Großhandel mit Blumen und Pflanzen
Gerdi Westermeyr GmbHLiquidiert
Jensenstraße 33, 83209 Prien a. Chiemsee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerda Margot Westermeyr seit 14.1.2021 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
Sabine Westermeyr | 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gerdi Westermeyr GmbH.Prien am ChiemseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Vorliegender Jahresabschluss der Gerdi Westermeyr GmbH zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) i.d.F. des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Umsatzkostenverfahren) erstellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. 1) Aussagen zur Form des Jahresabschlusses a) Abweichungen gegenüber Vorjahr bei der Darstellung (§ 265 Abs. 1 HGB) Der Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert: b) Abweichungen gegenüber Vorjahr bei der Bewertung (§ 265 Abs. 2 HGB) Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. 2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz durchgeführt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. a) Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit eine dauerhafte Kursänderung vorlag, wurde bei Forderungen der niedrigere und bei Verbindlichkeiten der höhere Wert angesetzt. Bei Deckung durch Termingeschäfte war darüber hinaus der Terminkurs maßgebend. b) Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. 3) Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung a) Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. 4) Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss i.H.v. 17.168,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. a) Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. 5) Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: a) Angaben zur Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Frau Gerdi Westermeyr b) Angaben betreffend Gesellschafter Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB): Ausleihungen 0,00 Euro Forderungen 0,00 Euro Verbindlichkeiten 9.073,60 Euro c) Anwendung Ausnahmeregelung § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Prien am Chiemsee, den 23.12.2011 Gerdi Westermeyr; Geschäftsführerin
Gerdi Westermeyr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.10.2011 |
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