AXXIS Hard- und Software GmbH

Am Park 2, 01731 Kreischa, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 17841
Eingetragen
5.11.1999
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
- Vertrieb von elektronischen und elektrischen Geräten einschließlich Zubehör und Büroeinrichtungen jeglicher Art, -Erstellung von Hard- und Software und deren Vertrieb, - Service, Schulungen und Beratungen

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Kleinert
seit 8.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
Beate Swaton
30.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kreischa
17.500 €
70.00%
Beate Swaton
Dresden
7.500 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AXXIS Hard- und Software GmbH

Kreischa

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

346

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

II. Sachanlagen

346

III. Finanzanlagen

0

B. Umlaufvermögen

99023

I. Vorräte

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6665

III. Wertpapiere

52000

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

40357

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

Summe Aktiva

99369



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

66625

I. Gezeichnetes Kapital

25000

II. Kapitalrücklage

0

III. Gewinnrücklagen

0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

9372

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

32253

B. Rückstellungen

9414

C. Verbindlichkeiten

13197

D. Rechnungsabgrenzungsposten

10132

Summe Passiva

99369

ANHANG

Der Jahresabschluß der Firma AXXIS Hard- und Software GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze:
- Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
- Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt
- Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
- Die Rückstellung für Pensionen wird nach den Vorschriften des §253 Abs.2 HGB (PUC-Methode) berechnet und ergibt sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz Lebensversicherungs AG Berlin zum Bilanzstichtag. Als Berechnungsgrundlage wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte Rechnungszins verwendet. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten sind den Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck entnommen.

Das Anlagevermögen unter A wurde in jährliche Anlagepools eingegliedert.
Die unter B II. ausgewiesenen Forderungen betreffen u.a. Steuervorauszahlungen. Unter B III. handelt es sich um einen Geldmarkfonds, sowie um Tagesgeld, welche der Zinsabschlagssteuer unterliegen.
Die unter B IV. ausgewiesenen Guthaben stimmen mit dem Kassenbuch bzw. den Kontoauszügen des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag überein.

Bei den Rückstellungen unter B handelt es sich um Kosten für die Jahresabschlüsse, sowie um Urlaubs- und Garantierückstellungen. Außerdem um die Rückstellung für eine Pensionszusage für den Geschäftsführer.
Die kalenderjährlichen Supportverträge wurden anteilig unter D abgegrenzt.

Ein Teil der Verbindlichkeiten unter C resultiert u.a. aus offenen (eingereichten, aber noch nicht bezahlten) Reisekostenabrechnungen.

 

Ulrich Kleinert

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