Für im Auftrag eines Mieters durchgeführte bauliche Veränderungen im KGG 1 sind im Jahr 2023 noch 19.187 € angefallen (Vorjahr: 76.552 €) Die Kosten wurden vollumfänglich durch den Mieter übernommen.

d) Zinsergebnis

Abweichend vom Vorjahr wird im Geschäftsjahr 2023 ein positives Zinsergebnis ausgewiesen. Diese Entwicklung begründet sich in der veränderten Zinslandschaft, die es ermöglicht, auf nicht zeitnah benötigte liquide Mittel, entsprechende Zinserträge zu realisieren. Ergänzend dazu konnten nach der im Vorjahr abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung weitere Zinserträge realisiert werden.

Das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Berücksichtigung von Steuern vom Einkommen und Ertrag mit einem Jahresüberschuss von 7.069 €, nach 2.983.884 € im Vorjahr, abgeschlossen.

Im Hinblick auf die Vermögenslage ist über nachfolgende Entwicklungen zu berichten:

Auf der Aktivseite ergeben sich Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor allem im Bereich des Umlaufvermögens.

Der Bestand unfertiger Leistungen wurde gegenüber dem Vorjahr um 1.034.399 € auf 2.746.397 € erhöht. Die im Jahr 2022 begonnene Vorbereitung neuer Investitionsmaßnahmen wurde im Jahr 2023 fortgeführt. Die mit den unfertigen Leistungen in Zusammenhang stehenden erhaltenen Anzahlungen werden entsprechend in Höhe von 2.320.216 € ausgewiesen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden in Höhe von 660.127 € (Vorjahr: 0 €) ausgewiesen. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Organträger.

Zum Bilanzstichtag hat sich der Bestand der liquiden Mittel deutlich um 2.755.387 € auf 6.687.800 € erhöht und verbleibt unverändert auf hohem Niveau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich deutlich um 3.101.210 € auf 586.836 € verringert. Diese Entwicklung ist vorwiegend durch die Jahresendabrechnung und den damit verbundenen Erstattungsanspruch gegenüber einem Großkunden begründet. Der Erstattungsanspruch des Großkunden wird bilanziell unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ("kreditorischer Debitor")

Die Passivseite weist hauptsächlich in nachfolgenden Bilanzposten Veränderungen auf, dabei stellt sich die Entwicklung des Eigenkapitals, der Rücklagen und der Rückstellungen wie folgt dar:

a) Eigenkapital

Entwicklung:

Stand 01.01.2023 4.220.405,87 €
1. Gezeichnetes Kapital unverändert gegenüber 2022 102.260,00 €
2. Kapitalrücklage unverändert gegenüber 2022 527.597,00 €
3. Gewinnrücklagen unverändert gegenüber 2022 56.050,00 €
4. Gewinnvortrag 3.534.498,87 €
5. Jahresüberschuss 7.068,87 €
Stand 31.12.2023 4.227.474,74 €
Veränderungen gegenüber 2022 (= Jahresüberschuss 2023) 7.068,87 €

Die Eigenkapitalquote liegt bei einer Bilanzsumme von 12.390.425,77 € und einem Eigenkapital von 4.227.474,74 € bei ca. 34,1 %, nach 39,5% im Vorjahr. Wir halten die Eigenkapitalausstattung trotz der rückläufigen Quotenentwicklung unverändert für sehr gut.

b) Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen 929.000,00 €
davon Gewerbesteuerrückstellungen 435.200,00 €
davon Körperschaftsteuerrückstellungen 493.800,00 €

Die zum 31.12.2023 verbleibenden Steuerrückstellungen betreffen die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer für die Jahre 2022 und 2023.

Die Bescheide des Finanzamtes sowie die Gewerbesteuerbescheide liegen bis einschließlich 2021 vor.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen haben wir in der folgenden Übersicht dargestellt. Dabei stellen die Rückstellungen für vertragliche Verpflichtungen aus der Betriebsführung, insbesondere für noch ausstehende Abwasserabgaben und Wassernutzungsentgelte, die dominierende Position dar.

Infolge notwendig gewordener Instandhaltung der in den vorangegangenen Jahren neu errichteten BPRVA sowie den erheblich erweiterten Anlagen ABA I und ABA II wurden abweichend zum Vorjahr Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, welche in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt wurde, gebildet.

