Thome
Vermögensverwaltung GmbH
Dielheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.089.405,64 |
1.042.187,40 |
| I.
Finanzanlagen |
1.089.405,64 |
1.042.187,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
-90.781,03 |
169.929,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
-91.899,07 |
167.800,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.118,04 |
2.128,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
998.624,61 |
1.212.116,78 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
297.293,29 |
427.131,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
272.293,29 |
402.131,97 |
| B.
Rückstellungen |
11.367,00 |
13.367,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
689.964,32 |
771.617,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
998.624,61 |
1.212.116,78 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Offenlegung des Jahresabschlusses werden in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden - soweit erforderlich - durch Erstellung einer
BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert. Gem. Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Ansatz-,
Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit im Jahresabschluss
per 31.12.2010 nicht zu beachten.
Umstände, die zu einer
Erläuterungspflicht gemäß § 264 HGB
führen, liegen nicht vor. In der Gliederung der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung haben sich im Vergleich zum
Vorjahr keine wesentlichen erläuterungspflichtigen
Veränderungen ergeben.
Im einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen
bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und
Finanzanlagen
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden bis 2009 nach der linearen
oder degressiven Methode mit den steuerlich zulässigen
Höchstbeträgen sowie ggf. unter
Berücksichtigung steuerlicher Sonderabschreibungen
vorgenommen. Die niedrigeren Wertansätze werden gem.
Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten und die Abschreibungen
entsprechend fortgeführt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden - soweit
steuerlich zulässig - gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum
Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von
Gegenständen des Anlagevermögens über
dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
ist, wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Soweit erforderlich
wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% Rechnung getragen. Valutaforderungen
bestehen nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Bei den Finanzanlagen wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von EUR 185.019,17 vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben EUR 343.917,40
eine Laufzeit über 1 Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 631.050,35
eine Laufzeit von über 1 Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 471.822,21 enthalten .
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr war zum
Geschäftsführer bestellt:
Hartmut Thome, Kaufmann
Dielheim, 16.05.2013
Hartmut Thome
Dielheim, 16.05.2013
Hartmut Thome
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|