Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 181365
Vorher
FxF-Systems GmbH
Eingetragen
14.9.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von IT-Services, die Unternehmensberatung, soweit diese gesetzlich erlaubnisfrei zulässig ist, sowie alle den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Kevin Sternkopf
seit 14.9.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Kevin Sternkopf
Geretsried
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FxF-Systems GmbH

Geretsried

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.585,00 12.056,00
I. Sachanlagen 9.585,00 12.056,00
B. Umlaufvermögen 27.323,17 12.665,45
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.741,40 5.820,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.581,77 6.844,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 169,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.077,17 24.721,45

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.035,15 18.216,52
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 6.783,48 0,00
III. Jahresüberschuss 6.818,63 -6.783,48
B. Rückstellungen 2.178,00 752,00
C. Verbindlichkeiten 9.864,02 5.752,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.864,02 5.752,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.077,17 24.721,45

Anhang


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die größenabhängige Erleichterungen  wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Bilanzierung

Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsab-grenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Bewertung

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögens- und Schuldposten werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Sie tragen allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Aktiva


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineareoder degressive (Altjahre) Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei den Zugängen wird die Abschreibung pro rata temporis angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich der liquiden Mittel werden mit den Nominalwerten ggfs. unter Abzug gebotener Wertberichtigungen ausgewiesen.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Passiva


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


C. Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel der bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgte nicht.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.


Angaben zu Verbindlichkeiten
Am Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 9.864,02 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Am Abschlussstichtag bestanden gegenüber den Gesellschaftern Verbindlichkeiten aus Gesellschafterverrechnungskonto in Höhe von 768,30 €. Weitere Ausleihungen und Forderungen bestanden am Abschlussstichtag nicht.

E. Sonstige Erläuterungen und Angaben

Ergebnisverwendung

Vortrag auf neue Rechnung.

Geschäftsführung

Geschäftsführer waren während des gesamten Geschäftsjahres Herr Kevin Sternkopf und Herr Martin Franz.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2011 festgestellt.

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