Peter
Rullmann GmbH
Gammertingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.850,17 |
58.937,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.339,60 |
254.862,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.172,00 |
3.568,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
309.361,77 |
317.368,00 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
244.139,60 |
229.428,01 |
| B.
Rückstellungen |
48.919,70 |
36.226,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.302,47 |
51.713,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
309.361,77 |
317.368,00 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Peter Rullmann GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Peter Rullmann GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB
auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses,
insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen
weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr
nicht. Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31.12.2017 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die
auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige
Abschreibung war die kürzeste steuerlich für
zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu
einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im
Übrigen die geschätzte voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens
erfolgt sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis zu 150 € wurden in voller
Höhe sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 €
wurden entsprechend der steuerrechtlichen Vorschrift des
§ 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zusammengefasst
und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Das
Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung wurde
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit
dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren
beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt; das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestanden keine Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (Vorjahr: 0,00 €).
2.
Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 16.302,47 €
(Vorjahr: 49.553,53 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren haben - wie im Vorjahr - nicht bestanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt,
teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte
gesichert.
3.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 30.120,58
€ (Vorjahr: 33.402,35 €). Diese sind in dem
Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie
im Vorjahr) nicht bestanden.
4.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zugunsten des Geschäftsführers bestanden
zum Bilanzstichtag Kredite in Höhe von 30.120,58
€ (Vorjahr: 33.402,35 €) zu einem Zins in
Höhe von 1 v.H.. Rückzahlungen erfolgten im
laufenden Wirtschaftsjahr in Höhe von 3.281,77 €
(Vorjahr: 162.199,52 €), Neuvergaben in Höhe von
0,00 € (Vorjahr: 83.352,78 €).
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 5
(Vorjahr: 5).
sonstige Berichtsbestandteile
Gammertingen, den 25.02.2020
gez. Thomas Rullmann
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2020 festgestellt.
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