Calyxo GmbHLiquidiert
Sonnenallee 1A, 06766 Bitterfeld-Wolfen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karsten Bender seit 3.11.2017 | Prokura |
Kerstin Gilke seit 24.2.2017 | Prokura |
Michael Ivo Dr. Bauer seit 29.1.2009 | Geschäftsführer |
Daniel Reinhard Dr. Strecker seit 18.12.2007 | Prokura |
Jochen Dr. Fritsche seit 23.5.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
SOLAR FIELDS LLC | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Calyxo GmbHBitterfeld-WolfenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ zum 31. Dezember 2018AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.07.2018 bis 31.12.2018Calyxo GmbH in InsolvenzBitterfeld-Wolfen
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2018A. Allgemeine Angaben 1. Die Gesellschaft firmiert unter "Calyxo GmbH" und hat ihren Sitz in Bitterfeld-Wolfen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 5008 eingetragen. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 2018 trägt die Gesellschaft den Zusatz "in Insolvenz". 2. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. 3. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. 4. Über das Vermögen der Calyxo GmbH in Insolvenz, Bitterfeld-Wolfen wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Dessau - Roßlau (Geschäftsnummer 2 IN 92/18) am 1. Juli 2018, 10:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Magdeburg bestellt. 5. Für den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergibt sich auf Grund § 155 Abs. 2 InsO i.V.m. § 242 Abs. 1 S. 1 HGB ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018. Der Insolvenzverwalter hat sein insoweit bestehendes Wahlrecht, zum satzungsmäßigen Geschäftsjahr zurückzukehren, ausgeübt. Damit ergibt sich ein weiteres Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018. 6. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Berichtszeitraum ist aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich. 2. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. unter Berücksichtigung von Abwertungen auf den niedrigen beizulegenden Wert. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 72.500,00, im Vorjahr EUR 25.858.286,45, vorgenommen. 3. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für die Berufsgenossenschaft i.H.v. TEUR 93 , Rückstellungen für Gewährleistungen i.H.v. TEUR 48 , für Rückzahlungsverpflichtungen aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 298 sowie für Insolvenzverfahrenskosten i.H.v. TEUR 525 enthalten. 5. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 2018 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von EUR 11.894.603,28 (im Vorjahr EUR 11.894.603,28). D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige Angaben 1. Im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages mit der TS Solar GmbH erfolgte der Übergang der Anstellungsverhältnisse der Arbeitnehmer auf die Erwerberin TS Solar GmbH. Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine weiteren Anstellungsverhältnisse. 2. Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer war Herr Dr.-Ing. Michael Bauer, (Kaufmann), Leipzig bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 1. Juli 2018 an die TS Solar GmbH veräußert und etwaige finanzielle Verpflichtungen gemäß dem Kaufvertrag, insbesondere eine Warenbestellung über TEUR 700 waren mit übergegangen. Der Insolvenzverwalter übt das Wahlrecht nach § 103 InsO dahingehend aus, dass er die Erfüllung weiterer Verträge, insbesondere auch sämtlicher Verträge mit Versorgungsunternehmen, ablehnt bzw. diese zum nächst möglichen Termin kündigt. 3. Im Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 1. Juli bis 30. Dezember waren als Beirat bestellt:
Die Mitglieder des Beirates erhalten keine Vergütung. 4. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 2018 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.
Magdeburg, 14. April 2022 gez. Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Calyxo GmbH in Insolvenz, Bitterfeld-Wolfen Entwicklung des Anlagevermögens für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018Vorbemerkungen Durch Beschluss vom 10. April 2018 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau gemäß §§21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, 2. Alt, 22 Abs. 2 InsO unter meiner gleichzeitigen Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Der Anordnung der vorläufigen Verwaltung liegt ein (Eigen-)Antrag des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers der Schuldnerin, Herrn Dr.-Ing. Michael Bauer, vom 6. April 2018, beim Amtsgericht Dessau-Roßlau am gleichen Tag eingegangen, zugrunde. Der Geschäftsführer begründete den Insolvenzantrag mit der Zahlungsunfähigkeit der Kapitalgesellschaft. Am 1. Juli 2018, 10:00 Uhr, wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau (Geschäftsnummer 2 IN 162/12) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calyxo GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Magdeburg, bestellt. Allgemeine Unternehmensangaben und wirtschaftliche Entwicklung Die Liquiditätslage der Gesellschaft stellte sich Ende des 1. Quartals 2018 als äußerst kritisch dar. Basierend auf bestehende Finanzierungszusagen forderte der Geschäftsführer Herr Dr.