Richter - Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hannes Beier seit 9.1.2019 | Prokura |
Michael Rekitt seit 24.2.2003 | Geschäftsführer |
Johannes Richter seit 24.2.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Richter Ingenieurgesellschaft mbHOttensoosJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben und Gliederung Die Richter Ingenieurgesellschaft mbH, Ottensoos, wird beim Registergericht Nürnberg unter der Nummer HRB 19922 geführt. Bei der Richter Ingenieurgesellschaft mbH handelt es sich zum Stichtag um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB gegliedert. Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforderlich. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Angaben gemäß § 253 Abs. 6 S. 3, § 268 Abs. 4 5. 1 HGB und § 268 Abs. 5 S. 1 HGB im Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches maßgebend. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über € 250,00 und bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang gezeigt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag beizulegen war. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel, aktive latente Steuern sind mit den Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet worden. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand der Folgejahre darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten in der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen:
Verbindlichkeiten Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: T€ 175,4 (Vorjahr: TE 145,8) davon bis 1 Jahr: T€ 175,4 (Vorjahr: T€ 145,8) davon über 1 Jahr: T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0) davon über 5 Jahre: T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0) davon gesichert durch Pfand- oder ähnliche Rechte: T€ 0,0 III. Ergänzende Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB betragen zum Stichtag €. Diese resultieren aus: Aus Miet- und Pachtverträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, bestehen jährlich Verpflichtungen Höhe von T€ 15. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen in Höhe von T€ 58. Arbeitnehmer im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:
Ottensoos, 29. November 2024 Richter
Ingenieurgesellschaft mbH Ottensoos
Johannes Richter Michael Rekitt |
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