FEMET
GmbH
Schönecken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
247.442,50 |
211.175,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
439,50 |
67,00 |
| II.
Sachanlagen |
245.503,00 |
209.608,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
589.625,40 |
613.573,45 |
| I.
Vorräte |
1.595,00 |
10.760,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.265,34 |
63.716,56 |
| III.
Wertpapiere |
46.606,08 |
39.936,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
491.158,98 |
499.160,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
564,26 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
837.632,16 |
824.748,95 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
573.488,07 |
538.539,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
512.539,38 |
544.384,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.948,69 |
-31.844,70 |
| B.
Rückstellungen |
162.537,79 |
156.271,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.606,30 |
129.938,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
837.632,16 |
824.748,95 |
Anhang
zum Geschäftsjahr
2010/2011
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde
nicht vorgenommen.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet. Sofern
Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese
-soweit erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der
selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkosten
einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden jedoch nicht
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 €
bis 1.000 € wurden in einem Sammelposten erfasst.
Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd
aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens wurde zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten
von weniger als einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war zur Geschäftsführung bestellt:
Herr Stephan Hostert
Qualifitaktionstechniker
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2012 festgestellt.
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