MMM
Multi-Media-Marketing Rhein-Main GmbH
(vormals:
MMM Multi-Media-Marketing Dietzenbach GmbH)
Dietzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.178,00 |
63.768,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
48.540,00 |
42.676,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.638,00 |
21.092,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
475.855,56 |
259.637,11 |
| I.
Vorräte |
13.380,48 |
39.552,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.924,11 |
213.680,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
160.550,97 |
6.403,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.912,03 |
858,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
563.945,59 |
324.263,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
221.867,17 |
50.778,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.778,52 |
1.876,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
171.088,65 |
23.901,73 |
| B.
Rückstellungen |
211.583,00 |
155.331,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.495,42 |
118.152,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
563.945,59 |
324.263,11 |
Anhang
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Als immaterieller Vermögensgegenstand wurde der
entgeltlich erworbene Firmenwert mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen
Erleichterungsvorschriften.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu EUR 150,00
Anschaffungskosten wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs.
2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst und auf
fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Die Vorräte wurden vom Personal der
Berichtsfirma durch körperliche Bestandsaufnahme
ermittelt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Gegenüber dem
Gesellschafter/Geschäftsführer bestanden am
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von EUR 139,14 (VJ:
EUR 0,00).
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR
14.845,11 (VJ: EUR 3.675,15) mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 115.650,31 (VJ: EUR 114.477,47)
beträgt weniger als ein Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Thorsten Schnieder, Kaufmann, Neu-Isenburg
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
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