01.01.2023
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
31.12.2023
EUR
Vertragliche Verpflichtungen 1.180.318 1.179.801 517 1.097.804 1.097.804
Rückstellungen für unterl. Instandhaltungen 0 0 0 354.004 354.004
Zinsrückzahlungen aus Zuwendungsbescheiden 242.904 0 0 2.900 245.804
Rückzahlungsverpflichtung Standortkostenumlage 2023 0 0 0 37.287 37.287
Außergerichtliche Vergleichszahlung 0 0 0 0 0
Personalkosten (Urlaubs-/ Überstundenansprüche) 75.884 75.828 56 54.578 54.578
Jahresabschlusserstellung, -prüfung und Steuererklärungen 59.310 42.500 0 48.000 64.810
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 135.670 0 0 0 135.670
1.694.086 1.298.129 573 1.594.573 1.989.957

Eine Anpassung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen war nach der Neubewertung aufgrund der Fertigstellung des Betriebsgebäudes 4 im Jahr 2022 nicht erforderlich.

Die Rückstellungen der ASG Spremberg GmbH wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsorge gebildet und beinhalten alle erkennbaren Risiken der Gesellschaft.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich deutlich um 2.264.484 € auf 876.644 € verringert. Diese Entwicklung ist begründet durch die hier im Vorjahr aufgrund des neuen Pachtvertrages enthaltene Schlussabrechnung gegenüber dem Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe, höheren Stichtagsverpflichtungen gegenüber dem Stromanbieter und einer Wartungsfirma.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.703.202 € werden hauptsächlich durch einen kreditorischen Debitor bestimmt. Dies ist begründet durch die Jahresendabrechnung gegenüber diesem Großkunden und dem damit verbundenen Erstattungsanspruch.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.a. Prognosebericht

Durch die fortgesetzte Investition und Modernisierung in eine funktionierende und zeitgemäße Infrastruktur sowie durch eine proaktive Begleitung des Strukturwandels in der Lausitz können die wachsenden Anforderungen für eine Industrieproduktion erfüllt und die Attraktivität des Industriestandortes gegenüber ansässigen Unternehmen und Investoren gesteigert werden. Hiermit verbunden ist die Chance, für eine fortgesetzt positive Entwicklung der ASG Spremberg GmbH, insbesondere im Hinblick auf den Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag bzw. Konzessionsvertrag mit dem Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe.

Trotz der gegenwärtig stagnierenden, wirtschaftlichen Entwicklung im Euroraum und speziell in der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell keine gravierenden Auswirkungen auf die im Industriepark Schwarze Pumpe angesiedelten Branchen bzw. Unternehmen. Die im Jahr 2022 prognostizierte, stabile Entwicklung hinsichtlich der Anlagenauslastung im Bereich Wasserversorgung hat sich bestätigt, gleichbedeutend mit einer stabilen Entwicklung bei der Abwasserbeseitigung. Ein Verbleib auf dem gegenwärtigen hohen Niveau, sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden.

In Abhängigkeit der offenen Entscheidungen des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes (StStG) und des Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG) sind weitere Investitionsmaßnahmen innerhalb des Industrieparks mit einem Volumen von ca. 348 Mio. € (Stand bei Aufstellung dieses Lageberichts) vorgesehen. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt das tatsächliche Investitionsvolumen und der Realisierungszeitraum noch nicht abschließend benannt werden können, ist zu prognostizieren, dass die ASG auch zukünftig Erlöse aus der Projektsteuerung in signifikantem Umfang erzielen wird. Der Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 26.04.2024 im Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 30.232.685 EUR für die Standortentwicklung des Industrieparks Schwarze Pumpe, Arbeitspakete 1.1 bis 1.4 bekräftigt diese Prognose.

Der Stellenbedarf wird sich voraussichtlich im Jahr 2025 um sieben Stellen und ab dem Jahr 2026 um weitere zwei Stellen erhöhen.

Im Bereich Investitionen besteht weiterhin ein Bedarf zur Einstellung von Projektingenieuren für die weitere Bearbeitung der südlichen Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe sowie weiteren Investitionsvorhaben. Da das Unternehmen LEAG sich aus den Aufgaben des Industrieparkmanagements des Industrieparks Schwarze Pumpe zurückgezogen hat und die Aufgaben daraus folgend auf den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe übergehen und demzufolge durch die ASG Spremberg GmbH durchzuführen sind, wird mit einem Stellenbedarf im Bereich Industrieparkmanagement ab 2025 mit zusätzlich zwei Stellen und ab 2026 mit weiteren zusätzlichen zwei Stellen geplant.

