Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 2736
Eingetragen
10.5.1984
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung bzw. das Management von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit einem mitteloder unmittelbaren Immobilienbezug, der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die Durchführung von Projektentwicklungen in allen Immobilien-Assetklassen, die Beratung bei der Finanzierungsstrukturierung sowie Tätigkeiten eines Unternehmens im Sinne von § 34 c und von 34f GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, jegliche Geschäfte vorzunehmen oder Dienstleistungen zu erbringen, die den Gegenstand des Unternehmens mittelbar und unmittelbar fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tilman Dr. Engel
seit 10.1.2022
Geschäftsführer
Roland Friedlein
seit 8.9.2020
Prokura
Henrik Dr. Medla
seit 8.7.2016
Geschäftsführer
Doris Hertel
seit 6.12.2010
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (8)

NameAnteil
39.48%
Dr. H***** M****
14.80%
P******* S*****
7.58%

Gesellschafter

9 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 9 angezeigt

Nürnberg
2.287.800 €
55.80%
H***** M****
857.900 €
20.92%
M****** P*****
340.300 €
8.30%
P******* S*****
310.870 €
7.58%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sontowski & Partner GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

SONTOWSKI & PARTNER GMBH, ERLANGEN

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 27.732.856,39 18.066.173,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.450,82 19.554,32
II. Sachanlagen 3.420.000,22 3.585.948,58
III. Finanzanlagen 24.310.405,35 14.460.670,46
B. UMLAUFVERMÖGEN 33.253.732,25 38.228.111,51
I. Vorräte 0,00 147.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.409.793,42 31.134.432,28
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 843.938,83 6.946.679,23
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 8.313,79 57.027,76
60.994.902,43 56.351.312,63

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 41.523.940,40 41.109.765,20
I. Gezeichnetes Kapital 4.100.000,00 4.100.000,00
II. Kapitalrücklage 1.988.978,00 1.988.978,00
III. Gewinnrücklagen 86.022,00 86.022,00
IV. Gewinnvortrag 33.209.765,20 31.604.368,27
V. Jahresüberschuss 2.139.175,20 3.330.396,93
B. RÜCKSTELLUNGEN 757.697,00 901.514,00
C. VERBINDLICHKEITEN 18.713.265,03 14.340.033,43
- davon aus Steuern: EUR 118.295,16 (Vorjahr: EUR 198.425,00)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 3.488,60 (Vorjahr: EUR 2.839,57)
60.994.902,43 56.351.312,63

SONTOWSKI & PARTNER GMBH, ERLANGEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Eckdaten des Unternehmens

Die Sontowski & Partner GmbH hat ihren Sitz in Erlangen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth (HRB 2736) eingetragen.

2. Generalnorm

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zugrunde.

3. Geschäftszweige

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung bzw. das Management von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit einem mittel- oder unmittelbaren Immobilienbezug, der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die Durchführung von Projektentwicklungen in allen Immobilien-Assetklassen, die Beratung bei der Finanzierungsstrukturierung sowie Tätigkeiten eines Unternehmens im Sinne von § 34c und § 34f GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, jegliche Geschäfte vorzunehmen oder Dienstleistungen zu erbringen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-277 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Bezeichnungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen der Klarheit teilweise an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt.

Bei der Offenlegung wurden die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.

Die Bewertungsmethoden wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bezogen auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, angesetzt.

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 S.1 EGHGB der Beibehaltung der vorgenommenen Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG in Verbindung mit § 254 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Steuerlich bleibt die Übertragung durch Führen eines besonderen Verzeichnisses bestehen (§ 5 Abs. 1 S. 2 u. 3 EStG). Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gebäude wurden linear über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren abgeschrieben.

Technische Anlagen und Maschinen

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 netto werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang im Anlagespiegel gezeigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 18 Jahren. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Zugänge werden im Zugangsjahr zeitanteilig abgeschrieben.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

 sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

sind mit den Anschaffungskosten oder wegen erwarteter dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei zweifelhaften oder mit erkennbaren Risiken behafteten Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihren Nominalwerten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

sind zum Nennwert angesetzt.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

 sind mit dem Nennwert angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

wurden im Berichtsjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) bewertet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Anspruchsberechtigten bis zum Bilanzstichtag gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird dabei, gemäß § 253 Abs. 2 HGB der 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatz von 1,82 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehaltstrends und Fluktuation wurde nicht mit eingerechnet. Rententrends wurden in Höhe von 1,80 % mit eingerechnet.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen bei der Condor Lebensversicherungs-AG, der Allianz Lebensversicherungs-AG und der R+V Lebensversicherung AG abgesichert.

Die verpfändeten Versicherungen bei der Condor Lebensversicherungs-AG, der Allianz Lebensversicherungs-AG und bei der R+V Lebensversicherung AG wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

Die Höhe des Aktivwerts zum 31. Dezember 2023 wurde nach RLH IDW RH FAB 1.021 ermittelt. Es wurde das sogenannte Passivprimat angewendet. Damit werden die Zahlungsströme aus den Versicherungen mit den Berechnungsgrundlagen der Passivseite bewertet. Bei Berechnung mit dem 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes ergibt sich ein Aktivwert i.H.v. EUR 1.016.789 und mit dem 7-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes ergibt sich ein Aktivwert i.H.v. EUR 1.026.793. Somit ergibt sich ein Unterschiedsbetrag i.H.v. EUR 10.004.

Es wurde Deckungsvermögen in Höhe von insgesamt TEUR 1.017 beim Ansatz der Pensionsrückstellungen entsprechend in Abzug gebracht und nur der saldierte Wert ausgewiesen.

Aus der Differenz des verwendeten 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes und des7-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes ergibt sich eine um EUR 14.053 geringere Verpflichtung. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht in dieser Höhe eine Ausschüttungssperre.

