Markus Wild
GmbH
Wasserburg
a. Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.000,00 |
23.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
23.000,00 |
23.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.475,66 |
9.550,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.590,33 |
8.563,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
885,33 |
986,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.475,66 |
32.550,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.844,87 |
30.397,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.397,22 |
3.541,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.447,65 |
1.855,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.197,04 |
1.102,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.433,75 |
1.050,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.433,75 |
1.050,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.475,66 |
32.550,48 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wurde am 22.02.2005 vor dem Notar
Dr. Wust errichtet. (Urkunden-Nr. W 228/2005). Die
Gesellschaft wurde am 22.03.2005 unter HR B 16306 im
Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 25.000 ist
in voller Höhe eingezahlt.
Der Sitz der Gesellschaft ist Wasserburg. Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die steuerlich relevante Betätigung der
Gesellschaft begann zum 01.03.2005.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung der
Planen + Bauen Markus Wild GmbH & Co. KG. sowie die
Geschäftsführung für solche Unternehmen,
insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der
Firma Markus Wild GmbH & Co. KG mit dem Sitz in
Wasserburg.
Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der
Geschäftsführer Herr Markus Wild. Der
Geschäftsführer ist jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit und somit berechtigt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Buchführung, Steuern und Jahresabschluss
Die Pflicht zur Buchführung ergibt sich aus den
Bestimmungen des HGB sowie des GmbH-Gesetzes. Die
Buchführung wurde anhand der übergebenen Belege
und erteilten Auskünfte erstellt.
Der Gewerbetrieb der Gesellschaft unterliegt
grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Im Rahmen der
Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer
wie auch der Körperschaftssteuer vorgenommen. Eine
Aufteilung des Ertragssteueraufwands auf gewöhnliche
und außergewöhnliche
Geschäftstätigkeit entfällt.
Die vorliegende Bilanz wurde nach den Vorschriften
des Steuerrechts unter Beachtung der handelsrechtlichen
Vorschriften erstellt. Andere Bilanzen wurden nicht
erstellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften.
Wesentliche Änderungen der Bewertungs- und
Abschreibungs-Methoden wurden nicht vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagevermögen ist nicht vorhanden.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
fertigen Erzeugnissen und Waren sind nicht vorhanden. Die
Forderungen wurden zum Nennwert bewertet. Wertmindernde
Tatsachen sind nicht bekannt geworden. Kassensalden bzw.
Bankbestände zum 31.12. stimmen mit den
Kontoauszügen überein. Rechnungsabgrenzungsposten
dienen dem periodenrichtigen Ausweis bereits bezahlten,
künftigen Aufwands.
Rückstellungen wurden gebildet für
Verbindlichkeiten, die ihrer Höhe nach nicht genau
bestimmbar sind. Die Verbindlichkeiten wurden zum Nennwert
bewertet. Langfristige Darlehen sind mit den
Rückzahlungsbeträgen zum Bilanzstichtag
angesetzt.
Die Umrechnung von Ausgaben und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung erfolgte angabegemäß zu den
jeweils gültigen Bankumtauschsätzen für
Devisen.
Haftungsverhältnisse
Eventuelle Verpflichtungen aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen sowie die
Verpflichtungen aus Leasingverträgen sind
angabegemäß nicht bekannt.
Feststellung
Die Feststellung oder Billigung des Jahresabschlusses
ist zum Zeitpunkt der Offenlegung erfolgt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.
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