Normag
Minerals GmbH
Bad Homburg
v. d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
932.981,91 |
2.048.588,06 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
397.342,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
800.258,50 |
1.529.540,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.723,41 |
121.705,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
932.983,91 |
2.048.590,06 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
726.674,15 |
651.052,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
451.052,72 |
95.964,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.621,43 |
355.088,66 |
| B.
Rückstellungen |
174.025,66 |
198.610,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.453,44 |
1.193.321,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.453,44 |
1.193.321,01 |
| D.
Passive latente Steuern |
5.830,66 |
5.606,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
932.983,91 |
2.048.590,06 |
Anhang
A.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2015 bis zum
31. Dezem-ber 2015 entspricht den im Dritten
Buch des Handelsgesetzbuches kodifizierten
Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und
Gliederung. Die ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes werden berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wird Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden unverändert angewendet.
B.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen und erfolgen im
Zugangsjahr zeitanteilig. Die Nutzungsdauern für
Anlagen betragen drei Jahre.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in dem beigefügten
Anlagespiegel dargestellt (Anlage zu Anhang).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit
keine Absicherung besteht, sind Einzelrisiken durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Zur Berücksichtigung des
allgemeinen Ausfallsrisikos ist eine pauschale
Wertberichtigung von rund 1 % des
Nettoforderungsbestands unter Berücksichtigung
einzelwertberichtigter Forderungen gebildet.
Forderungen in Fremdwährung werden gem. §
256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet. Bei Fremdwährungsforderungen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr wird insoweit das
Realisations- und Imparitätsprinzip und das
Anschaffungskostenprinzip nicht beachtet.
Die
Sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nominalwert
bilanziert. Die sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus
ausgereichten Darlehen (629 TEUR) sowie aus
Steuerforderungen (45 TEUR).
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie
im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem
Nennwert angesetzt. Bankguthaben in Fremdwährung
werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Passiva
Ausgewiesen ist das
Stammkapital im Nennbetrag von 200.000 EUR.
Die
Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Sie tragen allen erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden gem.
§ 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr wird insoweit das
Realisations- und Imparitätsprinzip und das
Anschaffungskostenprinzip nicht beachtet.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Restlaufzeit
|
Gesamtbetrag
|
|
TEUR
|
TEUR
|
|
< 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
31.12.2015
|
31.12.2014
|
Lieferungen und
Leistungen
|
25
|
0
|
0
|
25
|
501
|
Sonstige
|
|
|
|
|
|
- aus Steuern
|
1
|
0
|
0
|
1
|
159
|
- Übrige
|
0
|
0
|
0
|
0
|
533
|
|
26
|
0
|
0
|
26
|
1.193
|
C.
Sonstige Angaben
Im vorliegenden Jahresabschluss wurden keine
Bewertungseinheiten gebildet.
Geschäftsführung
Kaufmann Wei Cui, Bad Homburg (Taunus)
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe von
Geschäftsführungsbezügen wird aufgrund der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 09. August 2016
Wei Cui
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2016
festgestellt.
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