-Ing. Bauer entsprechende Finanzmittel bei der (Haupt-)Gesellschafterin SOLAR FIELDS LLC. ab. Eine noch auf den 20. März 2018 datierte Finanzierungsvereinbarung wurde ohne weitere Begründung am 4. April 2018 wieder zurückgenommen. Mangels anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten drohte der Schuldnerin somit die Zahlungsunfähigkeit. Herr Dr.-Ing. Bauer sah daher keine andere Möglichkeit mehr, als am 6. April 2018 beim Amtsgericht Dessau-Roßlau einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der von ihm vertretenen Calyxo GmbH zu stellen. Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung mit Chancen und Risiken Die Schuldnerin führte den Geschäftsbetrieb bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort. Eine dauerhafte Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unter Erhalt des Unternehmensträgers kam jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht. So war abzusehen, dass insbesondere die Liquiditätslage der Schuldnerin eine Vorfinanzierung der Kosten für den Bezug von Material sowie der Personalkosten im eröffneten Verfahren nicht zulassen würde. Die wesentlichen Vermögensgegenstände der Schuldnerin konnten in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss bereits mit notariellem Kaufvertrag vom 2. Juli 2018 der Notarin Christine Albert, Halle (Saale)] im Wege einer sogenannten übertragenden Sanierung an die TS Solar GmbH veräußert werden. Der Gesamtkaufpreis für die Immateriellen Vermögenswerte sowie das bewegliche Anlagevermögen der Schuldnerin betrug 2.000.000,00 €. Von diesem Kaufpreis konnte bereits ein Teilbetrag in Höhe von 1.000.000,00 € von der Insolvenzmasse vereinnahmt werden. Der Restkaufpreis in Höhe von 1.000.000,00 € war bis spätestens zum 2. Juli 2019 zahlbar. Für die Erfüllung des ausstehenden Kaufpreisforderung hat sich die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg, gegenüber der Masse mit einer Zahlungsbürgschaft verbürgt. Hinsichtlich des Vorratsvermögens wurde mit der Erwerberin in dem Unternehmenskaufvertrag eine separate Konsignationslagervereinbarung und in Bezug auf die Betriebsimmobilie ein Mietvertrag mit Kaufoption geschlossen. Darüber hinaus beinhaltet der Unternehmenskaufvertrag eine sogenannte "Earn-Out Klausel", die eine Kaufpreiserhöhung für den Fall vorsieht, dass der übertragene Geschäftsbetrieb in den Geschäftsjahren 2018 bis 2021 einen definierten Gewinn erwirtschaftet. Als Übergabestichtag (Closing-Zeitpunkt) wurde vertraglich der 1. Juli 2018 (0:00 Uhr) vereinbart. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin ist seither eingestellt. Für die Zahlung des zweiten Kaufpreisanteils von 1.000.000,00 € wurde mit der TS Solar GmbH eine Nachtragsvereinbarung geschlossen. Demnach sollte ein Betrag von 100.000,00 € bis Ende Juli 2019 und der Restbetrag von 900.000,00 € bis Ende Dezember 2019 gezahlt werden. Der Restbetrag wurde durch eine Restbürgschaft abgesichert. Am 16. Juli 2019 konnte ein Zahlungseingang von 100.000,00 € auf dem Verfahrenskonto verbucht werden. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Aachen vom 16. Dezember 2019 (Geschäfts-Nr.93 IN 248/ 19) wurde zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TS Solar GmbH angeordnet. Am 1. März 2020 ist über das Vermögen der TS Solar GmbH das Insolvenzverfahren (Geschäfts-Nr. 93 IN 248/19) eröffnet worden. Bezüglich des Restkaufpreisanteils von 900.000,00 € habe ich die Zahlungsbürgschaft der Euler Hermes Deutschland in Anspruch genommen. Im Februar 2020 war daraufhin ein Zahlungseingang von 900.000,00 € auf dem Verfahrenskonto zu verzeichnen. Aus dem vorgenanntem Unternehmenskaufvertrag vom 2. Juli 2018 sowie aus dem Mietvertrag zur Betriebsimmobilie bestanden gegenüber der TS Solar GmbH noch Forderungen, welche im dortigen Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldet worden sind. Aufgrund der Abrechnung bestehender Sicherungsrechte konnten jedoch noch Gelder aus Verwertungen zur hiesigen Masse gezogen und der angemeldete Forderungsbetrag gemindert werden. Dieser geminderte Forderungsbetrag ist nunmehr in voller Höhe festgestellt. Ob und in welcher Höhe mit Quotenzahlungen gerechnet werden kann, bleibt abzuwarten. Mit notariellem Kaufvertrag vom 23. April 2020 habe ich das unbewegliche Anlagevermögen der Calyxo GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 2.238.000,00 € an die HW-Immobilien GmbH & Co. KG Ost, Menden, veräußert. Der Kaufpreis ist im April 2020 zur Masse geflossen. Gegenstand des Kaufvertrages war weiterhin der Verkauf der beweglichen Gegenstände der TS Solar GmbH durch den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, an die Sontor GmbH, Thalheim. Zudem wurde auch die Photovoltaikanlage und der Restbestand aus dem Konsignationslager an die HW-Immobilien GmbH & Co. KG veräußert. Der Abschluss des Verfahrens ist derzeit nicht vorhersehbar. Ich gehe davon aus, dass die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO mit einer geringen (quotalen) Befriedigung ihrer Forderungen rechnen können.
Magdeburg, 14. April 2022 gez. Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Calyxo GmbH in Insolvenz, Bitterfeld-Wolfen |
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