Haarstudios Hagewiesche GmbH

Beethovenring 11, 59423 Unna, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 5838
Eingetragen
19.1.2007
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnFrisör- und Barbiersalons
Gegenstand
Betrieb von Friseurgeschäften, Handel mit Kosmetika und Haarpflegemitteln.

Historie

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Management

NameRolle
Bärbel Hagewiesche
seit 19.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernhard Hermann Hagewiesche
Afferder Weg 77, 59425 Unna
23.750 €
95.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haarstudios Hagewiesche GmbH

Unna

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.729,00 1.975,00
I. Sachanlagen 1.729,00 1.975,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.729,00 1.975,00
B. Umlaufvermögen 12.564,75 22.032,78
I. Vorräte 2.673,83 4.021,03
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.673,83 4.021,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.640,86 15.615,55
1. sonstige Vermögensgegenstände 2.640,86 15.615,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.250,06 2.396,20
Summe Aktiva 14.293,75 24.007,78

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 10.617,06 14.030,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 1.530,47 4.575,58
III. Jahresfehlbetrag 3.413,41 3.045,11
B. Rückstellungen 1.300,00 1.300,00
1. sonstige Rückstellungen 1.300,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 2.376,69 8.677,31
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 344,24 6.692,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 344,24 6.692,94
2. sonstige Verbindlichkeiten 2.032,45 1.984,37
davon aus Steuern 2.032,45 1.984,37
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 697,70 706,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.334,75 1.277,70
Summe Passiva 14.293,75 24.007,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2016


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wur­den die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung - §§266 Abs. 1, 276 und 288 HGB - und bei der Offenlegung - § 326 und 327 HGB - des Jahresabschlusses wurden in An­spruch genommen.
Folgende Grundsätze und Methoden wurden zugrunde gelegt:

Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Eine Mitzuge­hörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der §§ 275 und 277 HGB.

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungspo­sten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit ge­setzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Po­sten der Aktivseite der Bilanz sind nicht mit den Posten der Passivseite der Bilanz, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgren­zungsposten wurden in der Bilanz gesonderte ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dau­ernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Un­ternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rech­nungsab­grenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse ge­mäß § 251 HGB sind nachfol­gend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear verrech­net, von der Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear verrechnet, von der Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung des Sachanlagevermögens war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Von der Vereinfachungsregelung der R 44 Abs. 2 Satz 3 ff. EStR wurde Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, R 40 Ester, wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs eine Abgang unterstellt wurde.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.
Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem niedrigeren steuerrechtliche zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung erfolgte durch:

- Frau Bärbel Hagewiesche.

Unna, 14.08.2017

Hagewiesche GmbH
Die Geschäftsführung


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.08.2017.

Unna, 28.08.2017

Gezeichnet Bärbel Hagewiesche

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