FxF-Systems
GmbH
Geretsried
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.585,00 |
12.056,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.585,00 |
12.056,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.323,17 |
12.665,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.741,40 |
5.820,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.581,77 |
6.844,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
169,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.077,17 |
24.721,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.035,15 |
18.216,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.783,48 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.818,63 |
-6.783,48 |
| B.
Rückstellungen |
2.178,00 |
752,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.864,02 |
5.752,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.864,02 |
5.752,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.077,17 |
24.721,45 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter Beachtung
der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind
die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Bilanzierung
Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsab-grenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Bewertung
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögens- und Schuldposten werden zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet. Sie tragen allen
erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Aktiva
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineareoder degressive
(Altjahre) Abschreibungen gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei den
Zugängen wird die Abschreibung pro rata temporis
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände einschließlich der
liquiden Mittel werden mit den Nominalwerten ggfs. unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unverändert beibehalten werden. Ein
grundlegender Wechsel der bisher angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden erfolgte nicht.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Am Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
9.864,02 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestanden nicht.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Am Abschlussstichtag bestanden gegenüber den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten aus
Gesellschafterverrechnungskonto in Höhe von 768,30
€. Weitere Ausleihungen und Forderungen bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
E. Sonstige Erläuterungen und Angaben
Ergebnisverwendung
Vortrag auf neue Rechnung.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Kevin Sternkopf und Herr
Martin Franz.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2011 festgestellt.
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