GN Media GmbHLiquidiert

21680 Stade, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 203066
Eingetragen
30.8.2011
Branche
Großhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen sowie bespielten Ton- und BildträgernGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Der Handel mit Großformatdruckerzeugnissen, IT-Dienstleistungen, Onlinehandel, E-Commerce, die Konzepterstellung und der Vertrieb von Medienerzeugnissen sowie der nichtgenehmigungspflichtige Handel mit Waren.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Harsefeld
12.500 €
50.00%
Harsefeld Wischhafen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GN Media GmbH

Stade

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 7.159,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 375,00
II. Sachanlagen 6.784,00
B. Umlaufvermögen 57.649,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.950,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.699,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 559,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 65.367,99

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 24.180,07
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 819,93
B. Rückstellungen 208,21
C. Verbindlichkeiten 40.979,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 65.367,99

Anhang


 
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, gem. § 253 Abs. 3 HGB.

Auf steuerlichen Sonderabschreibungen beruhende niedrigere Wertansätze werden abweichend von § 253 Abs. 5 HGB unter Anwendung von Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§ 255 Abs. 2 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter Beachtung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB vorgenommen.

Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis.

Beurteilungen zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen beizulegenden Wert auf
Vermögensgenstände, bezüglich einer vorübergehenden oder dauernden Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Das Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von €  410,00 wurde in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.

Soweit die Möglichkeit bestand, Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von
nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert anzusetzen, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt, wurde hiervon gem. § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Währungsumrechnungen nach § 256a HGB wurden nicht vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige
Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt.

Eine Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern gem. § 274 HGB wurde unter Anwendung von § 274a HGB nicht berechnet und erfasst.

Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB ggf. nach Abzug einer eventuell nicht eingeforderten Einlage in Ansatz gebracht.

Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden, wobei gem. § 253 Abs. 2 HGB eine Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorgenommen worden ist.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen.

Es wurden folgende Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl. eingerichteten Aufsichtsrates mit folgenden Beträgen, Zinssätzen, etc. gewährt:

 Name: Benjamin Gutmann  Betrag: € 1.333,22 Zinssatz: 6,00%


Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Beirates:

 Benjamin Gutmann
 Viktor Nachbauer

Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der Geschäftsführung nicht.

Harsefeld, 16. Januar 2012

gez. Benjamin Gutmann/Viktor Nachbauer
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.

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