RhönSolar Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Salzbrunn seit 31.1.2023 | Prokura |
Philipp Enders seit 31.1.2023 | Prokura |
Thomas Lang seit 29.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Fulda | 30.68% |
Stadt Fulda | 17.16% |
Stadt Fulda | 13.51% |
| 13.10% | |
Landkreis Fulda | 10.23% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbHFuldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGeschäftsentwicklung Gegenstand des Unternehmens sind die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr einschließlich Gelegenheitsverkehr, ferner den Verkehrsbetrieb ergänzende Dienstleistungen und Kfz-Werkstattbetrieb. Die Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH (VGF) hat ihren Sitz in der Löherstraße 52 in Fulda. Die VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH betreibt den Linien- und Gelegenheitsverkehr im Bereich Bergwinkel rund um Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Steinau an der Straße und Sinntal. 49 Busse befördern auf insgesamt zehn Linien zwischen Rhön, Spessart und Vogelsberg die Fahrgäste. Mit der Schwestergesellschaft RhönEnergie Bus GmbH fährt sie im Stadtbusverkehr in Fulda sowie auf verschiedenen Überlandlinien im Landkreis Fulda. Weiterhin führt die Gesellschaft Verkehre mit Mietomnibussen und Mietwagen nach § 49 PBefG durch. Im Jahr 2023 beschäftigte die VGF im Durchschnitt 175 Mitarbeiter. Der Fuhrpark umfasste 29 eigene Linienbusse, drei Kleinbusse und einen PKW. Zusätzlich waren als Leasingfahrzeuge 20 Linienbusse sowie fünf Anhänger im Einsatz. Die Umsatzerlöse sind im Jahr 2023 um 341 Tsd. € bzw. 2,3 % gestiegen. Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung positiv. Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg von 2.435 Tsd. € um 24 Tsd. € auf 2.459 Tsd. €. Das Anlagevermögen betrug nach Abschreibungen von 526 Tsd. € (Vorjahr: 601 Tsd. €) zum Jahresende 550 Tsd. € (Vorjahr: 1.013 Tsd. €). Das Umlaufvermögen belief sich zum Jahresende auf 1.910 Tsd. € (Vorjahr: 1.423 Tsd. €). Das Eigenkapital setzte sich aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 500 Tsd. €, den Gewinnrücklagen in Höhe von 118 Tsd. € (Vorjahr: 118 Tsd. €) sowie dem Jahresüberschuss in Höhe von 593 Tsd. € (Vorjahr: 414 Tsd. €) zusammen. Die Eigenkapitalquote betrug 49,3 % (Vorjahr: 42,4 %). Finanzlage Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Kassen- und Bankguthaben zum 31. Dezember 2023 beliefen sich auf insgesamt 1.028 Tsd. € (Vorjahr: 418 Tsd. €). Den fälligen Zahlungsverpflichtungen konnte die Gesellschaft uneingeschränkt nachkommen. Die fälligen Lieferantenrechnungen wurden unter Ausnutzung von Skonto bezahlt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sehen wir auch für die zukünftige Geschäftsentwicklung als gewährleistet an. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinflussen können, sind nicht vorhanden. Ertragslage Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 593 Tsd. € (Vorjahr: 414 Tsd. €) ab. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Umsatzerlöse 14.860 Tsd. € (Vorjahr: 14.519 Tsd. €). Sie wurden im Wesentlichen durch Verkehrsleistungen in Bereich Bergwinkel und im Stadtverkehr Fulda erzielt. Der Materialaufwand betrug 3.409 Tsd. € (Vorjahr: 3.633 Tsd. €) und beinhaltete im Wesentlichen Aufwendungen für Kraftstoffe und bezogene Leistungen. Der Personalaufwand betrug 8.163 Tsd. € (Vorjahr: 7.828 Tsd. €). Die Abschreibungen betrugen 526 Tsd. € (Vorjahr: 601 Tsd. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 79 Tsd. € auf 2.007 Tsd. €. Wichtige Aktivitäten des Geschäftsjahres 2023 Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 betreibt die VGF im Auftrag des Landkreises Fulda Schülerverkehre im Bereich der Gemeinden Eichenzell und Neuhof. Die Fahrleistung wurde nach einer europaweiten Ausschreibung für drei Jahre beauftragt. Ausblick, Chancen und Risiken Die Wachstumsstrategie beinhaltet die ständige Ausweitung der Geschäftsfelder Linien- und Gelegenheitsverkehr sowie freigestellter Schülerverkehr. Chancen liegen in der Übernahme weiterer Verkehrsbündel, Risiken liegen in der Neuausschreibung bereits heute bedienter Verkehrsleistungen. Für die VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH war es im abgelaufenen Jahr 2023 sehr herausfordernd die Fahrdienste mit entsprechend geschultem Fahrpersonal auf allen Linien zu besetzen. Diese Situation wird sich auch nicht grundsätzlich ändern, zumal die ÖPNV-Aufgabenträger hinsichtlich der angestrebten Verkehrswende eine deutliche Ausweitung des öffentlichen Nahverkehrsangebotes planen