Unter Einbezug der vorstehenden Ausführungen und unter Verweis auf den aufgestellten Wirtschaftsplan wird auch für das Folgejahr 2024 ein leicht steigendes Umsatzniveau bei einem Jahresgewinn in Höhe von 18.563 € prognostiziert. Auch für die darauffolgenden Jahre ist mit positiven Jahresergebnissen zu rechnen.

3.b. Chancen- und Risikobericht

Unverändert gilt, dass Risiken für die ASG Spremberg GmbH dann eintreten können, wenn bestehende Verträge zwischen den Einleitern und Kunden einerseits und dem ZV ISP sowie den Kommunen Spremberg und Spreetal andererseits nicht eingehalten werden und in der Konsequenz daraus, dass die Konzessionärin/Dienstleisterin ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem ZV ISP nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann. Seit Inbetriebnahme der Anlagen war das nicht der Fall, jedoch kann dieses Risiko nicht vollends ausgeschlossen werden.

Ein weiteres Risiko für die ASG Spremberg GmbH besteht darin, wenn größere, am Standort angesiedelte Unternehmen in Insolvenz gehen, den Betrieb einstellen oder deutlich reduzieren, einhergehend mit erheblich veränderten Ver- und Entsorgungsmengen. Ein derartiges Risiko ist mittelfristig nicht auszuschließen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten und der geopolitischen Entwicklung ist zu befürchten, dass dieses Risikopotential sogar weiter zunehmen könnte. Die Schaffung attraktiver Standortbedingungen verstärkt zudem die Tendenz, dass bereits ansässige Unternehmen durch die Erweiterung ihrer Produktion eine immer dominantere Rolle einnehmen und den gewünschten Branchenmix im Industriepark einseitig verschieben.

Auch zukünftig wird es kaum möglich sein, einen tatsächlichen Einfluss auf einen ausgewogenen Branchenmix am Industriestandort zu nehmen. Vielmehr wird die erfolgreiche Gestaltung des Strukturwandels und die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Industrie und Gewerbe stets prioritär im Vordergrund stehen.

Bereich Altlastensanierung/ Standortentwicklung

Mit Bestätigung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und LMBV wurde erwartungsgemäß der bisher unter Finanzierungsvorbehalt der LMBV stehende Leistungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 für die Fortführung der Abreinigung kontaminierter Grundwässer in Anspruch genommen.

Trotz der sich ständig ändernden wirtschaftlichen, gesellschafts- und energiepolitischen Rahmenbedingungen wird der Sanierungsauftrag der LMBV noch deutlich über den Zeitpunkt 2027 hinausreichen.

Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser

Da im Industriepark Schwarze Pumpe ein Benutzer- und Andienungszwang für die Abwasserentsorgung existiert, ist aufgrund der gegenwärtig erfolgten Investitionen und weiteren avisierten Neuansiedlungen im ISP von einer kontinuierlichen Auslastung der Anlagen auszugehen. Dennoch stellen die im Industriepark angesiedelten 121 Unternehmen mit 5.036 Beschäftigten (Stand 01.01.2023) aufgrund ihrer Heterogenität bzw. der Ver- und Entsorgungsdominanz Einzelner nur eine begrenzte Sicherheit gegen ein evtl. Ausfallrisiko in der Abwasserentsorgung dar.

Insbesondere hinsichtlich der angesiedelten Papierindustrie resultiert eine Dominanz dieses Kunden bzw. dieser Branche, der eine gewisse Abhängigkeit bezüglich der zukünftigen Wirtschaftlichkeit der Abwasserbehandlung, als auch nachfolgend im Bereich der Brauchwasserversorgung, erkennen lässt.

Bereich der Brauch- und Trinkwasserversorgung

Durch weitere Investitionsvorhaben am Standort, insbesondere durch die vorgesehene südliche Erweiterung des Industrieparks, werden sich die Bedarfe an Trink- und Brauchwasser nochmals erhöhen. Einer uneingeschränkten Zunahme sind jedoch umweltrechtliche, gesellschaftsrechtliche und genehmigungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Trinkwasserversorgung

Gegenwärtig erfolgt die Trinkwasserversorgung des Industrieparks mittels Trinkwasserbezugs vom Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (SWAZ). Die Errichtung einer zweckverbandseigenen Trinkwasserproduktion ist aktuell in Realisierung. Mit Inbetriebnahme dieser Trinkwasserzeugungsanlage, voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024, soll einerseits langfristig die Versorgungssicherheit des Industrieparks, andererseits eine vertretbare Unabhängigkeit von externen Trinkwasserversorgern gewährleistet werden.

