HR Capital
Management GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.249.216,60 |
77.199.138,32 |
| I.
Sachanlagen |
42.320,48 |
24.878.126,11 |
| II.
Finanzanlagen |
49.206.896,12 |
52.321.012,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
121.567.692,98 |
97.306.379,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.793.555,40 |
76.892.811,32 |
| II.
Wertpapiere |
64.653.247,34 |
9.292.842,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.120.890,24 |
11.120.725,57 |
| Aktiva |
170.816.909,58 |
174.505.518,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
415.495,85 |
415.495,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
115.495,85 |
115.495,85 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
39.000,00 |
45.643,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.362.413,73 |
174.044.378,43 |
| Passiva |
170.816.909,58 |
174.505.518,09 |
9. Anhang
9.1
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der HR Capital
Management GmbH, Dreieich (Offenbach am Main, HRB 34334)
zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die HR Capital Management GmbH hat als
übernehmende Rechtsträgerin mit der HR Beta GmbH
am 28. April 2023 einen Verschmelzungsvertrag
abgeschlossen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung in
das Handelsregister der HR Capital Management GmbH vom
29. November 2023 wirksam. Die HR Capital wurde
durch die Eintragung der Verschmelzung
Gesamtrechtsnachfolgerin der HR Beta GmbH. Im Rahmen der
Gesamtrechtsnachfolge sind alle vertraglichen
Vereinbarungen übergegangen. Der Übergang
erfolgte zu Buchwerten. Eine Einschränkung der
Vergleichbarkeit i.S.d. § 265 Abs. 2 HGB zum
Vorjahr ist weiterhin gegeben. Bei wesentlichen
Änderungen im Zusammenhang mit der Verschmelzung
werden diese im Anhang erläutert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung
eigenen Vermögens, das Eingehen, die
Veräußerung, das Halten und Verwalten von
Unternehmensbeteiligungen aller Art im In- und Ausland, der
Erwerb, die Veräußerung, das Halten und
Verwalten von Grundstücken und grunstücksgleichen
Rechten im In- und Ausland und soweit diese Geschäfte
weder einer Erlaubnis noch einer Lizenz bedürfen noch
einer Aufsicht unterstehen, das Liquiditätsmanagement,
die Vermögenslage und -verwaltung für das
Mutterunternehmen, die SASPO Holding GmbH mit Sitz in
Dreieich und deren verbundenen Unternehmen nebst aller
damit zusammenhängender Geschäfte und
Dienstleistungen.
9.2
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
9.2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
9.2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
9.2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Es erfolgte eine Umgliederung mehrerer Darlehen von
den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in die
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Hinsichtlich der vom Unternehmen gehaltenen
Wertpapiere erfolgte eine Strategiewechsel. Dienten diese
bislang überwiegend als dauerhafte Anlagen, wurde nun
durch unterjährige Depotumschichtungen auf
kurzfristige Geldanlagen umgestellt, weshalb eine
Umgliederung der Wertpapiere aus dem Anlage- in das
Umlaufvermögen erfolgte.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung
für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der
Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten
für die weitere Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
9.2.4
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb
eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage
des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw.
bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in
diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip
i.S.d. §
253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier
beachtet.
9.3
Erläuterungen zur Bilanz
9.3.1
Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2023
ist wie folgt beschlossen worden:
|
Gewinnvortrag
|
01.01.2023
|
|
EUR
|
115.495,85
|
+
|
Jahresüberschuss
|
2023
|
|
EUR
|
-2.919.014,79
|
./.
|
Verlustübernahme
|
|
|
|
2.919.014,79
|
=
|
Bilanzgewinn
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
115.495,85
|
=
|
Vortrag
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
115.495,85
|
9.3.2
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in
Höhe von EUR 170.362.413,73 (Vorjahr:
EUR 174.665.909,71) passivierten Verbindlichkeiten
belaufen sich auf bis zu einem Jahr.
9.4
Erläuterungen zur Gewinn und- Verlustrechnung
9.4.1
Sonstige betriebliche Erträge, sonstige
betriebliche Aufwendungen
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge
und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
außergewöhnliche Erträge in Höhe von
EUR 0,00 bzw. außergewöhnliche Aufwendungen in
Höhe von EUR 8.684,73 in Bezug auf die Verschmelzung
der HR Beta GmbH enthalten.
9.5
Ergänzende Angaben
9.5.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Nikolaus Gormsen,
Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)
· Hans Nolte,
Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)
· Kirsten Rehmann,
Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)
9.5.2
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
9.5.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
· Verbindlichkeiten aus
Verrechnungskonto: EUR 5.841.207,69
· Forderungen aus
Ergebnisabführung: EUR 2.919.014,79
9.5.4
Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a
HGB
Muttergesellschaft
gemäß § 285 Nr. 14a HGB
ist die Fa. SASPO Holding GmbH, An der Trift 65 in 63303
Dreieich, mit 100 % Anteilsbesitz.
· Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag vom 21.04.2006, in
vertraglicher Änderung vom 14.11.2019
· vollzogene Ergebnisabführung
für 2023 in Höhe von EUR 40.705,23
9.5.5
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des
Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf
des Geschäftsjahres
i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die
zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind
nicht zu verzeichnen.
Dreieich, 19.06.2024
Geschäftsführung (SASPO Holding GmbH):
__________________________
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
|