Sequentis Medien GmbHLiquidiert

An der Fahrt 4, 55124 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41583
Eingetragen
12.8.2008
Branche
Fernsehveranstalter und Verbreitung von VideoinhaltenErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Die Entwicklung und Umsetzung von zukunftsorientiertem Business-TV und Medienkonzepten für Unternehmen und Marken, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Handelsleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Ute Sidenstein
seit 18.5.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ute Sidenstein
Mainz
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sequentis Medien GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.629,00 2.297,00
I. Sachanlagen 6.629,00 2.297,00
B. Umlaufvermögen 146.021,50 297.256,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.404,86 123.259,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 106.616,64 173.997,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 152.650,50 299.553,43

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 119.263,80 193.963,45
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 94.263,80 168.963,45
B. Rückstellungen 19.133,31 23.387,60
C. Verbindlichkeiten 14.253,39 82.202,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 14.253,39 82.202,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 152.650,50 299.553,43

Anhang


5.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Sequentis Medien GmbH, Mainz (Mainz, HRB 41583) zum 31.12.2018 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Umsetzung von zukunftsorientiertem Business-TV und Medienkonzepten für Unternehmen und Marken, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Handelsleistungen.

5.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

5.2.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

5.2.2 Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2018 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

5.2.3 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

5.3 Erläuterungen zur Bilanz

5.3.1 Eigenkapital

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

  Gewinnvortrag 01.01.2018 EUR 168.963,45
./. Jahresüberschuss 2018 EUR -34.699,65
./. Ausschüttung 2018 EUR -40.000,00
= Bilanzgewinn 31.12.2018 EUR 94.263,80
= Vortrag 31.12.2018 EUR 94.263,80


5.3.2 Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

5.3.3 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 14.253,39 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
14.253,39
(Vorjahr: EUR
82.202,38
)
Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)
Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)


5.4 Ergänzende Angaben

5.4.1 Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Ute Sidenstein, Geschäftsführerin (Einzelvertretungsberechtigt)
Christoph Meyer, Geschäftsführer (Einzelvertretungsberechtigt)


5.4.2 Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 4,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

5.4.3 Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen aus Verrechnungskonto: EUR 4.506,42

                    - intervideo Filmproduktion GmbH
5.4.4 Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

5.4.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 2.658,78.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
- EUR 2.658,78 aus vertraglich laufenden Mietverpflichtungen

Mainz, 18. Dezember 2019

Geschäftsführung:

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2019 festgestellt.

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