Hans
Brummer GmbH
Vogtareuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.269,00 |
29.630,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
68,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.268,00 |
29.562,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.400,19 |
103.809,36 |
| I.
Vorräte |
10.551,00 |
2.551,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.379,12 |
9.422,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.470,07 |
91.835,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
603,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.272,49 |
133.439,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.892,94 |
104.691,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
82.328,35 |
79.127,30 |
| B.
Rückstellungen |
5.123,00 |
6.330,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.256,55 |
22.417,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.256,55 |
22.417,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.272,49 |
133.439,36 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266
Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Die im Folgenden aufgeführten Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung weichen von denen des
Vorjahres ab:
| Positionen des
Vorjahres |
Positionen des
Geschäftsjahres |
Gründe für die
Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
Verbindlichkeiten |
Aktivierungswahlrecht
gem. § 250 (1) S. 2 und (3) HGB a.F. wurde
aufgehoben. Aktivierungsverbot gem. § 250 HGB
n.F. |
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht
vorhanden.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Ford. aus
Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende
Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung liegt nicht vor.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
ist aus der Bilanz ersichtlich.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag bzw.
Verlustvortrag in Höhe von EUR 79.127,30
enthalten.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Sonstige
Angaben
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Ergänzende Angaben
(1) Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Berufsbezeichnung |
Vertretungsbefugnis |
| Brummer |
Hans |
Spengler-/
Dachdeckermeister |
einzelvertretungsbefugt |
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am
26.10.2011 festgestellt.
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