Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 710546
Eingetragen
26.6.1991
Branche
Großhandel mit TabakwarenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Tabakwaren, Getränken und Süßwaren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Rullmann
seit 8.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Rullmann
Im Herdle 3, 72501 Gammertingena-Bronnen
30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Rullmann GmbH

Gammertingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 88.850,17 58.937,31
B. Umlaufvermögen 218.339,60 254.862,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.172,00 3.568,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 309.361,77 317.368,00

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 244.139,60 229.428,01
B. Rückstellungen 48.919,70 36.226,46
C. Verbindlichkeiten 16.302,47 51.713,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 309.361,77 317.368,00

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Peter Rullmann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Peter Rullmann GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2017 wurden unverändert übernommen. Es ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens erfolgt sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 150 € wurden in voller Höhe sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € wurden entsprechend der steuerrechtlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wurde rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt; das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestanden keine Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: 0,00 €).
2. Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 16.302,47 € (Vorjahr: 49.553,53 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben - wie im Vorjahr - nicht bestanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
3. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 30.120,58 € (Vorjahr: 33.402,35 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie im Vorjahr) nicht bestanden.
4. Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zugunsten des Geschäftsführers bestanden zum Bilanzstichtag Kredite in Höhe von 30.120,58 € (Vorjahr: 33.402,35 €) zu einem Zins in Höhe von 1 v.H.. Rückzahlungen erfolgten im laufenden Wirtschaftsjahr in Höhe von 3.281,77 € (Vorjahr: 162.199,52 €), Neuvergaben in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 83.352,78 €).
2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 5  (Vorjahr: 5).

  

sonstige Berichtsbestandteile


Gammertingen, den 25.02.2020
gez. Thomas Rullmann
(Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2020 festgestellt.

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