Cornix Verwaltungs-GmbH
Haselhorststraße 50, 33397 Rietberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Krähenhorst seit 16.10.2012 | Geschäftsführer |
Stefan Krähenhorst seit 16.10.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cornix Verwaltungs-GmbHRietbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsverlauf des Konzerns und Lage des Konzerns Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Mit einer Eigenkapitalquote von 66,9 % (Vorjahr: 71,3 %) ist die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage weiterhin positiv zu beurteilen. Chancen- und Risikobericht Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft befindet sich im weiteren Ausbau. Aus diesem Grund bestehen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung Unsicherheiten, die sowohl große Chancen als auch Risiken beinhalten können. Wesentliche Risiken, die die künftige Entwicklung des Unternehmens gefährden könnten, sind jedoch nicht erkennbar. Chancen werden vor allem in der Erweiterung der Geschäftstätigkeit gesehen. Das Risikomanagement der Gruppe befindet sich zum Stichtag weiterhin im Auf- bzw. Ausbau. Die Cornix Gruppe betreibt ein Risikomanagement, in dem die Führungskräfte die bekannten Risiken regelmäßig erfassen, bewerten sowie geeignete Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken definieren und umsetzen. Prognosebericht Basierend auf dem Vorstehenden besteht die Zuversicht, dass es gelingen wird, die Geschäftstätigkeit weiter auszubauen und damit ein sukzessives Wachstum zu erreichen. Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die künftige Entwicklung des Unternehmens sind nicht ersichtlich bzw. nicht zu erwarten.
Rietberg, den 11.12.2024 Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg gez. Heinrich Krähenhorst gez. Stefan Krähenhorst KonzernbilanzAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Der Finanzmittelfonds entspricht dem Konzern-Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2023
KonzernanhangA. Allgemeine AngabenDie Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, wird beim Amtsgericht Gütersloh unter der HR-Nummer 9237 geführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Konzern-Abschluss ist in Euro aufgestellt. B. Anwendung der Vorschriften Der Konzern-Abschluss der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. C. Erläuterungen zum Konzern-AbschlussKonsolidierungskreis/-methoden Der Konzern-Abschluss der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, wurde zum 31.12.2023, dem Abschlussstichtag der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, und sämtlicher einbezogener Unternehmen erstellt. Der Konzernabschluss umfasst die Cornix Verwaltungs-GmbH sowie die inländische Gesellschaft, HKM Wohnungsunternehmen GmbH & Co. KG, Rietberg. Die Cornix-Verwaltungs GmbH, als persönlich haftende Gesellschafterin und Leitungsorgan der HKM Wohnungsunternehmen GmbH & Co. KG übt i.S.d. § 311 HGB maßgeblichen Einfluss über diese aus. Als Leitungsorgan hat die Cornix-Verwaltungs GmbH die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik der GmbH & Co. KG maßgeblich zu beeinflussen. D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen sind bei konzerngleichen Sachverhalten grundsätzlich nach den folgenden einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt worden: Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bewertet. Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nennwert angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Eventuell zu berücksichtigende Preis- und Kostensteigerungen wurden, soweit relevant, berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Der Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben. E. Erläuterungen zur Bilanz (1) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. (2) Liquide Mittel Zur Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Konzern-Kapitalflussrechnung. (3) Eigenkapital Der Posten gezeichnetes Kapital enthält den Betrag aus dem Einzelabschluss der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg. Ergänzend verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Konsolidierungsmethoden sowie auf den Konzern-Eigenkapitalspiegel. (4) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch ausstehende Rechnungen. F. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen aus Währungsdifferenzen oder periodenfremde Aufwendungen sind nicht vorhanden. (2) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind keine Erträge aus Abzinsung von Rückstellungen enthalten. G. Sonstige Angaben (1) Anteilsbesitz zum 31.12.2023 Die folgenden Gesellschaften wurden in den Konzern-Abschluss einbezogen:
(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse bestehen nicht. (3) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
(4) Bezüge der Organmitglieder Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB (analoge Anwendung) verzichtet. (5) Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Mutterunternehmens auf neue Rechnung vorzutragen. (6) Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, obliegt:
(7) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Auch bedeutende Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Abschluss ergaben sich nicht. (8) Offenlegung Der Konzernabschluss der Cornix Verwaltungs-GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt. Bei der nachfolgenden Gesellschaft wird von der Befreiung gemäß § 264b HGB hinsichtlich der Offenlegung Gebrauch gemacht. Gemäß § 264b Nr. 1 HGB erfolgt die Einbeziehung in den freiwillig aufgestellten Konzernabschluss des persönlichen haftenden Gesellschafters, der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg.
Rietberg, den 11.12.2024 Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg gez. Heinrich Krähenhorst gez. Stefan Krähenhorst sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cornix Verwaltungs-GmbH: Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Ich habe den Konzernabschluss der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Konzernlagebericht der Cornix Verwaltungs-GmbH, Rietberg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Die Anhangangaben bezüglich der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB sind nicht korrekt. Der Anhang enthält nicht die erforderlichen Angaben zum Honorar des Konzernabschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB. Ich habe meine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und mein Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Gütersloh, 11. Dezember 2024 Dr. Jörg Althans, Wirtschaftsprüfer |
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