Pader-Bini-Land GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
424.024,00 |
477.466,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
336,00 |
| II.
Sachanlagen |
424.024,00 |
477.130,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
502.878,00 |
336.478,63 |
| I.
Vorräte |
3.892,19 |
5.192,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.652,81 |
49.730,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
439.333,00 |
281.555,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.737,60 |
1.706,52 |
| Aktiva |
928.639,60 |
815.651,15 |
Passiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
695.315,60 |
573.468,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
488.468,21 |
284.638,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
181.847,39 |
263.829,58 |
| B.
Rückstellungen |
45.150,00 |
37.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
188.174,00 |
204.532,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
170.274,10 |
133.183,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.899,90 |
71.348,96 |
| Summe
Passiva |
928.639,60 |
815.651,15 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Pader-Bini-Land GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
Pader-Bini-Land GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Paderborn
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Paderborn
|
Register-Nr:
|
HRB 8265
|
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden
aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf betriebliche
Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den
Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum Teil linear,
unbewegliche, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wurden linear abgeschrieben. Von der
degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode
wurde übergegangen, sobald dies zu höheren
Abschreibungen geführt hat.
Die Bewertungsfreiheit für Geringwertige
Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG
bis zu Anschaffungskosten in Höhe von
800,00€ wurde in Anspruch genommen, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein
Abgang unterstellt wird.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
nach dem Niederstwertprinzip bewertet worden.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach
diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2024
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
59,7
|
59,7
|
0,0
|
Summe
|
59,7
|
59,7
|
0,0
|
Forderungen gegen Gesellschaftern bestehen nicht.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2024
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
71,3
|
53,4
|
17,9
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
19,0
|
19,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
97,8
|
97,8
|
0,0
|
Summe
|
188,1
|
170,2
|
17,9
|
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen T€ 170,2 und waren nicht
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 142,6
jährliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 22.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch folgende Person
geführt:
Martina Petter, Kauffrau, Paderborn
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach
Ende des Geschäftsjahres nicht
eingetreten.
Paderborn, den
06.03.2025
gez.
Martina Petter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025
festgestellt.
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