Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Bernstein Verfahrenstechnik GmbHLiquidiert
82211 Herrsching a. Ammersee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Friedrich Bernstein seit 2.1.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hans Friedrich Bernstein | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernstein Verfahrenstechnik GmbH (vormals: Korex GmbH)GilchingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014Bernstein Verfahrenstechnik GmbH i. L.1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Im Jahr 2014 wurde der Geschäftsbetrieb der BVT GmbH mit den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und den Warenbeständen verkauft. Die Veräußerung erfolgte im Rahmen eines Asset Deals. Als Veräußerungszeitpunkt und Vollzugstag wurde der 01.01.2014 vereinbart. Für die veräußerten Wirtschaftsgüter wurde im Jahr 2014 keine Abschreibung mehr in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der Liquidationseröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Regelungen des § 71 GmbHG wurden berücksichtigt. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: I. Angaben zur Bilanz ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Regelungen des § 71 Abs. 2 GmbHG zur Bewertung wurden beachtet. Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen für Neuzugänge linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Gegenüber dem GmbH-Gesellschafter bestehen verzinsliche Forderungen in Höhe von 231.917,62 €. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Als Sonstige Vermögensgegenstände wurden die sich vorläufig ergebenden Steuerforderungen für das Geschäftsjahr 2014 aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bilanziert. Da der Abwicklungszeitraum im Sinne des § 11 KStG jedoch nicht zum 31.12.2014 endet, wurden diese Steuerforderungen noch nicht veranlagt. AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Der Posten enthält Kosten, welche im laufenden Jahr gezahlt wurden und das Folgejahr bzw. spätere Jahre betreffen. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern zum 31.12.2014 für das Geschäftsjahr 2013. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Sie betragen 135,00 € und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf Grund der erfolgswirksamen Auflösung der Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz entfällt die Voraussetzung für die Bilanzierung latenter Steuern. Diese wurden im Jahr 2014 in Höhe von 4.308,05 € aufgelöst und betragen zum 31.12.2014 0,00 €. III. Sonstige Pflichtangaben Zum Liquidatoren der Gesellschaft wurde Herr Hans-Friedrich Bernstein bestellt. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Er ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Im Jahr 2014 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Herrsching, 26.06.2015 Bernstein Verfahrenstechnik GmbH i. L. Hans-Friedrich Bernstein sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2015 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
8 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Unternehmensberatung
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen