Gastrock Handels GmbH i.L.
Weißenhorn
Jahresabschluss zum 9. August 2006
Anhang
zum Geschäftsjahr 01.01.-09.08.2006
Gastrock Handels GmbH i.L.,
Weißenhorn
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42,
III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.- Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteil
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
| 1) |
Die Gliederung der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die
Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
|
| 2) |
In der Bilanz und in der G.u.V.
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
|
| 3) |
Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
|
| 4) |
Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
|
| 5) |
Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
|
| 6) |
Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der
Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
|
| 7) |
Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind
beibehalten worden.
|
| 8) |
Zusätzliche Angaben wegen
der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
|
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
| 1) |
Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
|
| 2) |
Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
|
| 3) |
Rückstellungen sind nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
|
| 4) |
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250
HGB gebildet.
|
| 5) |
Soweit Haftungsverhältnisse
i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang
angegeben.
|
II. Bewertungsmethoden
| 1) |
Die angewandten
Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen
dem nicht entgegen.
|
| 2) |
Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
|
| 3) |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
|
| 4) |
Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
|
| 5) |
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der
betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter 410,00 Euro werden im Zugangsjahr
nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als
Abgang behandelt.
|
| 6) |
Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt.
|
| 7) |
Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
|
| 8) |
Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den
Vorschriften des § 6 a EStG.
|
| 9) |
Die sonstigen
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| 10) |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
|
| 11) |
Die auf den Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
|
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42,
III GmbHG
| 1) |
Die Gesellschaft hatte gegen den
Gesellschafter Herrn Jörg Gastrock
Darlehensforderungen in Höhe von 44.205,81 Euro
(Stand 09.08.2006).
|
| 2) |
Ein gesonderter Bilanzausweis
dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den
"sonstigen Vermögensgegenständen"
enthalten.
|
| 3) |
Die Verzinsung des Darlehens
erfolgte vertragsgemäß mit 6 %.
|
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 g
Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.- Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen
nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB
vorgenommen.
II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit
Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs.
3 EStG) in Höhe von 124.000,00 Euro enthalten.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Liquidator waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die
Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jörg
Gastrock geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Weißenhorn, den 10.
August 2007
Gastrock
Handels GmbH i.L.
Liquidator:
Jörg Gastrock
BILANZ
zum 9. August 2006
Gastrock Handels GmbH i.L.,
Weißenhorn
AKTIVA
|
|
Euro |
Geschäftsjahr
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
| I. Sachanlagen |
|
41.419,00 |
80.579,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
| I. Vorräte |
205.980,00 |
|
34.980,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
351.042,67 |
|
413.237,53 |
- davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Euro 44.993,81 (Euro 46.521,46) |
|
|
|
III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
179.145,83 |
736.168,50 |
294.581,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
630,00 |
19.547,73 |
| |
|
778.217,50 |
842.925,46 |
|
PASSIVA
|
|
|
|
| |
|
Geschäftsjahr
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
|
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Gewinnvortrag |
|
393.427,90 |
396.590,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
|
58.492,16 |
- 3.162,64 |
| B. Sonderposten mit
Rücklageanteil |
|
0,00 |
124.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
|
119.093,00 |
76.517,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
181.639,85 |
223.415,97 |
- davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Euro 181.639,85 (Euro 198.415,97) |
|
|
|
| |
|
778.217,50 |
842.925,46 |
Weißenhorn, den 10.
August 2007
|