Industrieparkmanagement

Mit dem angekündigten Ende der betriebsübergreifenden Bewirtschaftung des Industrieparks Schwarze Pumpe durch die LEAG zum Ende 2021, der dann vollständigen Übernahme des Industrieparkmanagements durch den Zweckverband bzw. durch die Übertragung dieser Aufgabe an die ASG vergrößert sich einerseits die Bedeutung dieses Geschäftsfeldes, andererseits resultieren hieraus auch deutlich größere finanzielle Verpflichtungen, einschließlich der Umlegung dieser Kosten im Zusammenhang mit Standortdienstleistungen.

Die Kosten werden auf Grundlage der mit den Grundstückseigentümern im ISP abgeschlossenen privatrechtlichen Verträge umgelegt.

Nach wie vor gibt es jedoch Unternehmen, die nicht bereit sind, einen solchen privatrechtlichen Vertrag zu unterschreiben, die Kostenumlage gemäß Rechnungslegung nicht oder nur teilweise zahlen bzw. erst mit Schlussrechnung im Folgejahr. Weitere Themen im Zusammenhang mit der durchzusetzenden Kostenumlage sind die zwischenzeitlich mögliche Insolvenz von Unternehmen bzw. die verspätete Meldung kostenrelevanter Daten zur Umlageermittlung durch die Unternehmen. Nichteinholbare Kosten bzw. Fehlbeträge wird die ASG nur gegenüber ihrem Hauptgesellschafter verrechnen können.

Für die Zukunft besteht mit Blick auf die Erweiterung und technische Erschließung des Industrieparks Schwarze Pumpe - einhergehend mit dem Verbandsgebiet des ZV ISP - nach Süden (Flächen Süd 1 -5) die Aufgabe, ein organisatorisch und finanziell tragfähiges Konzept der baulichen wie betrieblichen Unterhaltung darzustellen.

Dienstleistungen aus der Projektsteuerung

Im Rahmen des gegenwärtigen Strukturwandels sind weitere umfangreiche Entwicklungs- und Investitionsmaßnahmen zwingend notwendig. Mit der Erschließung weiterer GI-Flächen (Industriegebiet - Erweiterung Süd 1 bis Süd 5) bietet sich die Chance, als Industriepark zukunftsfähig zu bleiben und unverändert attraktive Standortfaktoren für Neuansiedlungen von Unternehmen und Dienstleistern bieten zu können. Die entsprechenden Beschlüsse sind durch die dafür zuständigen Gremien gefasst worden.

Um die erforderlichen Projekte zeitnah und bedarfsgerecht in diesem großen Umfang überhaupt realisieren zu können, ist der Zweckverband und die mit der Projektsteuerung beauftragte ASG auf eine Höchstförderung und intensive Mitarbeit und Lösungsorientierung der Länder Brandenburg und Sachsen angewiesen. Mit den Entscheidungsträgern bzw. Fördermittelgebern finden hierzu fortlaufende intensive Gespräche statt.

Die ASG hat für den Zweckverband umfangreiche Strukturentwicklungsmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg und der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregion (RLInvKG) zur Erweiterung und Weiterentwicklung des Industrieparks Schwarze Pumpe vorbereitet und beantragt welche sich im Masterplan widerspiegeln.

Der Masterplan des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe beinhaltet Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. 360 Mio. €. Die entsprechenden Modalitäten sind mit beiden Bundesländern abgestimmt und besitzen oberste Priorität bei beiden Ländern.

Die Umsetzung der benannten Strukturentwicklungsmaßnahmen bezieht sich auf die 1. Förderperiode bis 2026 im Strukturstärkungsgesetz und ist Bestandteil dieser. Entsprechende Erlöse für die ASG im Bereich Projektsteuerung können somit in diesem Zeitraum generiert werden.

Gesamteinschätzung

Insgesamt lässt die Einschätzung der Risikolage die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand der ASG Spremberg GmbH gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch für den mittelfristigen Zeitraum nicht bekannt sind.

Zur Risikoüberwachung wurden Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen festgelegt. Eine Überprüfung und Bewertung der festgelegten Risiken erfolgt regelmäßig.

3.c. Finanz- und Leistungsbeziehungen der ASG Spremberg GmbH mit der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal

- Die Veränderungen des Eigenkapitals sind unter Pkt. 2.3 des Lageberichts erläutert.

