M. Bracker
GmbH
Erlensee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.195,00 |
59.006,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
334,50 |
2.348,50 |
| II.
Sachanlagen |
43.860,50 |
56.657,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
832.389,43 |
839.485,94 |
| I.
Vorräte |
149.945,72 |
169.324,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.123,29 |
182.862,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
572.320,42 |
487.298,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
876.584,43 |
898.491,94 |
Passiva
|
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31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.251,14 |
89.571,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
127.822,97 |
127.822,97 |
| II.
Gewinnrücklagen |
76.693,78 |
76.693,78 |
| III.
Verlustvortrag |
114.945,61 |
92.069,61 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.320,00 |
22.876,00 |
| B.
Rückstellungen |
378.951,92 |
371.845,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
409.381,37 |
437.075,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
876.584,43 |
898.491,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der M. Bracker GmbH mit Sitz in
Erlensee (Amtsgericht Hanau, HRB 4118) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für Kapital-
gesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände
(EDV-Software, Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und
5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt
linear. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im
Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode"
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln
zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen 10 Jahre von 2,30% angesetzt.
Zusätzlich wird eine Bewertung mit dem
7-Jahres-Durchschnittszinssatz (1,60%) vorgenommen. Die
aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung
erforderlichen Zuführung wird bis zum 31.12.2024 mit
jährlich 1/15 berücksichtigt (Art.
67 Abs. 1 EGHGB). Der ausstehende
Zuführungsbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag
auf 33.106,00 .
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 409.381,37
(Vorjahr: Euro 437.075,69).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im
Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Art der Verbindlichkeit
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Stand 31.12.2020
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Restlaufzeit bis ein Jahr
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Restlaufzeit über ein Jahr
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Restlaufzeit über fünf Jahre
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Euro
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Euro
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Euro
|
Euro
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aus Lieferungen und
Leistungen
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36.369,59
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36.369,59
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(Vorjahr EUR 42.269,25)
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sonstige
Verbindlichkeiten
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373.011,78
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373.011,78
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(Vorjahr EUR 394.806,44)
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davon aus Steuern
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16.000,89
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16.000,89
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(Vorjahr EUR 23.682,35)
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davon gegenüber
Gesellschafter
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353.500,00
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353.500,00
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(Vorjahr EUR 358.529,53)
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davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
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0,00
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0,00
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(Vorjahr EUR 0,00)
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Summe
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409.381,37
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409.381,37
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(Vorjahr EUR 437.075,69)
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Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 60.000,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen. Diese bestehen aus
Mietverträgen.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Vermerk gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
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Euro
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Ausleihungen
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0,00
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Forderungen
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0,00
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Rückstellungen
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0,00
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Verbindlichkeiten
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353.500,00
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Erlensee, den 24. März 2022
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Dipl. Wirtschafts-Ing.
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Martin Bracker
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2022 festgestellt.
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