GN Media
GmbH
Stade
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.159,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
375,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.784,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.649,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.950,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.699,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
559,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
65.367,99 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.180,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
819,93 |
| B.
Rückstellungen |
208,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.979,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
65.367,99 |
Anhang
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert, gem.
§ 253 Abs. 3 HGB.
Auf steuerlichen Sonderabschreibungen beruhende
niedrigere Wertansätze werden abweichend von §
253 Abs. 5 HGB unter Anwendung von Art. 67 Abs. 4 EGHGB
fortgeführt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§ 255 Abs. 2 HGB).
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter
Beachtung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB vorgenommen.
Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus
dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis.
Beurteilungen zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen
beizulegenden Wert auf
Vermögensgenstände, bezüglich einer
vorübergehenden oder dauernden Wertminderung gem.
§ 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.
Das Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von € 410,00 wurde in den
handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.
Soweit die Möglichkeit bestand,
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig
ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen
von
nachrangiger Bedeutung ist, mit einer
gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert
anzusetzen, sofern ihr Bestand in seiner Größe,
seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen
Veränderungen unterliegt, wurde hiervon gem. §
240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in
der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Währungsumrechnungen nach § 256a HGB wurden
nicht vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige
Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem.
§ 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt.
Eine Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern
gem. § 274 HGB wurde unter Anwendung von § 274a
HGB nicht berechnet und erfasst.
Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1
HGB ggf. nach Abzug einer eventuell nicht eingeforderten
Einlage in Ansatz gebracht.
Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach
§ 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert worden, wobei gem. § 253 Abs. 2 HGB eine
Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
vorgenommen worden ist.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
übrige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen.
Es wurden folgende Vorschüsse und Kredite an die
Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl.
eingerichteten Aufsichtsrates mit folgenden Beträgen,
Zinssätzen, etc. gewährt:
Name: Benjamin Gutmann Betrag: €
1.333,22 Zinssatz: 6,00%
Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende
Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des
Beirates:
Benjamin Gutmann
Viktor Nachbauer
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB
bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
Harsefeld, 16. Januar 2012
gez. Benjamin Gutmann/Viktor Nachbauer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.
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