Beteiligungsgesellschaften
Wolf GmbH
Am Lindenhof 40, 04626 Schmölln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Schmidt seit 20.5.2025 | Prokura |
Bernhard Oeller seit 21.2.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reinhard Wolf GmbH & Co.KGSchwandorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Branchenentwicklung und gesetzliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Trotz den Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie, erholte sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Corona-Krisenjahr. Gemäß dem Statistischen Bundesamt ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent gestiegen. Branchenentwicklung Der seit Jahren anhaltende Verdrängungsmarkt, hat sich auch in 2021 so fortgesetzt. Zwar konnte der Gesamtumsatz der Ernährungsindustrie im Vergleich zu 2020 (185,3 Mrd. Euro) um 0,5% leicht gesteigert werden (2021: 186,3 Mrd. Euro), dies ist jedoch auf die Preiserhöhung am Regal zurückzuführen. Die reale Umsatzentwicklung lag in 2021 um 1,7% unter dem Vorjahr. Die Konsumenten haben demnach sofort auf die Preisanpassung reagiert und weniger in den Warenkorb gelegt. Die Unternehmen der Ernährungs- und im speziellen der Fleischwarenindustrie müssen nach wie vor enorm kostensensibel agieren, um keine Mengen- sowie Umsatzeinbrüche zu erleiden. Gesetzliche Rahmenbedingungen Auch von Seiten des Gesetzgebers werden immer umfangreichere Anforderungen an die Lebensmittelhersteller gestellt. Mit dem in 2020 auf den Weg gebrachten Verbot für Werkverträge/Arbeitnehmerüberlassungsverträge in der Fleischindustrie (Arbeitsschutzkontrollgesetz) stehen die betroffenen Unternehmen vor einer komplexen Umstrukturierung ihrer Personalstruktur. Ebenso führen die gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen des Mindestlohns zu spürbar steigenden Personalkosten. B. Geschäftsgrundlagen und -tätigkeit Geschäftsmodell Die WOLF Firmengruppe ist als Hersteller Thüringer und Bayerischer Spezialitäten, regionaler Markt- und Markenführer in Thüringen und einer der wichtigsten Anbieter in Bayern und Sachsen. Das in vierter Generation geführte Familienunternehmen ist in Bedientheken und dem Selbstbedienungs-Sortiment (SB-Sortiment) des Lebensmitteleinzelhandels gut vertreten. Mitarbeiter Die Reinhard Wolf GmbH & Co. KG (Konzern) beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 an ihren Standorten 1.320 Mitarbeiter (Stand: 31. Dezember 2021). Standorte Zur WOLF Firmengruppe gehören die Produktionsstandorte Schwandorf, Schmölln, Nürnberg und Burglengenfeld. C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage weiterhin stabil Die Bilanzsumme liegt bei 76,1 Mio. Euro und somit leicht unter dem Vorjahreswert. a) Anlagevermögen Die Sachanlagen liegen mit 41,8 Mio. Euro über Vorjahresniveau (2020: 40,9 Mio. Euro). Die Sachanlagenintensität befindet sich mit 54,9% ebenfalls leicht über Vorjahr (2020: 52,3 %). Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Immobilie in Nürnberg inkl. des im Bau befindlichen Neubaus an ein nahestehendes Unternehmen veräußert. b) Vorräte Die Vorräte liegen bei 18,3 Mio. Euro und damit leicht über dem Vorjahresniveau (17,4 Mio. Euro). c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen bei 14,1 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sinken diese um 5,2 Mio. Euro. Dies resultiert aus einer Ausweitung der Factoringlinien. d) Liquide Mittel Die liquiden Mittel liegen bei 1,2 Mio. EUR und damit über dem Bestand des Vorjahres (0,1 Mio. Euro). Finanzlage weiterhin stabil a) Eigenkapital Das Eigenkapital liegt mit 25,1 Mio. EUR leicht über dem Vorjahreswert (24,2 Mio. EUR). Die BayBG beteiligte sich im Oktober 2017 in Höhe von 3,5 Mio. als stille Gesellschafterin. Da diese nicht am Verlust teilnimmt, erfolgt der Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote beträgt (inkl. der stillen Gesellschafterin) 37,6% (Vorjahr: 35,4 %). b) Finanzierungsstruktur Durch den Beitritt der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH als stille Gesellschafterin in 2017 sowie den in 2021 geschlossenen Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren konnte der Finanzierungsbedarf des Konzerns auf mittelfristige Sicht stabil und ausreichend strukturiert werden. c) Rückstellungen/Verbindlichkeiten Die Rückstellungen betragen 11,1 Mio. Euro im Vergleich zu 12,5 Mio. Euro im Vorjahr. Die Rückstellungen, im Wesentlichen handelt es sich um Rückstellungen für Personal, Instandhaltungskosten und Pensionen, steigen insbesondere im Bereich der Steuerrückstellungen an, reduzieren sich jedoch deutlich im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Im Wesentlichen beruht die Reduzierung auf im Vergleich zum Vorjahr geringer abzugrenzenden Bonirückvergütungen sowie geringeren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten (inkl. der stillen Gesellschafterin) betragen 38,9 Mio. Euro und liegen deutlich unter Vorjahresniveau (40,7 Mio. Euro). Hauptursache ist die Reduzierung auf die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 5,0 Mio. Euro. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 16,0 Mio. Euro mittelfristig. Wesentliche Teile der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unterliegen Covenant-Regelungen. Im Geschäftsjahr 2021 konnte ein Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit i. H. v. 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 22,8 Mio. Euro) erzielt werden. Die Finanzlage des Konzerns ist insgesamt als stabil anzusehen. Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden in 2021 planmäßig getilgt. Durch den Beitritt der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH als stille Gesellschafterin und den neu strukturierten Konsortialkreditvertrag im März 2021, konnte die mittelfristige Finanzstabilität sichergestellt werden. Ertragslage leicht rückläufig Die Betriebsleistung (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und sonstige betriebliche Erträge) liegt bei 272,6 Mio. Euro und damit um 24,8 Mio. Euro unter dem Vorjahrswert von 297,4 Mio. Euro. In 2021 lag der ISN-Index im Durchschnitt bei 1,34 Euro/Kg und damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (1,58 Euro/Kg). Der Materialaufwand inkl. Fremdleistungen betrug im Geschäftsjahr 2021 161,8 Mio. Euro im Vergleich zu 197,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutliche Rückgang resultiert aus dem Werkvertragsverbot/Verbot der Arbeitnehmerüberlassung für die Fleischindustrie. Die Materialquote im Verhältnis zu den Umsatzerlösen lag deutlich unter Vorjahr (60,2% zu 66,3%) was ebenfalls im Wesentlichen auf das Werkvertragsverbot zurückzuführen ist. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021 liegt bei 49,1 Mio. Euro und somit 12,4 Mio. Euro über dem Vorjahr. Diese Veränderung resultiert aus der Übernahme der Werkvertragsmitarbeiter und den gesetzlichen Mindestlohnanpassungen. Die Abschreibungen betragen - unverändert zum Vorjahr - 6,0 Mio. Euro. Die Quote im Verhältnis zu den Umsatzerlösen liegt als Folge des Umsatzrückganges mit 2,2% über Vorjahr (2,0%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 47,4 Mio. Euro und liegen damit ebenfalls über Vorjahr (43,0 Mio. Euro). Als wesentlicher Grund lassen sich hier Maßnahmen (Errichtung und Betrieben eigener Teststationen, erhöhter Reinigungszyklus sowie Umbauten in den öffentlichen Betriebsbereichen) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nennen. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro), das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) betrug 14,1 Mio. Euro (Vorjahr: 20,4 Mio. Euro). Das erzielte Ergebnis (Konzernjahresüberschuss) i. H. v. 5,7 Mio. Euro ist als zufriedenstellend anzusehen. Die im Vorjahr getroffene Prognose hinsichtlich der rückläufigen Umsätze ist eingetreten. Die Margenentwicklung war jedoch leicht schlechter als angenommen. In Verbindung mit den nochmals gestiegenen Kosten im Zusammenhang von Corona-Präventionsmaßnahmen, fiel das Jahresergebnis 2021 etwas schlechter aus als prognostiziert. Hiervon sind auch EBIT und EBITDA betroffen. Das - wie erwartet - deutlich bessere Finanzergebnis konnte diese Effekte nicht kompensieren. D. Nachtragsbericht Bezüglich des Russland-Ukraine Konflikts, verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Prognoseberichterstattung. E. Risikobericht Qualitätsmanagement Ein latentes, allerdings nicht kalkulierbares Risiko von Betrieben der Lebensmittelbranche insgesamt besteht in potenziellen Lebensmittelskandalen und eventuell damit einhergehenden Umsatzeinbrüchen. Diesem Risiko begegnet die WOLF Firmengruppe mit einem umfangreichen Qualitätsmanagementsystem. Alle Betriebsteile sind national und international zertifiziert - sowohl nach dem International Food Standard (IFS) als auch dem QS-Zertifikat für Produktqualität und Lebensmittelsicherheit. Einkaufspreisentwicklung / Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel Durch die mittlerweile auch in der Fleischindustrie vorherrschende globale Vernetzung sind Preisschwankungen im Bereich der wichtigsten Rohstoffe sehr volatil und unvorhersehbar geworden. Die Auswirkungen am ausländischen Rohstoffmarkt können durchaus auf die Einkaufspreisentwicklung in Deutschland durchgreifen. Dieses Beschaffungspreisrisiko kann in der margenschwachen Fleischindustrie sehr schnell zu Verlusten führen. Denn eine kongruente Absatzpreisanpassung ist aufgrund der starken Marktposition der Lebensmitteleinzelhändler und Discounter oftmals nur sehr zeitversetzt oder auch gar nicht möglich. Darüber hinaus setzt sich die Konzentrierung im Lebensmitteleinzelhandel weiter fort, was nach wie vor dafür sorgt, dass die Marktmacht der Handelsunternehmen tendenziell weiter zunimmt. Die WOLF Firmengruppe steuert hier mit Preisgleitklauseln und gezielter antizyklischer Bevorratung außerhalb der typischen, saisonal bedingten, Preisentwicklungen entgegen. Wandel der Ernährungsgewohnheiten Der Fleisch Pro-Kopf-Verzehr in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Dieser Trend setzt sich auch in 2021 fort. Wurden von deutschen Konsumenten in 2020 noch 57,33 kg Fleisch pro Person verzehrt, sind es in 2021 nur noch 55,0 kg. Kostendruck Kostendruck entsteht nicht nur im Bereich der Rohstoffe, sondern auch durch Personal- (Mindestlohn, Verbot von Werkverträgen bzw. Arbeitnehmerüberlassungsverträgen in der Fleischwirtschaft) und Energieaufwendungen (Strom, Gas, Diesel). Der Kostendruck wird durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine noch verstärkt. Da die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren sehr energieintensiv ist, plant die WOLF Firmengruppe ihre Prozesse so energie- und umweltschonend wie möglich. Dies wird durch den Einsatz eines zertifizierten Energiemanagement-System unterstützt. Gesetzliche Anforderungen Die Lebensmittelindustrie generell und im speziellen die fleischverarbeitende Industrie steht immerwährend im Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Wir als WOLF Firmengruppe sind uns unserer Verpflichtung als systemrelevanter Versorgungsbetrieb bewusst und verfolgen diese Diskussionen tagesaktuell und aufmerksam. Neue Vorschriften in den Kernbereichen Hygiene, Arbeitnehmerschutz, Werkvertragswesen, Mindestlohn und Arbeitnehmerüberlassung können so umgehend umgesetzt und die weitere Lieferfähigkeit sichergestellt werden. F. Chancen sowie Prognose Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den folgenden Geschäftsjahren Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten trüben sich leicht ein. Die Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2022 einen preisbereinigten Anstieg des BIP um 2,2 Prozent. Die Prognose für die Inflationsrate liegt bei 6,1 Prozent. Die Konsumenten werden die benötigten Nahrungsmittel auch in 2022 sehr selektiv und bewusster nachfragen. Convenience Mit der verstärkten Fokussierung und dem Ausbau des Bereichs Convenience baut die WOLF Firmengruppe dieses Standbein weiter aus. Seit Ende 2020 wird am Standort Nürnberg umfangreich in neue Flächen und Technologien im Bereich der Convenience-Produkte investiert. Hierdurch können Produktions- sowie Logistikprozesse effizienter und wirtschaftlicher gestaltet werden um möglichst zeitnah verifizierte und nachhaltige Trends bedienen zu können. Prognose Seit Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Auch in Deutschland wird dies aller Voraussicht nach zu deutlichen Einschnitten im Wirtschaftsleben führen. Im Allgemeinen ist demnach mit einer spürbaren Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu rechnen. Die Ukraine liefert große Anteile an Getreide für die Futtermittelherstellung. Bleiben diese Lieferungen aus, verteuert sich Futtermittel in Europa spürbar und führt darüber hinaus vermutlich zu einer stark reduzierten Aufstallung. Das geringere Angebot an Schlachtvieh, wird den Einkaufspreis zusätzlich belasten. Bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2022 wird für die WOLF-Gruppe entscheidend sein, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt der Lebensmitteleinzelhandel und der Discount bereit sind, nötige Preiserhöhungen umzusetzen. Durch die wechselseitigen Sanktionierungen der westlichen Länder und Russland, könnten sich für 2022 dramatische Entwicklungen auf dem Gasmarkt abzeichnen. Die WOLF-Gruppe ist sich ihrer Stellung als systemrelevantes Nahrungsmittelunternehmen bewusst und setzt bereits erste Notfallmaßnahmen zur Substitution von Gas innerhalb der Produktionsprozesse um. Die durch den Krieg noch verstärkte Inflation und Teuerung von insbesondere Energieträgern, wird auch bei Vorlieferanten und Dienstleistern zu erhöhten Verkaufspreisen führen. Die WOLF-Gruppe sieht sich demnach in 2022 mit deutlich ansteigenden Sachkosten auf nahezu allen Ebenen konfrontiert. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entwicklungen, gehen wir davon aus, dass sich die abgesetzte Menge sowie die Marge in 2022 im Vergleich zum Vorjahr etwas verschlechtert. Auch rechnen wir mit gestiegenen Sach- und Personalkosten. Für das Wirtschaftsjahr 2022 geht die Geschäftsleitung der WOLF-Gruppe davon aus, dass sich sowohl EBIT, EBITDA und Jahresergebnis im Vergleich zu 2021 deutlich reduzieren werden.
Schwandorf, den 29. Juli 2022 Reinhard Wolf GmbH & Co. KG gez. Christian Wolf BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021REINHARD WOLF GMBH & CO. KG, SCHWANDORFAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021A. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Reinhard Wolf GmbH & Co. KG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gliederung und Bewertung erfolgten nach den für große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Dem Konzernabschluss liegt die in § 297 Abs. 3 HGB vorgeschriebene Einheitstheorie zu Grunde. Folgende Konzernunternehmen erfüllen die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. des § 264 b HGB und sind daher von der Verpflichtung befreit, einen Anhang gemäß §§ 284-288 HGB und einen Lagebericht gemäß § 289 HGB aufzustellen und den Jahresabschluss offen zu legen: Reinhard Wolf GmbH & Co. KG, Schwandorf, Wolf GmbH, Schwandorf, Wolf GmbH, Schmölln, Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf, Wolf Nürnberger Bratwurst GmbH, Nürnberg, Forster Convenience Food GmbH, Burglengenfeld, Wolf Holding GmbH, Schwandorf. Die Reinhard Wolf GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwandorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRA 1775 eingetragen. B. Darstellungsstetigkeit Die Darstellungsmethoden in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten. C. Vergleichbarkeit mit Vorjahr Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist grundsätzlich gegeben. D. Konsolidierung 1. Konsolidierungskreis/Anteilsbesitz In den Konzernabschluss sind neben der Reinhard Wolf GmbH & Co. KG sieben inländische Tochtergesellschaften im Rahmen einer Vollkonsolidierung einbezogen. Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Der Konsolidierungskreis ist unverändert zum Vorjahr. 2. Konsolidierungsgrundsätze Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei allen einbezogenen Unternehmen einheitlich angewendet worden. Die Kapitalkonsolidierung hat grundsätzlich gemäß § 301 Abs. 1 und Abs. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital - bewertet mit dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zum Zeitpunkt an dem das Unternehmen zum Tochterunternehmen geworden ist - zu erfolgen. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Entsteht der verbleibende Unterschiedsbetrag auf der Passivseite, so ist dieser unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital auszuweisen. Die bisherigen vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgten Kapitalkonsolidierungen werden gemäß § 301 Abs. 1 HGB (a.F. Fassung bis 29. Mai 2009) nach der Buchwertmethode abgebildet. Demnach werden die Unterschiedsbeträge bei der Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode ermittelt. Die Verrechnung des Wertansatzes der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Eigenkapital der Unternehmen erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB (a.F. Fassung bis 29. Mai 2009) auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Aktive Unterschiedsbeträge werden gemäß § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB (a.F. Fassung bis 29. Mai 2009) den ihnen zugrundeliegenden Vermögensgegenständen zugeordnet und entsprechend fortgeführt. Ein nach der Zuschreibung verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB (a.F. Fassung bis 29. Mai 2009) ausgewiesen. Die bei den vollkonsolidierten Gesellschaften ermittelten passiven Unterschiedsbeträge sind technisch bedingt und demnach erfolgsneutral aufgrund ihres Eigenkapitalcharakters unter den Rücklagen des Konzerns ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Umsätze, Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Unternehmen sind eliminiert worden. Zwischengewinne wurden eliminiert, soweit sie von Bedeutung waren. 3. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss sowie alle in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse sind in Euro aufgestellt. E. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierungsmethoden Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB Anwendung. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, erstellt. Gliederung Die Gliederung der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den § 266 HGB und § 275 HGB, wobei für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Ansatzwahlrechte Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 2. Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften §§ 252-256a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen ein bis fünfzehn Jahren) bewertet. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger bzw. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Anwendung der linearen Methode bzw. in früheren Geschäftsjahren bzw. bei Anschaffungen im Zeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 teilweise unter Anwendung der degressiven Methode. Geringwertige Anlagegüter wurden in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und entsprechend zeitanteilig abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung der niedrigeren beizulegenden Werte bzw. zu Festwerten bilanziert. Unfertige Erzeugnisse werden nach dem Grad der Fertigung bewertet und entsprechen den Vorschriften des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie aktivierungspflichtige und Teile der aktivierbaren Gemeinkosten. Unter Beachtung des Niederstwertprinzips wurden Abschläge auf niedrigere Börsen- und Marktpreise bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen. Die Bewertung der wesentlichsten Rohstoffe erfolgte mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag (Markt- oder letzter Einkaufspreis), auf alle übrigen Rohstoffe sowie allen Hilfs- und Betriebsstoffen wird ein pauschaler Bewertungsabschlag von 3,5% vorgenommen. Von den Forderungen sind für erkennbare Risiken Einzelwertberichtigungen sowie bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für das allgemeine Kreditrisiko pauschal ermittelte Wertberichtigungen abgesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind mit den Nominalwerten aktiviert. Soweit notwendig, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen. RECHNUNGSABRENZUNGSPOSTEN Unter den aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden abgegrenzte Vorauszahlungen ausgewiesen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung werden die den Rückstellungsbetrag übersteigenden Aktivwerte des Deckungsvermögens ausgewiesen. EIGENKAPITAL Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen. RÜCKSTELLUNGEN Pensionsrückstellungen sind entsprechend Sachverständigengutachten angesetzt. Die Berechnung der Dotierung der Rückstellungen erfolgte unter Anwendung des Teilwertverfahrens. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G sowie ein Dynamisierungssatz in Höhe von 2% zu Grunde. Die Bewertung erfolgte zum 31. Dezember 2021 mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,87% (Vorjahr: 2,31%). Der Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 HGB zwischen der Bewertung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen 7 Jahre beträgt TEUR 244 (Vorjahr: TEUR 338). Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen bzw. Nennwerten ausgewiesen. F. Erläuterung einzelner Jahresabschlussposten 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
2. Aktivische Unterschiedsbeträge Aufgrund der Einbringung der Anteile an der Wolf Beteiligungs GmbH & Co. KG und Fortführung der Konsolidierungen des Konzerns der Wolf Beteiligungs GmbH & Co. KG wurden die aktiven Unterschiedsbeträge übernommen und entsprechend fortentwickelt. Hierdurch wurden, sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebende, aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von EUR 587.572,26 den Grundstücken zugeordnet. Aufgrund der Veräußerung des Grundstücks der Immobilie am Standort Nürnberg ist der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckte Mehrwert in Höhe von TEUR 588 erfolgswirksam abgegangen. Die dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordneten aktiven Unterschiedsbeträgen wurden planmäßig über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag sind die Geschäft- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung vollständig abgeschrieben. 3. Passivische Unterschiedsbeträge Aufgrund der Einbringung der Anteile an der Wolf Beteiligungs GmbH & Co. KG und Fortführung der Konsolidierungen des Konzerns der Wolf Beteiligungs GmbH & Co. KG wurden die passiven Unterschiedsbeträge übernommen und entsprechend fortentwickelt. Die passivischen Unterschiedsbeträge in Höhe von EUR 1.425.721,82 (Vorjahr: EUR 1.425.721,82) sind technisch bedingt und wurden auf Grund ihres Eigenkapital-Charakters den Rücklagen zugewiesen. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 5.202,26 (Vorjahr: EUR 5.202,26) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. 5. Forderungen gegen Gesellschafter In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 1.106.092,90 (Vorjahr: EUR 2.204.478,74) ausgewiesen. 6. Latente Steuerabgrenzung Die aktive latente Steuerabgrenzung beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 240.200,00 (Vorjahr: EUR 273.500,00), die passive latente Steuerabgrenzung EUR -1.179.000,00 (Vorjahr: EUR -1.119.455,06). Der Konzern übt das Wahlrecht zur Verrechnung der aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern aus. Demnach wurde insgesamt eine passive latente Steuerabgrenzung in Höhe von EUR -938.800,00 (Vorjahr: EUR -845.955,06) ausgewiesen.
