Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 61930
Eingetragen
5.10.2009
Branche
Einzelhandel mit BekleidungEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Der Handel mit Damen- und Herrenbekleidung und Accessoires.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Kämmer
seit 5.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Kämmer
40545 Düsseldorf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Checkout POS GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 12.432,53 7.715,00
I. Sachanlagen 12.432,53 7.715,00
B. Umlaufvermögen 344.194,61 358.337,00
I. Vorräte 254.998,60 262.722,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.769,33 35.704,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 68.426,68 59.909,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.120,00 2.818,50
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 38.211,41 33.724,40
Aktiva 395.958,55 402.594,90

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Verlustvortrag 46.224,40 40.134,15
III. Jahresfehlbetrag 4.487,01 6.090,25
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 38.211,41 33.724,40
B. Rückstellungen 5.200,00 3.200,00
C. Verbindlichkeiten 390.758,55 399.394,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 362.633,55 352.519,90
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 28.125,00 46.875,00
Summe Passiva 395.958,55 402.594,90

Anhang


Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluß wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB werden angewandt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird mit Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen nach linearer Methode.
Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Vorräte werden zum Einkaufspreis bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
DieRückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und werden in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Ausstehende Einlagen
Die ausstehende Einlage wird aufgrund des Nettoausweises auf der Passivseite gezeigt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Thomas Kämmer
Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses vor.
Dem nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag in Höhe von € 38.211,41 stehen Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter in Höhe von € 291.086,61 gegenüber. Diese Forderungen gegen die Gesellschaft treten in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von € 42.000,00 im Rang zurück zugunsten aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft, indem Zinsen, Tilgung und Kosten auf die Forderung lediglich aus einem künftigen Bilanzgewinn, einem Liquidationsüberschuss oder anderem freien Vermögen zu leisten sind. Der Gesellschafter verpflichtet sich danach insbesondere, diese Forderung gegenüber der Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen zu einer rechnerischen Überschuldung der Gesellschaft in Analogie von § 64 GmbHG führt (Rangrücktritt). Somit erfolgt die Gleichstellung dieses Darlehens mit dem Einlagenrückforderungsanspruch gemäß § 199 Satz 2 InsO.
Für die Gesellschaft wurde trotz eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von € 38.211,41 kein Insolvenzantrag gestellt, da trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag eine positive Fortführungsprognose besteht.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Düsseldorf, 28. März 2025,

gez. Thomas Kämmer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt.

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