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken berücksichtigt.

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Verbindlichkeiten

sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Befreiungsvorschriften gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen und auf die Darstellung eines Anlagegitters wird verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von EUR 118.385,71 (Vj. EUR 70.695,38) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von EUR 1.500.000,00 (Vj. EUR 3.490.000,00) sonstige Forderungen in Form von Ansprüchen aus Gewinnausschüttungen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sind.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 179,80) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

3. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten beinhalten an Dritte verpfändete Bankkonten in Höhe von EUR 219.765,14 (Vj. EUR 163.739,95). Die verpfändeten Bankkonten dienen im Wesentlichen zur Absicherung von künftigen Pensionsverpflichtungen.

4. Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen ergibt sich aus nachfolgendem Pensionsrückstellungsspiegel:

Entwicklung Pensionsrückstellungen
Verpflichtung Deckungsvermögen Pensionsrückstellung
(Sollwert)
EUR EUR EUR
Stand zum 01.01.2023 1.363.834 -1.026.063 337.771
1. Aufwendungen für Altersversorgung, Veränderung Verpflichtungsumfang abzgl. Zinsaufwand zzgl. Zahlungen 39.411 - 39.411
2. Sonstige betriebliche Erträge aus Rückstellungsauflösung 0 - 0
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen
a) Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB 23.744 - 23.744
b) Erträge auf Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 HGB - -17.786 -17.786
4. Übertragungen - - -
5. Zahlungen von Versorgungsleistungen -59.796 - -59.796
6. Zuführungen zum bzw. Entnahme aus dem Deckungsvermögen - 27.060 27.060
Stand zum 31.12.2023 (vor Verteilung Unterschiedsbetrag) 1.367.193 -1.016.789 350.404
7.Verteilung des Unterschiedsbetrages (außerordentliches Ergebnis)
a) Maximalzuführung - - -
b) tatsächliche Zuführung - - -
Stand zum 31.12.2023 (nach Verteilung Unterschiedsbetrag) 1.367.193 -1.016.789 350.404

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 14.053.

5. Verbindlichkeiten

5.1 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 84.300,05 (Vj. EUR 147.585,69) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

5.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.852,88 (Vj. EUR 0,00) enthalten.

5.3 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung

Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 18.713.265,03 (Vj.: EUR 14.340.033,43) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind ohne Besicherung begeben.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

Nachfolgend sind die Wesentlichen bei der Berichtsfirma zum Bilanzstichtag bestehenden angabepflichtigen Haftungsverhältnisse dargestellt.

Die unter a) bis e) dargestellten Haftungsverhältnisse bestehen für verbundene Unternehmen.

Die Sontowski & Partner GmbH geht jeweils nicht von einer Inanspruchnahme aus, da die jeweiligen Gesellschaften auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation in der Lage sind, die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten zu erfüllen.

(a) Betragsmäßig unbeschränkte Kapitaldienstdeckungsgarantie zur Sicherung der Forderungen der Bank aus einem Universalkreditvertrag gegen die S&P OD Objekt 1  GmbH & Co. KG sowie Verpflichtung zur Erbringung von Mezzaninekapital in Höhe von TEUR 4.136, falls keine entsprechenden Verlängerungen bzw. Neuabschlüsse über diesen Betrag bis spätestens 30. März 2024 vorgelegt werden können.

(b) Selbstschuldnerische Bürgschaft zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten bis zu einem Betrag in Höhe von TEUR 5.400 und eine Cost-overrun-Garantie in Höhe von TEUR 2.000 für die S&P OD Objekt 1 GmbH & Co. KG.

An der S&P OD Objekt 1 GmbH & Co. KG ist die Sontowski & Partner GmbH mittelbar zu 99,5 % beteiligt.

(c) Selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag in Höhe von TEUR 400 für die S&P Grund Invest GmbH. An dieser Gesellschaft ist die Sontowski & Partner GmbH unmittelbar zu 100,0 % beteiligt.

(d) Selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag in Höhe von TEUR 4.500 für die BCI Schwandorf GmbH & Co. KG. An dieser Gesellschaft ist die Sontowski & Partner GmbH mittelbar zu 100,0 % beteiligt.

(e) Selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag von TEUR 200 gegenüber dem Käufer des FMZ Candis in Regensburg für dessen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Generalunternehmer. Das FMZ Candis in Regensburg wurde im 2015 durch die S&P Development Objekt 17 GmbH & Co. KG verkauft. Der Rechtsnachfolger der Gesellschaft ist die S&P RD Verwaltungs GmbH. An dieser Gesellschaft ist die Sontowski & Partner GmbH zu 100,0 % mittelbar beteiligt.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den am Bilanzstichtag bestehenden Miet- und Leasingverträgen ergeben sich zukünftig folgende Verpflichtungen:

Jahr TEUR
2024 306
2025 84
2026 66
ab 2027 45

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen.

4. Organmitglieder

Geschäftsführung

Herr Dr. Henrik Medla, Dipl.-Kaufmann

Herr Sven Sontowski, Immobilienfachwirt

Herr Dr. Tilman Engel, Dipl.-Kaufmann

5. Konzernzugehörigkeit

Für den Kreis der verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB bei denen die Sontowski & Partner GmbH Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB ist, erstellt die Sontowski & Partner GmbH einen Konzernabschluss nach HGB.

Die Sontowski & Partner GmbH ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

Der Konzernabschluss der Sontowski & Partner GmbH wird in elektronischer Form beim elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

E. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB

 

Erlangen, 22. März 2024

Dr. Henrik Medla  

Geschäftsführer

Sven Sontowski

Geschäftsführer

Dr. Tilman Engel

Geschäftsführer

Feststellung

Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 durch Beschluss festgestellt.

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