- Gewinnentnahmen- / Verlustausgleiche

Gewinnentnahmen und Verlustausgleiche waren im Geschäftsjahr nicht gegeben.

- Gewährte Sicherheiten und Gewährleistungen

Sicherheiten und Gewährleistungen wurden im Geschäftsjahr nicht beansprucht.

 

Spremberg, 21. Juni 2024

gez. Petra Axel, Kaufmännische Geschäftsführerin

gez. Roland Peine, Technischer Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.347.503,96 1.214.994,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.659,00 22.901,00
II. Sachanlagen 1.328.844,96 1.192.093,77
B. Umlaufvermögen 10.786.513,00 9.455.136,57
I. Vorräte 2.746.397,18 1.711.998,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.352.315,96 3.810.725,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.687.799,86 3.932.412,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 256.408,81 15.599,16
Summe Aktiva 12.390.425,77 10.685.730,50

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.227.474,74 4.220.405,87
I. Gezeichnetes Kapital 102.260,00 102.260,00
II. Kapitalrücklage 527.597,00 527.597,00
III. Gewinnrücklagen 56.050,00 56.050,00
IV. Gewinnvortrag 3.534.498,87 550.615,05
V. Jahresüberschuss 7.068,87 2.983.883,82
B. Rückstellungen 2.918.957,49 2.647.161,47
C. Verbindlichkeiten 5.243.993,54 3.818.163,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.636.345,15 3.423.423,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.607.648,39 394.739,48
Summe Passiva 12.390.425,77 10.685.730,50

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 6.691.689,62 10.531.989,64
2. Personalaufwand 5.049.034,18 4.611.737,86
a) Löhne und Gehälter 4.169.399,16 3.805.598,65
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 879.635,02 806.139,21
davon für Altersversorgung 67.413,84 52.873,73
3. Abschreibungen 164.925,38 169.276,57
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 164.925,38 169.276,57
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.577.662,78 1.990.357,32
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 102.793,59 12,64
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17.846,80 127.340,65
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -23.873,80 643.485,67
8. Ergebnis nach Steuern 8.887,87 2.989.804,21
9. sonstige Steuern 1.819,00 5.920,39
10. Jahresüberschuss 7.068,87 2.983.883,82

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: ASG Spremberg GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Spremberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Cottbus
Register-Nr.: 1925

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Das Vorratsvermögen enthält ausschließlich die zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen aus der Durchführung von nicht abgeschlossenen Projektsteuerungsdienstleistungen. In diese unfertigen Leistungen werden Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr und Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 96.027,74 15.246,55 13.425,49 0,00 97.848,80
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 96.027,74 15.246,55 13.425,49 0,00 97.848,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.039.638,83 4.218,00 0,00 0,00 1.043.856,83
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 98.780,33 0,00 0,00 98.780,33
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 659.649,39 103.637,35 107.250,13 49.099,15 705.135,76
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.674,60 75.587,34 0,00 -49.099,15 31.162,79
Summe Sachanlagen 1.703.962,82 282.223,02 107.250,13 0,00 1.878.935,71
Summe Anlagevermögen 1.799.990,56 297.469,57 120.675,62 0,00 1.976.784,51
kumulierte Abschreibung 01.01.2023
EUR
Abschreibung Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibung 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 73.126,74 19.483,55 13.420,49 0,00 79.189,80
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 73.126,74 19.483,55 13.420,49 0,00 79.189,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 178.686,66 34.451,00 0,00 0,00 213.137,66
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 7.207,33 0,00 0,00 7.207,33
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 333.182,39 103.783,50 107.220,13 0,00 329.745,76
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 511.869,05 145.441,83 107.220,13 0,00 550.090,75
Summe Anlagevermögen 584.995,79 164.925,38 120.640,62 0,00 629.280,55
Zuschreibung Geschäftsjahr
EUR
Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2023
EUR
Buchwert Vorjahr 31.12.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 18.659,00 22.901,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 18.659,00 22.901,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 830.719,17 860.952,17
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 91.573,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 375.390,00 326.467,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 31.162,79 4.674,60
Summe Sachanlagen 0,00 1.328.844,96 1.192.093,77
Summe Anlagevermögen 0,00 1.347.503,96 1.214.994,77