und teilweise bereits beschlossen haben. Ein besonderes Augenmerk gilt perspektivisch der Finanzierung des ÖPNV. Im Spagat zwischen steigenden Personalkosten, einer bundesweiten Neuaufstellung der Fahrkartenstrukturen (49 €-Tickets) und politischen Ausbauzielen für den ÖPNV einerseits sowie ungeklärten und unzureichenden Finanzierungen für die sich abzeichnenden Lücken andererseits stehen für die VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH mehr Frage- als Ausrufezeichen. Die VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH steht wie der Großteil der ÖPNV-Anbieter im Jahr 2024 vor einer Vielzahl operativ-prozessualen und grundlegend-strategischen Herausforderungen. Die in den vergangenen Jahren begonnene strategische Ausrichtung muss nicht fundamental angepasst, sondern nur moderat justiert werden. Die Belegschaft ist eingespielt und reagiert professionell auf permanente Veränderungen. Für die VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH wird für das Jahr 2024 ein Wirtschaftsergebnis auf Vorjahresniveau erwartet.
Fulda, 31. März 2024 VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH Dipl. Ing. (FH) Thomas Lang BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Darstellung Pflichtangaben zum Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 1a HGB Formale Darstellung: Der Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der aktuell anzuwendenden Fassung und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den neuen in § 267 HGB angegebenen Größenklassen gilt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 als kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz und der Anlagenspiegel sind entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13. Juli 1988 um "Fahrzeuge für Personenverkehr" erweitert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € werden als Sofortaufwand gebucht. Vermögensgegenstände zwischen 251 € und 1.000 € werden als Jahressammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind angemessen berücksichtigt; dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen zeigt der als Anlage beigefügte Anlagenspiegel.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen bis auf 42 Tsd. € Lieferungen und Leistungen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Es handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei der Sparkasse Fulda. Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Haftungsverhältnisse bzw. Verpflichtungen gegenüber Zusatzkassen ergeben sich keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen überwiegend gegenüber verbundenen Unternehmen und betreffen Leasing- und Mietverträge (452 Tsd. €) und aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (326 Tsd. € p. a.). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Fahrleistungen im Linien- und Schülerverkehr. Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Einzelnen im Anlagenspiegel der VGF dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Beteiligungs- und Finanzergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten den Steueraufwand für das Jahr 2023. Sonstige Angaben Gesellschafter
Geschäftsführung Dipl.-Ing. (FH) Thomas Lang Dipl.-Ing. (BA) Reiner Wunderlich (bis 1. November 2023) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Im Berichtsjahr waren zum 31. Dezember 2023 bei der VGF 178 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren im Sinne des § 267 HGB 175 Mitarbeiter beschäftigt. Konzernabschluss Die RhönEnergie Fulda GmbH als Mutterunternehmen erstellt einen Konzernabschluss, in den der Jahresabschluss der VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH als verbundenes Unternehmen einbezogen wird und in dem die Angabe zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Nachtragsbericht Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 keine Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Vorschlag zur GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von 592.772,02 € in voller Höhe auszuschütten.
Fulda, den 31. März 2024 VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH Dipl.-Ing. (FH) Thomas Lang ErgebnisverwendungsbeschlussDer geprüfte Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung zu. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH, Fulda: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH, Fulda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH, Fulda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 3. Mai 2024 Wikom
AG
Brocker, Wirtschaftsprüfer Weist, Wirtschaftsprüfer |
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