Stadtentwicklung Bebra GmbH

Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2406
Eingetragen
16.8.2010
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung in Bebra, die Förderung von Gründern und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von Stadtsanierung, Stadtentwicklung und Stadtmarketing. Hierfür kann sie insbesondere Grundstücke und Gebäude erwerben, verwalten und veräußern, Bauvorhaben auf eigenen Bestandsgrundstücken durchführen und Baumaßnahmen im Rahmen von Stadtsanierung und -entwicklung im privaten Bereich begleiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Pruschwitz
seit 6.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Bebra
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Bebra
Germany
200.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtentwicklung Bebra GmbH

Bebra

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 14.242.236,37 14.653.607,37
Summe Anlagevermögen 14.242.241,37 14.653.612,37
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 10.263,57 10.263,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 545.194,73 541.492,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.594,57 238.813,37
Summe Umlaufvermögen 573.052,87 790.569,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.866,43 6.550,56
Bilanzsumme Aktiva 14.822.160,67 15.450.732,23

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
- Gezeichnetes Kapital: 200.000,00 (Vj: 200.000,00)
II. Kapitalrücklage 319.407,00 319.407,00
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -219.590,98 -300.020,24
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -142.482,96 80.434,05
Summe Eigenkapital 157.333,06 299.820,81
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 2.434.982,92 2.525.595,58
C. Rückstellungen 22.310,40 23.372,40
D. Verbindlichkeiten 12.207.534,29 12.601.943,44
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 828.265,33 (Vj: 789.164,87)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 11.379.268,96 (Vj: 11.812.778,57)
Bilanzsumme Passiva 14.822.160,67 15.450.732,23

Anhang

Vorbemerkung

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang ausgewiesen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Stadtentwicklung Bebra GmbH, Bebra, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Amtsgericht Bad Hersfeld unter der Nummer HRB 2406 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, ohne die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Zugängen von abnutzbaren Vermögensgegenständen wird die Abschreibung pro rata temporis verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 netto werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die unter den Vorräten erfassten zum Verkauf bestimmten Grundstücke sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, unter Berücksichtigung von in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen ein aktiver Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem Wahlrecht der Aktivierung dieser Steuerentlastung in Einklang mit § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet hauptsächlich Gutschriften der Stadt Bebra.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei der passivierten Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde wegen Unwesentlichkeit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer Berücksichtigung künftiger Kostenänderungen und einer Abzinsung der Verpflichtung abgesehen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Erläuterungen zur Bilanz

In den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten Forderungen aus Steuern in Höhe von EUR 47.350,51 (i. Vj. EUR 5.095,51) enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 18,5).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 406 durch Buchgrundschuld und durch Bürgschaften der Stadt Bebra in Höhe von T€ 13.210 besichert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 2.366,64 (i. Vj. EUR 14.430,17).

Verbindlichkeiten

Stand Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
31.12.2023 bis 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Gesamt 12.207.534,29 828.265,33 11.379.268,96 9.534.614,93
Vorjahr (12.601.943,44) (789.164,87) (11.812.778,57) (10.012.966,26)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

2023 2022
TEUR TEUR
14,60 17,20

Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen  

Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Arbeiteranzahl im Geschäftsjahr:

2023 2022
Angestellte 4,00 4,00
Geschäftsführer 1,00 1,00

Bebra, 13. Dezember 2024

Stadtentwicklung Bebra GmbH

Stefan Pruschwitz

Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Stadtentwicklung Bebra GmbH, Bebra

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwicklung Bebra GmbH, Bebra, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwicklung Bebra GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Kassel, den 13. Dezember 2024

Strecker Berger + Partner mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwälte

Marco Schumacher Heiner Eggert

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Stadtentwicklung Bebra GmbH, Bebra, wurde am 28. Januar 2025 festgestellt.

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