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 787.035,09 EUR (Vorjahr: 65.902,60 EUR). Davon entfallen 126.908,31 EUR (Vorjahr: 65.902,60 EUR) auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 660.126,78 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) auf die als Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Beträge.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

der Höhe nach ungewisse Abgaben/Nutzungsentgelte (ausstehende Rechnungen) EUR 1.097.804,39
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen EUR 354.003,74
drohende Zinszahlungen aus Zuwendungsbescheiden EUR 245.803,91
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen EUR 135.670,00
Jahresabschluss- und Prüfungskosten nebst Kosten der Steuererklärungen EUR 64.810,00
Urlaubs- und Überstundenansprüche, Berufsgenossenschaft EUR 54.578,04
Rückzahlungen Industrieparkmanagement EUR 37.287,41
Summe EUR 1.989.957,49

Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der Sicherungsrechte

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 4.956.560,79 EUR (Vorjahr: 3.423.423,68 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren beträgt 287.432,75 EUR (Vorjahr: 394.739,48 EUR). Davon entfällt der Betrag in Höhe von 287.432,75 EUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist durch Eintragung einer Grundschuld besichert.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 37.763,54 EUR (Vorjahr: 1.423.510,85 EUR). Davon entfallen 8.331,26 EUR (Vorjahr: 1.229.442,11 EUR) auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 29.432,28 EUR (Vorjahr: 194.068,74 EUR) auf die sonstigen Verbindlichkeiten.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und Pachtverträgen in Höhe von 39.127 TEUR (Vorjahr: 42.109 TEUR). Ein Betrag in Höhe von aktuell 35.955 TEUR (Vorjahr: 38.202 TEUR) resultiert aus dem Pachtvertrag für die Betriebsanlagen und Netze mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2039.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 81,25 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 50 Arbeitnehmer im Bereich der Verwaltung, die übrigen in der Betriebsführung tätig.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Petra Axel ausgeübter Beruf: kaufmännische Geschäftsführerin
Weitere Geschäftsführer: Roland Peine ausgeübter Beruf: technischer Geschäftsführer

Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Es existiert ein fakultativer Aufsichtsrat mit folgender Zusammensetzung:

Christine Herntier, Bürgermeisterin, (Aufsichtsratsvorsitzende),

Manfred Heine, Bürgermeister, (1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden), Jörg Plonka, Betriebswirt, (2. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden), Andreas Schulze, Rentner, Birgit Kaufhold, Verwaltungsangestellte (bis 22.02.2023), Hardy Kordian, Rentner (ab 23.02.2023), Ronny Sembol, Angestellter, Rüdiger Bomsdorf, Niederlassungsleiter, Peter Reininger, Geschäftsführer, Norbert Meyer, Dipl.-Med. Arzt, Joachim Noack, Servicetechniker, Göran Richter, Verwaltungsbeamter.

Im Berichtsjahr wurde eine Aufwandsentschädigung an den Aufsichtsrat in Höhe von 13.300,00 EUR gezahlt.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 7.068,87 EUR.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von 3.541.567,74 EUR, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 3.541.567,74 EUR vorgetragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Spremberg, 21. Juni 2024

gez. Petra Axel, Geschäftsführerin

gez. Roland Peine, Geschäftsführer

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 der ASG Spremberg GmbH

Hier: Bericht des Aufsichtsrates gem. § 52 GmbHG i. V. m. § 171 AktG zu o. g. Prüfbericht

Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023 in den Aufsichtsratssitzungen am 23.02.2023, am 11.05.2023 und am 31.08.2023 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informieren lassen und die Geschäftsführung der Gesellschaft anhand der Berichte der Geschäftsführung überwacht.

Alle wichtigen Vorgänge wurden mit der Geschäftsführung eingehend beraten. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind gemäß der durch Gesellschafterbeschluss Nr. 04/31.08.2023/GV vom 31.08.2023 als Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfgesellschaft, hsp GmbH, Walter-Bruch-Str. 9, 44263 Dortmund geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers vom 03.09.2024 versehen worden.

Gemäß § 52 GmbHG i. V. m. § 171 AktG hat nunmehr der Aufsichtsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Der o. g. Bericht und der Lagebericht wurden nach bestem Wissen und Gewissen vom Aufsichtsrat geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.390.425,77 € festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt und schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung wie folgt an:

Der Jahresüberschuss beträgt 7.068,87 €.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von 3.541.467,74 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 3.541.467,74 € vorgetragen.

 

Spremberg, den 20.02.2025

Aufsichtsratsvorsitzender

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2025 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ASG Spremberg GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ASG Spremberg GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ASG Spremberg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebricht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).

 

Dortmund, 21. August 2024

hsp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wisotzky, Wirtschaftsprüferin

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