Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9224
Eingetragen
17.12.2007
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterSonstige EntertainmentveranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Eventmanagement, Consulting, Strategie, Konzeption, Planung und Durchführung von Veranstaltungen.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Bettina Behrendt
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bettina Behrendt
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ENTERTAINMENT ONE GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 107.985,00 124.329,00
I. Sachanlagen 107.985,00 124.329,00
B. Umlaufvermögen 482.655,12 332.629,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.764,46 39.592,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 334.890,66 293.036,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 443,00 443,66
Aktiva 591.083,12 457.402,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 384.725,07 205.645,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 180.645,77 61.952,58
III. Jahresüberschuss 179.079,30 118.693,19
B. Rückstellungen 77.859,72 42.173,50
C. Verbindlichkeiten 128.498,33 209.582,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 128.498,33 209.582,92
Summe Passiva 591.083,12 457.402,19

Anhang

der ENTERTAINMENT ONE GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, Handelsregister Nr. 9224) für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Firma ENTERTAINMENT ONE GmbH, Gelsenkirchen, (GmbH) hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB und macht insoweit von etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch.

Das Anlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert.

Ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, um die Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 III Satz 3 HGB am Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen im Sinne des § 253 III Satz 3 HGB liegen ebenfalls nicht vor. Wertaufholungen sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.

Die aktive Rechnungsabgrenzung weist Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt worden.

Die Rückstellungen sind gemäß § 249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz


Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist gänzlich eingezahlt.

Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.

Auf die Darstellung des Anlagegitters und der entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach § 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1 HGB verzichtet.

Auf die Erläuterung von größeren Beträgen unter den Sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern waren zum Bilanzstichtag in Höhe von
TEUR 53,2 auszuweisen.

Auf die Darstellung der Zusammensetzung der Rückstellungen (Rückstellungsspiegel) gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.

Auf die Darstellung des Gesamtbetrages aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren für jeden ausgewiesenen Verbindlichkeitenposten gemäß § 285 Nr.2 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern waren zum Bilanzstichtag nicht auszuweisen.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht gegeben.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
nach § 275 II HGB.

Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach § 288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht. Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B. Tätigkeitsgebieten im Sinne des
§ 285 Nr.4 HGB erfolgt daher im Anhang nicht.

Sonstige Angaben


Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Anzahl in 2023: 14 AN), getrennt nach Gruppen, wird gemäß § 288 HGB verzichtet.

Die Geschäftsführung ist von Frau Behrendt im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wahrgenommen worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV HGB und
§ 288 HGB verwiesen.

Gelsenkirchen, im Jahre 2025

gez.: Bettina Behrendt
-Geschäftsführerin-

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2025 festgestellt.

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