ENTERTAINMENT ONE GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.985,00 |
124.329,00 |
| I.
Sachanlagen |
107.985,00 |
124.329,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
482.655,12 |
332.629,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.764,46 |
39.592,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
334.890,66 |
293.036,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
443,00 |
443,66 |
| Aktiva |
591.083,12 |
457.402,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
384.725,07 |
205.645,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
180.645,77 |
61.952,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
179.079,30 |
118.693,19 |
| B.
Rückstellungen |
77.859,72 |
42.173,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.498,33 |
209.582,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
128.498,33 |
209.582,92 |
| Summe
Passiva |
591.083,12 |
457.402,19 |
Anhang
der ENTERTAINMENT ONE GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht
Gelsenkirchen, Handelsregister Nr. 9224) für das
Geschäftsjahr 2023
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Firma ENTERTAINMENT ONE GmbH, Gelsenkirchen,
(GmbH) hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH ist eine
kleine Gesellschaft im Sinne des HGB und macht insoweit von
etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch.
Das Anlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich
begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert.
Ein außerplanmäßiger
Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens, um die
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 III Satz 3 HGB am
Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich.
Voraussichtlich dauernde Wertminderungen im Sinne des
§ 253 III Satz 3 HGB liegen ebenfalls nicht vor.
Wertaufholungen sind nicht vorgenommen worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.
Die aktive Rechnungsabgrenzung weist Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag aus, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
vollständig einbezahlt worden.
Die Rückstellungen sind gemäß §
249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der
Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der
Bilanz ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
gänzlich eingezahlt.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne
der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.
Auf die Darstellung des Anlagegitters und der
entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach
§ 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Auf die Erläuterung von größeren
Beträgen unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird
gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern waren zum
Bilanzstichtag in Höhe von
TEUR 53,2 auszuweisen.
Auf die Darstellung der Zusammensetzung der
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel)
gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288
HGB verzichtet.
Auf die Darstellung des Gesamtbetrages aller
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren für jeden ausgewiesenen
Verbindlichkeitenposten gemäß § 285 Nr.2
HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren
bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
waren zum Bilanzstichtag nicht auszuweisen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
nach § 275 II HGB.
Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach §
288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht.
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B.
Tätigkeitsgebieten im Sinne des
§ 285 Nr.4 HGB erfolgt daher im Anhang nicht.
Sonstige
Angaben
Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang
geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer (Anzahl in 2023: 14 AN), getrennt nach
Gruppen, wird gemäß § 288 HGB verzichtet.
Die Geschäftsführung ist von Frau Behrendt
im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wahrgenommen worden. Im
Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV HGB
und
§ 288 HGB verwiesen.
Gelsenkirchen, im Jahre 2025
gez.: Bettina Behrendt
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2025
festgestellt.
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