Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
GA PrecisionTech Europe GmbH
Pflockenstraße 14A, 09376 Oelsnitz/Erzgeb., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Kaufer seit 8.7.2019 | Prokura |
Marcus Schneider seit 8.7.2019 | Prokura |
Erik Bollen seit 8.7.2019 | Geschäftsführer |
Carsten Rudolph seit 8.7.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
L***** B*** | 1.50% |
K****** B*** | 1.50% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
GENERAL ATOMICS EUROPE HOLDINGS, INC. | 80.10% |
Points Four World Travel, Inc. | 16.90% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GA PrecisionTech Europe GmbHOelsnitz/Erzgeb.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Offenlegungsbilanz zum 31. Dezember 2023der GA PrecisionTech Europe GmbH, Oelsnitz/Erzgeb.AKTIVA
PASSIVA
Offenzulegender Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die GA PrecisionTech Europe GmbH hat ihren Sitz in Oelsnitz/Erzgeb. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 32575 eingetragen. Der Jahresabschluss der GA PrecisionTech Europe GmbH, Oelsnitz/Erzgeb., wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden im Anlagevermögen auf einem über fünf Jahre abzuschreibenden Sammelposten erfasst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt. Das Niederstwertprinzip wird dabei berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Fertigen Erzeugnisse und Waren wurden, unter Berücksichtigung einer verlustfreien Bewertung, zum Teil mit den gegenüber den Herstellungskosten niedrigeren Marktpreisen angesetzt. Die Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt und zu Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Dem möglichen Ausfallrisiko bei einzelnen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Als verbundene Unternehmen werden neben dem Mutterunternehmen - General Atomics Europe GmbH (GAE), Dresden - alle Unternehmen angesehen, an denen die GAE direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Passive latente Steuern werden berücksichtigt, sofern sich nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern eine Verpflichtung ergibt. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wird verzichtet. III. Erläuterungen zur Bilanz Alle am 31. Dezember 2023 und im Vorjahr bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - soweit nachfolgend nichts anderes angegeben - innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.067 (Vorjahr: TEUR 221). Diese bestehen in Höhe von TEUR 918 (Vorjahr: TEUR 28) gegen die Gesellschafterin GAE. Die Sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Laufzeit größer eines Jahres in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4). Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.792 (Vorjahr: TEUR 1.222). Hiervon entfallen TEUR 2.792 (Vorjahr: TEUR 1.222) auf die Gesellschafterin und enthalten Cash-Pool-Verbindlichkeiten (TEUR: 2.610) und Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung (TEUR 179). Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 87). Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. V. Sonstige Angaben Die GAE (HRB 6721 beim Registergericht Dresden) stellt einen Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Die GAE ist gleichzeitig Mutterunternehmen für den kleinsten und größten Kreis einzubeziehender Unternehmen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Zum 31. Dezember 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 86 aus langfristigen Leasing- und Mietverträgen. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beläuft sich im Geschäftsjahr auf 10 (Vorjahr: 10). Im Geschäftsjahr 2023 waren Herr Carsten Rudolph und Herr Erik Bollen als Geschäftsführer bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Oelsnitz, 15. März 2023 Die Geschäftsführung gez. Carsten Rudolph gez. Erik Bollen Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGINGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die GA PrecisionTech Europe GmbH, Oelsnitz/Erzgeb. Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der GA PrecisionTech Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 15. März 2024 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
Christoph Daut, Wirtschaftsprüfer Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer |
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