Für auf zwischen Handels- und Steuerbilanz abweichenden Wertansätzen wurden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 240.200,00 (Vorjahr: EUR 273.500,00) sowie passive latente Steuern in Höhe von EUR -1.179.000,00 (Vorjahr: EUR -1.027.500,00) gebildet. Zum 31. Dezember 2021 wurde die passive latente Steuerabgrenzung im Sinne von § 306 HGB auf Konsolidierungsmaßnahmen aufgelöst (Vorjahr: EUR -91.955,06). Die Bewertung der latenten Steuerabgrenzung erfolgte auf Ebene des § 274 HGB mit einem Steuersatz von 13,79% (Vorjahr: 13,79%), welcher dem Gewerbesteuersatz im Konzern entspricht. Auf Ebene des § 306 HGB wurde im Vorjahr für die latente Steuerabgrenzung ein Steuersatz von 15,65% herangezogen. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist insgesamt ein latenter Steueraufwand in Höhe von EUR 92.844,94 (Vorjahr: EUR 103.300,00) enthalten. 7. Rückstellungen Bei den Pensionsrückstellungen beträgt der Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 HGB (Ausschüttungssperre) zwischen der Bewertung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen 7 Jahre TEUR 243 (Vorjahr: TEUR 338). Sonstige Rückstellungen umfassen vor allem Personalaufwendungen, Gewährleistungsverpflichtungen, Rückvergütungen, unterlassene Instandhaltung und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2021 bestehen Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen in Höhe von EUR 349.170,00. Der Erfüllungsbetrag aus der Altersteilzeitverpflichtung in Höhe von EUR 253.012,00 wird mit dem Deckungsvermögen aus der Rückdeckungsversicherung für Insolvenzabsicherung in Höhe von EUR 344.064,58 gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet, da diese ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen dient und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt anhand der Berechnung des Versicherers mit dem Aktivwert (fortgeführte Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung). Der den Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtung übersteigende Teil des Aktivwertes in Höhe von EUR 91.052,58 wird zum 31. Dezember 2021 als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die für die zu leistenden Aufstockungsbeträge gebildete Rückstellung in Höhe von EUR 96.158,00 wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. 8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Konzern-Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2021
*) Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten.
*) Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten. 9. Umsatzerlöse Von den Umsatzerlösen entfallen auf:
10. sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 502.491,60 (Vorjahr: EUR 269.279,17), welche im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aus Steuererstattungen für Energie-/Stromsteuer resultieren. 11. sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. 12. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen Die Veränderung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde in Höhe von EUR 86.722,00 (Vorjahr: EUR 105.715,00) im Finanzergebnis sowie in Höhe von EUR 227.822,44 (Vorjahr: EUR 209.098,00) als Personalaufwand erfasst. 13. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung Im GuV-Posten "sonstige betriebliche Erträge" ist ein in der Muttergesellschaft Reinhard Wolf GmbH & Co. KG ausgewiesener Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks Nürnberg inkl. des sich noch im Bau befindlichen Neubaus am Standort Nürnberg an ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von EUR 2.586.380,33 enthalten. Auf Konzernebene erfolgte der Abgang des im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten Mehrwerts des Grundstückes Nürnberg in Höhe von EUR 587.572,26, so dass im Konzernabschluss insgesamt ein Gewinn aus der Veräußerung in Höhe von saldiert EUR 1.998.808,07 ausgewiesen wird. 14. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind keine Erträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 86 (Vorjahr: TEUR 107) enthalten. G. Angaben zur Kapitalflussrechnung Die in der Kapitalflussrechnung angegebenen sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge beinhalten Aufwendungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen ohne Verkaufserlöse in Höhe von TEUR 92. H. Angaben zum Eigenkapitalspiegel Die im Eigenkapitalspiegel ausgewiesenen übrigen Veränderungen enthalten zum 31. Dezember 2021 Umgliederungen von Gesellschaftereinlagen vom Eigenkapital in die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR -1.098. I. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse wie folgt:
Die Sicherung erfolgt durch Stellung von Grundschulden. Eine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird auf Grund der positiven Eigenkapitalausstattung der Wolf Frischdienst Holding GmbH & Co. KG als unwahrscheinlich angesehen. 2. Abschlussprüfungshonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers inklusive seiner verbundenen Unternehmen für Leistungen im Geschäftsjahr betrug TEUR 395 (Vorjahr: TEUR 407). Davon entfielen TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 115) auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 44) auf andere Bestätigungsleistungen, TEUR 147 (Vorjahr: TEUR 200) auf Steuerberatungsleistungen und TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 48) auf sonstige Leistungen. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen in Höhe von TEUR 1.105 (Vorjahr: TEUR 966). Angegeben ist der Jahresbetrag des Geschäftsjahres. Für Folgejahre wird mit Verpflichtungen in ähnlicher Höhe gerechnet. Aus dem am 23. Dezember 2021 mit der Wolf Nürnberg-Immobilien GmbH & Co. KG abgeschlossenen Gewerbemietvertrag betreffend die Immobilie in Nürnberg resultiert eine jährliche Mietverpflichtung in Höhe von TEUR 385. Die Vorteile der Miet- bzw. Leasingverträge zeigen sich insbesondere bei der flexiblen Vertragsdauergestaltung und bei der Schonung der bestehenden Kreditlinien bzw. einer Erhöhung der Liquidität. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Miet- bzw. Leasingverträge könnte es jedoch zu zusätzlichen Kosten kommen. Die in den Konzern einbezogene Tochtergesellschaft Wolf Wurstspezialitäten GmbH hat Factoringverträge abgeschlossen. Durch diese Verträge werden Forderungen der Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf, an den Factor verkauft. Das Forderungsmanagement wird weiterhin von der Wolf Wurstspezialitäten GmbH, Schwandorf, durchgeführt. Zum 31. Dezember 2021 waren Forderungen in Höhe von TEUR 19.568 (Vj.: TEUR 21.378) abgetreten. Durch die Forfaitierung bzw. des Factorings wird insbesondere die Liquidität erhöht und bestehende Bankkreditlinien geschont. 4. Beschäftigte Arbeitnehmer Der Konzern beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 1.283 Arbeitnehmer. Diese teilen sich auf in 1.109 gewerbliche Arbeitnehmer und 174 Angestellte. 5. Organmitglieder Geschäftsführende Komplementärin ist die Reinhard Wolf Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schwandorf. Die Gesellschaft hat ein gezeichnetes Kapital in Höhe von EUR 25.600,00. Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Christian Wolf, Kaufmann. Auf die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde für die Geschäftsführung bzw. für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung in analoger Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Beirats betrugen für das Geschäftsjahr EUR 32.000,00 (Vorjahr: EUR 24.000,00). 6. Ergebnisverwendung gem. § 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB Der Gesellschafterversammlung wird folgende Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens vorgeschlagen:
7. Beziehungen zu nahestehende Personen bzw. Unternehmen Alle wesentlichen Geschäfte zu nahestehenden Personen bzw. Unternehmen des Unternehmens wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich hinsichtlich der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ergeben. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht unter den Abschnitten "D. Nachtragsbericht" sowie "F. Prognose-Bericht sowie Chancen der zukünftigen Entwicklung".
Schwandorf, den 29. Juli 2022 Reinhard
Wolf GmbH & Co. KG
gez. Christian Wolf Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Reinhard Wolf GmbH & Co. KG, Schwandorf: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Reinhard Wolf GmbH & Co. KG, Schwandorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Reinhard Wolf GmbH & Co. KG, Schwandorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 29. Juli 2022 Rödl
& Partner GmbH
gez. Plack, Wirtschaftsprüfer gez. Simon-Kleinort, Wirtschaftsprüferin Der Konzernabschluss wurde am 26. September 2022 von der Gesellschafterversammlung gebilligt. |
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