Beteiligungsgesellschaften
Rackl Beteiligungs-GmbHLiquidiert
99310 Dornheim, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rackl Beteiligungs GmbH i. L.DornheimLiquidationszischenabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.06.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangI. Erläuterung der Bilanz 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Liquidationszwischenabschluss der Rackl Beteiligungs-GmbH i.L., Dornheim, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Rückstellungen wurden für alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, gebildet. 2. Mitzugehörigkeitsvermerk (§ 265 Abs. 3 HGB) Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich i. H. v. Euro 23.589,82 gleichzeitig auch um Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. II. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten 1. Größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 HGB bzw. Unterlassen von Angaben gem. § 286 HBG Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB sowie dem Unterlassen von Angaben gem. § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von Herrn Leo Rackl, wohnhaft in 52428 Jülich-Welldorf vorgenommen. 3. Angaben gem.§ 285 Nr. 11a HGB Die Gesellschaft ist als Komplementärin an der Rackl GmbH & Co. KG, Dornheim beteiligt. Eine kapitalmäßige Beteiligung besteht nicht.
Dornheim, den 17. Juni 2011 gez. Leo Rackl Sonstiger BerichtsteilAngabe des Datums der Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB) Der Liquidationszwischenabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde mit Beschluss vom 17. Juni 2011 festgestellt. |
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