Antswork
GmbH
Bad Homburg
v. d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.889,00 |
2.608,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.889,00 |
2.608,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.137,93 |
40.470,54 |
| I.
Vorräte |
3.621,19 |
2.109,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.700,18 |
18.909,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.816,56 |
19.451,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.026,93 |
43.078,54 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.309,33 |
40.522,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.522,55 |
20.487,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.213,22 |
4.964,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.530,00 |
1.415,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.187,60 |
1.140,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.187,60 |
1.140,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.026,93 |
43.078,54 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2018
Antswork GmbH
I. Allgemeine Angaben
1. Ausweis- und Gliederungshinweise
Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der
handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB und § 42
GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275
Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256 HGB unter
Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften in den §§ 269 bis 274a und
§§ 279 bis 283 HGB vorgenommen. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde nach den
Vorschriften des § 7 EStG abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, Bestandsrisiken aus langer
Lagerdauer haben nicht bestanden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihren Nennwerten aktiviert.
Bei der Bildung und Dotierung der Rückstellungen
wurde § 249 HGB beachtet.
Die sonstigen Rückstellungen sind ausreichend
bemessen und decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeiträgen passiviert.
II. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren nicht zu verzeichnen.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Abschlusskosten.
III. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
bestellt:
Frau Zhaoxuan Wang, Bad Homburg
Bad Homburg, 17. September 2019
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2019 festgestellt.
|