Bernstein Verfahrenstechnik GmbHLiquidiert

82211 Herrsching a. Ammersee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 58985
Vorher
BVT Bernstein-Verfahrenstechnik GmbHKorex GmbH
Eingetragen
23.4.1979
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Dampfkesseln und Kesseln zum Erzeugen von überhitztem Wasser
Gegenstand
Entwicklung und Ausführung von Verfahrenstechniken, insbesondere von wärme- und lufttechnischen Verfahren sowie Apparatebau.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hans Friedrich Bernstein
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans Friedrich Bernstein
70.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernstein Verfahrenstechnik GmbH (vormals: Korex GmbH)

Gilching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 297.741,00
B. Umlaufvermögen 441.864,05 631.457,95
davon Forderungen gegen Gesellschafter 231.917,62 30.488,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.195,00 4.211,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 444.059,05 933.410,58

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 418.405,24 405.009,97
B. Rückstellungen 25.518,81 59.861,44
C. Verbindlichkeiten 135,00 468.539,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 135,00 97.407,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 444.059,05 933.410,58

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

Bernstein Verfahrenstechnik GmbH i. L.

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Im Jahr 2014 wurde der Geschäftsbetrieb der BVT GmbH mit den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und den Warenbeständen verkauft. Die Veräußerung erfolgte im Rahmen eines Asset Deals. Als Veräußerungszeitpunkt und Vollzugstag wurde der 01.01.2014 vereinbart.

Für die veräußerten Wirtschaftsgüter wurde im Jahr 2014 keine Abschreibung mehr in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Liquidationseröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Regelungen des § 71 GmbHG wurden berücksichtigt.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

I. Angaben zur Bilanz

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Regelungen des § 71 Abs. 2 GmbHG zur Bewertung wurden beachtet.

Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen für Neuzugänge linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gegenüber dem GmbH-Gesellschafter bestehen verzinsliche Forderungen in Höhe von 231.917,62 €.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Als Sonstige Vermögensgegenstände wurden die sich vorläufig ergebenden Steuerforderungen für das Geschäftsjahr 2014 aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bilanziert. Da der Abwicklungszeitraum im Sinne des § 11 KStG jedoch nicht zum 31.12.2014 endet, wurden diese Steuerforderungen noch nicht veranlagt.

AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Der Posten enthält Kosten, welche im laufenden Jahr gezahlt wurden und das Folgejahr bzw. spätere Jahre betreffen.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern zum 31.12.2014 für das Geschäftsjahr 2013.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Sie betragen 135,00 € und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Auf Grund der erfolgswirksamen Auflösung der Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz entfällt die Voraussetzung für die Bilanzierung latenter Steuern. Diese wurden im Jahr 2014 in Höhe von 4.308,05 € aufgelöst und betragen zum 31.12.2014 0,00 €.

III. Sonstige Pflichtangaben

Zum Liquidatoren der Gesellschaft wurde Herr Hans-Friedrich Bernstein bestellt.

Der Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Er ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Im Jahr 2014 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Herrsching, 26.06.2015

Bernstein Verfahrenstechnik GmbH i. L.

Hans-Friedrich Bernstein

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2015 festgestellt.

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