MSV
Deutschland GmbH
Waldmohr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2022
EUR |
31.3.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.189,69 |
16.674,19 |
| I.
Sachanlagen |
15.189,69 |
16.674,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.403.075,01 |
7.304.196,37 |
| I.
Vorräte |
1.387.685,46 |
1.566.343,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.775.241,85 |
5.552.752,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.606,32 |
41.487,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
240.147,70 |
185.100,96 |
| Summe
Aktiva |
4.418.264,70 |
7.320.870,56 |
Passiva
|
|
31.3.2022
EUR |
31.3.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
111.565,33 |
276.523,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
226.523,35 |
172.540,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
164.958,02 |
-53.983,32 |
| B.
Rückstellungen |
17.150,00 |
23.369,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.289.549,37 |
7.020.977,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.308.890,34 |
5.737.642,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
980.659,03 |
1.283.335,36 |
| Summe
Passiva |
4.418.264,70 |
7.320.870,56 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im
einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur
Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war
nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenstände und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung des Eigenkapitals, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert
angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EURO 150,00) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Für Wirtschaftgüter zwischen EURO 150,00
und EURO 1.000,00 wurde eine Poolbewertung vorgenommen.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sofern Steuerrückstellungen bilanziert sind
beinhalten diese bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagte Steuern.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt
EURO 1.155.004,20 € (3.874.461,63 €)
davon entfallen auf:
a) Steuern EURO 438.955,68 € (328.242,57 €)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlußstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von 218.508,73 € (529.401,75 €). In der
Bilanz werden diese in der Position Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Waldmohr, den 24.04.2024
gez.
Marcel Marceau Jaques Sobraques,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024
festgestellt.
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